Maklerempfehlung jetzt erhalten


kostenlos und unverbindlich.

article_image_65

article_image_65

Wohnung richtig kündigen? Vermeiden Sie diese Fehler.

Die Gründe für die Aufgabe Ihrer Mietwohnung können vielfältig sein: Vielleicht haben Sie in einer anderen Stadt eine neue Arbeitsstelle gefunden oder Sie ziehen mit Ihrem Lebenspartner zusammen?


Diesen Artikel später lesen ? - Jetzt teilen und wiederfinden !

bekannt durch:

Welche Gründe Sie auch für die Aufgabe Ihrer Mietwohnung haben - bei der Kündigung sollten Sie einige Dinge beachten. Immerhin möchten Sie nicht, dass der Mietvertrag nach Ihrem Ausziehen noch weiter läuft und Sie unter Umständen sogar noch Miete zahlen müssen. 

Die richtige Kündigung - diese Dinge sollten Sie beachten

Kündigung einer Wohnung schreiben und versenden

Grundsätzlich sollte eine Wohnungskündigung schriftlich erfolgen und von allen Mietparteien unterschrieben werden. Eine Kündigung via E-Mail oder Fax genügt in der Regel nicht; vielmehr sollten Sie diese sogar per Einschreiben verschicken oder Ihrem Vermieter persönlich übergeben. Bei einem Einschreiben werden grundsätzlich drei Arten unterschieden: Beim Einwurf-Einschreiben erhalten Sie eine Bestätigung, dass der Postbote das Schreiben in den Briefkasten Ihres Vermieters eingeworfen hat, während das Übergabe-Einschreiben diesem persönlich übergeben wird.

Das Einschreiben mit Rückschein ist für eine Wohnungskündigung besonders zu empfehlen, denn in diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung des Eingangs Ihres Schreibens. Um ein Einschreiben zu versenden, müssen Sie nicht einmal mehr selbst eine Postfiliale aufsuchen, denn mittlerweile können Sie sich Briefmarken auch online kaufen und diese ausdrucken. Wenn Ihr Vermieter in der Nähe wohnt, können Sie das Schreiben auch persönlich in seinen Briefkasten werfen oder noch besser und sicherer ihm die Kündigung persönlich übergeben und sich den Empfang quittieren zu lassen. 

VIDEO


 

Die Form der Kündigung einer Mietwohnung

Wenn Sie Ihre Mietwohnung kündigen möchten, genügt eigentlich ein formloses Anschreiben, welches von allen Mietern unterschrieben wird. Schöner sieht es natürlich aus, wenn man sich an einige Formvorschriften hält; kostenlose Muster für Kündigungsschreiben finden Sie zahlreich im Internet. Der Vorteil solcher Onlinevorlagen: Sie sind nicht nur in wenigen Minuten erstellt, auch wurden diese rechtlich geprüft, so dass Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite sind.

Vergessen Sie jedoch nicht, das ausgedruckte Formular zu unterschreiben. Unbedingt sollte das Schreiben mit Ort und Datum versehen sein. Beschreiben Sie auch, ob es sich um eine privat oder gewerblich genutzte Wohnenheit handelt. Hier ein gelungenes Beispiel für die Kündigung einer Wohnung:

Vorlage und Muster für die Kündigung Ihrer Wohnung:

Betreff: Kündigung meines Mietvertrages vom ...... über die Wohnung ...

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben kündige ich das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis für die oben genannte Wohnung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von drei Monaten zum ............
Die Wohnung wird nach Ablauf des Mietverhältnisses geräumt und in dem vertraglich vereinbarten Zustand mit allen dazugehörigen Schlüsseln zurückgegeben.
Als Abnahmetermin schlage ich den .......... vor. Sollten Sie zu diesem Termin verhindert sein, bitte ich Sie, mir einen anderen Übergabetermin zu nennen.
Für Besichtigungstermine mit Nachmietern stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie diese Termine bitte rechtzeitig mit mir ab.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigun.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mieter


Einen Grund für die Kündigung der Wohnung müssen Sie - im Gegensatz zu Ihrem Vermieter, wenn er Ihnen die Wohnung kündigen möchte - nicht angeben. Eine Ausnahme bildet hier der befristete Mietvertrag: Dieser wurde für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen und kann während dieser nicht einfach ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Empfehlenswert ist es, den Zeitpunkt zu benennen, zu welchem die Wohnung gekündigt werden soll; alternativ wäre natürlich auch ein Passus wie "zum nächstmöglichen Termin" möglich. Vergessen Sie auch die Adresse Ihrer Mietwohnung und gegebenenfalls das Stockwerk nicht, denn unter Umständen besitzt Ihr Vermieter mehrere Mietobjekte. Fordern Sie Ihren Vermieter in Ihrem Kündigungsschreiben am besten dazu auf, Ihnen die Kündigung schriftlich zu bestätigen; so sind Sie garantiert auf der sicheren Seite. 

Kündigungsfristen bei einem Mietvertrag

Die meisten Mietverträge werden heutzutage unbefristet abgeschlossen. In diesem Fall müssen Sie spätestens zum dritten Werktag eines Monats kündigen; der Mietvertrag endet dann am letzten Tag des übernächsten Monats. Die gesetzliche Kündigungsfrist für unbefristet abgeschlossene Mietverträge beträgt also drei Monate. Wichtig: Dem Vermieter muss die Kündigung auch wirklich am dritten eines Monats vorliegen, der Poststempel gilt hier nicht.

Geht das Kündigungsschreiben Ihrem Vermieter später zu, verschiebt sich der Auszugstermin um einen Monat. Wenn Sie sich gut mit Ihrem Vermieter verstehen, ist es meist natürlich auch kein Problem, die Wohnung schneller räumen zu können. Besonders wenn Sie einen geeigneten Nachmieter präsentieren, wird sich Ihr Vermieter vermutlich nicht querstellen.

Die Kündigungsfrist von drei Monaten gilt übrigens nicht, wenn der Vermieter eine Modernisierung und damit verbunden eine Mieterhöhung plant. In diesem Fall können Sie bereits nach zwei oder sogar schon nach einen Monat ausziehen - man spricht von einem Sonderkündigungsrecht. 

In einigen Sonderfällen können Sie Ihre Wohnung aber auch fristlos kündigen. Bedenken Sie aber, dass einer fristlosen Kündigung stets eine Abmahnung an den Vermieter vorausgehen muss. Ein Grund für eine fristlose Kündigung wäre beispielsweise, wenn das Leben in der Wohnung Ihre Gesundheit gefährdet (Schimmel an den Wänden ist meist ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Mieter).

Auch wenn der Vormieter zum Zeitpunkt Ihres eigentlichen Mietbeginns noch nicht ausgezogen ist, wäre dies für Sie als neuer Mieter ein Grund, die Wohnung fristlos zu kündigen. Stehen dringende Reparaturen an und der Vermieter weigert sich, diese auführen zu lassen? Auch dies wäre ein Grund für eine fristlose Kündigung Ihrer Mietwohnung.

Wohnungsübergabe

Kurz vor Ihrem Auszug findet gemeinsam mit Ihrem Vermieter die Wohnungsübergabe statt. Schlagen Sie Ihrem Vermieter am besten gleich im Kündigungsschreiben einen passenden Termin für diese Besichtigung vor. In Ihrem Mietvertrag ist genau geregelt, wie Sie Ihre Wohnung zu hinterlassen haben. Hier muss zwingend festgehalten sein, dass Sie bei Ihrem Auszug ausstehende "Schönheitsreparaturen" zu erledigen haben. Hier ist es Sache des Vermieters, auf die genaue Bezeichnung zu achten, denn Formulierungen wie "bezugsfertig" oder "im gleichen Zustand wie übernommen" haben keine Gültigkeit. Da nicht alle Renovierungsarbeiten auf den ersten Blick erkennbar sind, sollten Sie auf jeden Fall Quittungen Ihrer gekauften Materialien aufbewahren. 

Fazit: Ihre Mietwohnung zu kündigen, ist an sich kein großer Akt und auch völlig problemlos, solange Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften halten. Immerhin stellt der Gesetzgeber recht hohe formale Ansprüche an die ordentliche Kündigung einer Wohnung.

Lesen Sie auch: Der Auszug steht vor der Tür. Was ist jetzt zu beachten?

 facebook twitter xing email
Jetzt
Immobilie verkaufen
Jetzt
Immobilienmakler finden