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  • 01. Februar 2016

Das Warten auf Zahlung nach Notarvertrag

Im Notarvertrag sind bereits viele Passagen vorgegeben; ein Absatz muss jedoch mit äußerster Genauigkeit unter die Lupe genommen werden: die Fälligkeit des Kaufpreises.


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Denn wer bereits voreilige Zugeständnisse macht, kann sich nicht nur selbst um seinen Gewinn bringen, sondern mitunter auch um das Haus.

Schlüsselübergabe nur nach Geldeingang - alles andere führt zu Problemen!

Vor allem dann, wenn man vor dem Zahlungseingang seinen Schlüssel übergibt, im Glauben, der Käufer wird schon bezahlen.

Warum potentielle Käufer nicht nett sein müssen

Die potentiellen Käufer erscheinen nett; eine junge Familie mit einem kleinen Kind, jedoch nur einem Einkommen und zwei kleineren Finanzierungen. Dass die Aufnahme eines weiteren Kredits problematisch wird, haben sie schon zu Beginn erwähnt. Dass Kreditsachbearbeiter hier noch strenger als sonst prüfen, ist kein Geheimnis.

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Auch ältere Personen oder Selbständige mit umsatzschwachen Jahren sind nicht jene Personengruppen, die unter die Kategorie "Traumkunden" fallen. Natürlich wartet der Verkäufer auf die Finanzierungszusage der Bank. Dass irgendwann leichte Zweifel aufkommen, wenn die Finanzierung nach mehreren Wochen noch immer nicht gegeben ist, mag kein Geheimnis sein. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich nach neuen Verkäufern umzusehen - ganz egal, wie sympathisch und nett die potentiellen Käufer gewesen sind. 



 

 

Finanzschwache Käufer bei Immobilienverkauf?

Sie müssen natürlich zuerst auf Ihre eigenen Interessen achten und auch berücksichtigen, dass Sie sich finanzschwache Käufer nicht leisten können. Sie müssen mitunter auch noch selbst offene Kredite tilgen und benötigen das Geld, das aus dem Verkauf erzielt werden kann. Auch mündliche Zusagen sollten nicht berücksichtigt werden.

Nur wenn eine schriftliche Bankbestätigung vorliegt, kann man davon ausgehen, dass das Objekt verkauft werden kann. Interessenten, welche die Summe aus Eigenmitteln aufwenden möchten, gibt es - jedoch müssen Sie sich hier derart absichern, dass Sie auch Belege für das notwendige Eigenkapital erhalten (etwa eine Kontoaufstellung). Natürlich haben Sie in weiterer Folge auch das Recht auf eine Schufa-Auskunft.

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Den Schlüssel gibt es nur bei Zahlungseingang nach notarieller Beurkundung des Immobilienverkaufs

Wichtig: Den Schlüssel für das Objekt gibt es erst bei Zahlungseingang nach notarieller Beurkundung des Immobilienverkaufs. Denn hat der Käufer den Schlüssel, kann er alles machen, was er möchte - Renovierungen, Sanierungen; welche Firma wird schon einen Grundbuchsauszug vorgelegt bekommen wollen, wenn sie engagiert wird, das Bad neu zu gestalten?

Wichtig ist, dass tatsächlich erst die Schlüssel übergeben werden, wenn der Kaufpreis bezahlt wurde. Denn die Schlüsselübergabe ist gleichzeitig auch die Übergabe der Kontrolle über die eigene Immobilie. Der Verkäufer sollte sich hier keinesfalls "bequatschen" oder "beknien" lassen. Wer etwa die Küche ausmessen will, nochmals Nachschau halten möchte, ob und welche Möglichkeiten zur Raumgestaltung gegeben sind, kann dies jederzeit - gemeinsam mit dem Verkäufer - erledigen. Eine Schlüsselübergabe, die nur dazu führt, dass der Käufer "nachsehen kann, wie er seine Räume gestaltet", führt zu Problemen - garantiert!

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