AfA Beispielrechnung: Effekt einer verkürzten Restnutzungsdauer
Viele Eigentümer hören vom möglichen AfA-Potenzial, können sich aber schwer vorstellen, wie groß der Effekt tatsächlich sein kann. Eine einfache Beispielrechnung hilft dabei, die Größenordnung zu verstehen.
Die Zahlen dienen nur zur Illustration – die tatsächliche Abschreibung hängt immer von Immobilie, Kaufpreisaufteilung und steuerlicher Situation ab.
Ausgangssituation
- Kaufpreis der Immobilie: 500.000 €
- Gebäudeanteil: 400.000 €
- Vermietete Wohnimmobilie
- gesetzliche Nutzungsdauer: 50 Jahre
Normale AfA ohne Gutachten
Bei einer gesetzlichen Nutzungsdauer von 50 Jahren beträgt die Abschreibung:
- 400.000 € Gebäudeanteil
- geteilt durch 50 Jahre
- = 8.000 € Abschreibung pro Jahr
AfA mit kürzerer Restnutzungsdauer (Beispiel)
Angenommen ein Gutachten kommt zu einer plausiblen Restnutzungsdauer von 30 Jahren.
- 400.000 € Gebäudeanteil
- geteilt durch 30 Jahre
- = 13.333 € Abschreibung pro Jahr
Der Unterschied
Standard AfA
8.000 € pro Jahr
gesetzliche Abschreibung
Mit Gutachten
13.333 € pro Jahr ✔
höhere AfA durch verkürzte Restnutzungsdauer
In diesem vereinfachten Beispiel steigt die jährliche Abschreibung deutlich. Das kann die steuerliche Belastung reduzieren und die Liquidität verbessern.
Wichtig: Jede Immobilie ist anders
Die tatsächliche Restnutzungsdauer hängt immer von Baujahr, Zustand, Modernisierungen und Nutzung ab. Deshalb ist eine individuelle Prüfung notwendig.
- Baujahr und Bauqualität
- Modernisierungsgrad
- baulicher Zustand
- Nutzung der Immobilie
Mehr dazu finden Sie hier: Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
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Häufige Fragen
Wie realistisch sind solche AfA-Effekte in der Praxis?
Die tatsächliche Höhe hängt von der Immobilie ab. Das Beispiel dient nur zur Veranschaulichung der möglichen Größenordnung.
Kann ich meine AfA nachträglich anpassen?
Ob eine Anpassung möglich ist, hängt von der steuerlichen Situation ab. Die konkrete Einordnung erfolgt über Ihre Steuerberatung.
AfA-Potenzial Ihrer Immobilie prüfen
Mit einer kurzen Ersteinschätzung sehen Sie schnell, ob ein Restnutzungsdauer-Gutachten für Ihre Immobilie sinnvoll sein kann.
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