Bogsch Immobilien

Herr Rainer Bogsch

Rupprechtstraße 2
63801 Kleinostheim

Bogsch Immobilien

Herr Rainer Bogsch

Rupprechtstraße 2
63801 Kleinostheim

Profilbild
Geprüft am 13.12.2023 Gültig bis 31.12.2026 32/36
EBN 317116

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.6 gemäß MaBV-Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.6 Geldwäschegesetz

Die wesentlichen Neuerungen des 2020 verschärften Geldwäschegesetzes und Ihre damit verbundenen Verpflichtungen wurden in diesem 2-stündigen Seminar anhand von folgenden Thematiken vermittelt:

  • Welche Relevanz hat die Thematik Geldwäsche für die Praxis?
  • Wie läuft der Geldwäscheprozess ab?
  • Wie funktioniert das Know-Your-Customer-Prinzip?
  • Wie führt man ein wirksames Risikomanagement durch?
  • Inwiefern wurde das Geldwäschegesetz verschärft?
  • Wann und wie ist eine Verdachtsmeldung abzugeben?
  • Welche Änderungen haben sich im GwG im August 2021 ergeben?

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.


Geprüft am 13.12.2023 Gültig bis 31.12.2026 32/36
EBN 317172

[Ziffern 7.1, 7.3, 7.4 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

 

Das Expert-Seminar widmete sich Fragen zur Finanzierung von Immobilientransaktionen, welche oft mit vielfältigen Anliegen und Fragen von Kunden und Kundinnen an Immobilienmakler und -maklerinnen verbunden sind. Die Veranstaltung behandelte unter anderem Themen wie die aktuelle Lage auf dem Finanzmarkt, unterschiedliche Darlehensarten und Rückzahlungsmodalitäten, Erst- und Nachrangdarlehen, Projektfinanzierung, Unterschiede zwischen verschiedenen Zinsarten, Faktoren, die den individuellen Zinssatz beeinflussen, die maximale Laufzeit einer Finanzierung sowie die Empfehlung für die Höhe des Eigenkapitals.

 

Die Teilnahme an diesem Expert-Seminar diente als Nachweis für eine erfolgreich absolvierte Fortbildung im Bereich der Immobilienfinanzierung.


Geprüft am 10.12.2023 Gültig bis 31.12.2026 32/36
EBN 317202

Mietverträge sind meist umfangreiche Klauselwerke, viele Muster sind im Internet und im Handel zu finden. Immer wieder stellt sich heraus, dass diese Klauseln unwirksam sind. Viele dieser Klauseln sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese können aus verschiedensten Gründen unwirksam sein. Das Video gibt einen Überblick darüber.

Schwerpunkte:
  • Definition "Allgemeine Geschäftsbedingungen"
  • Beweislastfragen
  • Beispiele für unwirksame AGB (Schönheitsreparaturen, Tierhaltung usw.)


Geprüft am 10.12.2023 Gültig bis 31.12.2026 32/36
EBN 317200

Grundbuch mit Vertiefung Erbbaurecht

[Ziffer 2.1.1., 2.1.4, 2.2. und 3.2 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]


An der Fortbildung "Grundbuch mit Schwerpunkt Erbbaurecht" wurde erfolgreich teilgenommen. Unter der professionellen Leitung von Annika Knoll, einer angesehenen Kreditanalystin, wurde das Wissen rund um das Grundbuch und das facettenreiche Erbbaurecht vertieft.

Im Verlauf des Kurses wurde eine umfassende Auffrischung über das Grundbuch geboten und die Struktur desselben näher beleuchtet. Weiterhin wurde das Verständnis für das Baurecht erweitert, insbesondere im Hinblick auf die Inhalte relevanter Verträge und die beteiligten Akteure. Das Seminar bot auch tiefe Einblicke in die Vorzüge und Limitierungen des Erbbaurechts und ermöglichte, die relevanten gesetzlichen Regelungen zu verstehen.

Dank dieser Fortbildung ist man nun hervorragend darauf vorbereitet, das Grundbuch korrekt zu interpretieren und die Nuancen des Erbbaurechts zu begreifen. Ein bedeutender Schritt in der kontinuierlichen professionellen Entwicklung!


Geprüft am 10.12.2023 Gültig bis 31.12.2026 32/36
EBN 317118

[Ziffern 4., 4.1.1., 4.1.2 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]


In der Weiterbildung zum Thema Wettbewerbsrecht im Immobilienbereich wurden zahlreiche Aspekte behandelt, um den Teilnehmern ein umfassendes Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln. Im Fokus standen dabei Fragestellungen wie die Erlaubnispflicht für Vertrieb und Vermittlung von Immobilien, die notwendigen Angaben in Bezug auf den Anbieter bei gewerblichen Immobilienangeboten und die korrekte Beschreibung von Immobilien in gewerblichen Inseraten. Zudem wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erörtert, wobei auf irreführende Angaben, Preishinweise und die Pflichten des Immobilienmaklers nach Abschluss eines Maklervertrages eingegangen wurde.


Weiterhin wurden die Teilnehmer über das Widerrufsrecht für Verbraucher, die sogenannte "schwarze Liste" und unzumutbare Belästigungen informiert. Abschließend wurden die möglichen Folgen von Wettbewerbsverstößen diskutiert, um den Teilnehmern die Bedeutung der Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Regelungen zu verdeutlichen. Insgesamt bot das Seminar einen intellektuell anspruchsvollen und hochwertigen Einblick in die Materie, der den Teilnehmern als solide Grundlage für die Umsetzung des Wettbewerbsrechts in ihrer beruflichen Praxis dient.


Geprüft am 09.12.2023 Gültig bis 31.12.2026 32/36
EBN 317201

Mietverträge sind meist umfangreiche Klauselwerke, viele Muster sind im Internet und im Handel zu finden. Immer wieder stellt sich heraus, dass diese Klauseln unwirksam sind. Ein Unwirksamkeitsgrund ist der Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot.

Schwerpunkte:

  • Formulierungen im Gesetz
  • Minderungsausschluss
  • Verbote bei baulichen Maßnahmen


Geprüft am 08.12.2023 Gültig bis 31.12.2026 32/36
EBN 317210

Bereit für den Erfolg als Immobilienmakler? Entdecken Sie, wie Key Performance Indicators (KPIs) Ihr Spiel verändern können!

Die Immobilienbranche ist ein Riese, und KPIs sind Ihr Schlüssel zur Spitze. Mit diesen Kennzahlen bewerten Sie Ihre Leistung, identifizieren Chancen und treffen fundierte Entscheidungen. Ob Sie Immobilien verkaufen oder Mietverträge abwickeln, wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Effizienz steigern können.
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Bereit, durchzustarten?


Geprüft am 08.12.2023 Gültig bis 31.12.2026 32/36
EBN 317175

[Ziffern 6., 6.1, 6.3, 6.4 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Der Teilnehmer hat an einem anspruchsvollen Online-Seminar teilgenommen, das auf hochwertige Weiterbildung in spezialisierten Steuerfragen abzielte. Dort wurden eine Vielzahl von Themen abgedeckt, darunter die Systematik hinter der Umsatzsteuer und die komplexen Nuancen der Geschäftsveräußerung im Ganzen.

Ebenso wurden die Bestimmungen zur Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vertieft diskutiert und dabei wurde auf potenzielle Fallen und Schwierigkeiten aus steuerlicher Sicht aufmerksam gemacht. Eine weitere wichtige Lektion war das Konzept und die Anwendung des Vorsteuerabzugs.

Des Weiteren wurden die Teilnehmer über die Schlüsselthemen der Immobilienbesteuerung informiert, wobei der Fokus auf den zu beachtenden Aspekten lag. Ein zentrales Thema war auch die Beschäftigung mit Share-Deals, die häufig in der Geschäftswelt auftreten.

Diese Fortbildung zeugt von der kontinuierlichen professionellen Entwicklung  des Teilnehmers und zeigt seine Fähigkeit, mit komplexen und hochspezialisierten steuerlichen Themen umzugehen

Die zweistündige Teilnahme an diesem Experten-Seminar diente als Nachweis zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildung gemäß MaBV.


Geprüft am 07.12.2023 Gültig bis 31.12.2026 32/36
EBN 317174

[Ziffern 6., 6.1 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

In diesem Fortbildungsseminar zum Einkommenssteuerrecht wurden die Teilnehmer in die grundlegenden Begrifflichkeiten und Konzepte eingeführt, die für die steuerliche Behandlung von Einkommen aus Immobilien von Bedeutung sind. Die sieben Einkunftsarten wurden detailliert behandelt und voneinander abgegrenzt, um ein tieferes Verständnis ihrer Unterschiede zu vermitteln. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sowie die Gewinnermittlung wurden ausführlich erläutert, um den Teilnehmern die Grundlagen der steuerlichen Erfassung von Einkünften näherzubringen.

Darüber hinaus wurde das Doppelbesteuerungsabkommen thematisiert, um den Teilnehmern die internationalen Regelungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung aufzuzeigen. Aspekte der sachlichen Steuerpflicht wurden diskutiert, um die steuerlichen Anforderungen und Verpflichtungen in Bezug auf Immobilieninvestitionen zu verdeutlichen. Schließlich wurden weitere relevante Aspekte der Immobilienbesteuerung behandelt, um den Teilnehmern einen umfassenden und hochwertigen Einblick in das Einkommenssteuerrecht und seine Anwendung im Immobilienbereich zu bieten. Diese Fortbildung dient als solide Grundlage für die steuerliche Beratung und die Umsetzung der erworbenen Kenntnisse in der beruflichen Praxis.


Geprüft am 07.12.2023 Gültig bis 31.12.2026 32/36
EBN 317140

[Ziffern 3.1.3 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]


In der aktuellen Fortbildung, die gemäß den Richtlinien der MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1) durchgeführt wurde, wurde sich intensiv mit der Thematik der Wohnungsabnahme auseinandergesetzt. Das Seminar beleuchtete vor allem die wesentlichen Aspekte und rechtlichen Feinheiten, die sowohl für Vermieter als auch Mieter von entscheidender Bedeutung sind.


Ein zentrales Thema war das Recht des Vermieters auf Betretung und Besichtigung der gemieteten Immobilie. Es wurde erläutert, unter welchen Umständen dieses Recht ausgeübt werden kann und welche Bedingungen dabei zu beachten sind. Zudem wurden die Pflichten des Mieters bei Mietende ausführlich diskutiert, insbesondere hinsichtlich der Reinigungsverpflichtungen. Es wurde dabei auch geklärt, in welchem Umfang der Mieter die Wohnung vor Rückgabe säubern muss.


Darüber hinaus wurde die Frage der Rückbauverpflichtungen des Mieters behandelt. Es wurde untersucht, inwiefern der Mieter gegebenenfalls dazu verpflichtet ist, vorgenommene Änderungen an der Wohnung rückgängig zu machen. Abschließend wurden wertvolle Hinweise gegeben, was bei der Rückgabe der Wohnung zu beachten ist, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.


Insgesamt bot das Seminar eine gründliche und tiefe Auseinandersetzung mit der Thematik der Wohnungsabnahme. Es wurde uns ermöglicht, fundiertes Wissen zu erlangen und  Kompetenzen in diesem Bereich weiter auszubauen. Die optimale Vorbereitung, um durch den komplexen Prozess der Wohnungsabnahme zu navigieren und in diesem Kontext bestmöglich zu beraten.


Geprüft am 07.12.2023 Gültig bis 31.12.2026 32/36
EBN 317142

[Ziffern 3.1.3 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]


Dieses Zertifikat dient als Nachweis für die erfolgreiche Teilnahme am zweiten Seminar zum Thema "Wohnungsabnahme". Im Rahmen dieses Seminars wurden die vielfältigen Aspekte der Wohnungsabnahme ausführlich erläutert, wodurch der Teilnehmer die Möglichkeit erhält, in diesem Bereich mit erhöhter Kompetenz und Sicherheit zu handeln.


Themen des Seminars waren unter anderem die Chancen und Risiken eines Abnahmeprotokolls, die Pflichten des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie relevante rechtliche Aspekte wie Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen. Zudem wurde auf die Besonderheiten von Schönheitsreparaturklauseln eingegangen.


Die Teilnahme an diesem Seminar bekräftigt die kontinuierliche Fortbildungsbemühungen des Immobilienmaklers und unterstreicht sein Engagement, seinen Kunden den bestmöglichen Service zu bieten.


Geprüft am 07.12.2023 Gültig bis 31.12.2026 32/36
EBN 317195

Wertermittlung leicht gemacht, 
Teil 2: Praktische Immobilienbewertung für Makler (Einstieg)  

Eine fachlich kompetente Wertermittlung der Immobilie ist die Basis jedes erfolgreichen Verkaufs. Nach mehreren Gerichtsurteilen sieht die Rechtsprechung sogar die richtige Kaufpreiseinschätzung als Kernaufgabe des Immobilienvermittlers an. Wer versteht, den Immobilienmarkt gegenüber seinen Kunden transparent zu machen positioniert sich als Experte. Die individuelle Bewertung des Objekts ist Chefsache! Anstelle von Onlinetools sind Sie in der Lage, den Marktwert nach den anerkannten Wertermittlungsverfahren zu ermitteln. Lernen Sie in diesem Seminar die Grundzüge des Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren kennen. Erweitern Sie Ihr Know-how um die wichtigste Maklerdisziplin, der Kaufpreisschätzung. Zudem lernen Sie die „Schatztruhe“ Grundstücksmarktbericht näher kennen. Hiermit sind auch Schnellbewertungen ohne vertiefendes Bewertungswissen möglich. Als Makler stützen Sie zukünftig Ihre Markteinschätzung auf offizielle Bewertungsdaten, um Eigentümer und Interessenten nicht nur zu überzeugen, sondern zu beeindrucken. 

Schwerpunkte:   
  • Die Bedeutung der Immobilienbewertung für Erfolgs-Makler
  • Wertermittlung nach BauGB und ImmoWertV 2021
  • Differenzierte Bodenwertermittlung anhand von Bodenrichtwerte
  • Das Vergleichswertverfahren (u.a. Maklerformel)
  • Das Ertragswertverfahren
  • Das Sachwertverfahren
  • Ansatz und Quelle von Marktanpassungsfaktoren

Inhalte nach MaBV Anlage 1 zu § 15b Absatz 1
  • Serviceerwartungen des Kunden
  • Preisbildung am Immobilienmarkt
  • Die Wertermittlung
  • Teilmärkte des Immobilienmarktes


Geprüft am 30.11.2023 Gültig bis 31.12.2026 32/37
EBN 317196

[Ziffern 2, 2.5., 2.3.  gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Die Akquisition und Kontrolle von Immobiliendokumenten ist im Immobiliengeschäft von zentraler Bedeutung. Ohne fundiertes Fachwissen kann ein Immobilienmakler in diesem Sektor nicht erfolgreich sein. 

An genau diesem Punkt setzte das Seminar "Objektunterlagen: Erwerb und Begutachtung" ein. Unter der Führung von Michael Bröskamp, einem versierten Fachmann im Bereich Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, erfolgte ein umfangreicher Wissensaustausch, um sich als Spezialist im Bereich Immobiliendokumentation zu etablieren. 

Zusätzlich zur Vermeidung von Fehlern bei der Beschaffung und Überprüfung von Dokumenten, bietet das Seminar den Teilnehmern wertvolle Einsichten, die ihnen im professionellen Alltag einen entscheidenden Vorteil verschaffen.


Geprüft am 30.11.2023 Gültig bis 31.12.2026 32/37
EBN 317193

In diesem Seminar erhalten Sie unter anderem Antworten auf die folgenden Fragen:

  • Wozu werden Immobilienbewertungen in der Praxis durchgeführt?
  • Wie wird der Begriff „Immobilie“ definiert?
  • Was ist eigentlich ein Markt? 
  • Wie unterscheiden sich Preis und Wert voneinander?
  • Wie ist das Sachverständigenwesen in Deutschland aufgebaut? 
  • Welche Wertbegriffe sollten Sie kennen? 
  • Wie sehen die Rechtsvorschriften zur Bewertung in Deutschland aus? 
  • Ich freue mich sehr auf den Termin mit Ihnen.

Letzte Aktualisierung 2022


Geprüft am 22.12.2020 Gültig bis 31.12.2022 15/24
EBN 275211

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.1.4, 3.1.3 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.1.4 Grundstückskaufvertragsrecht
3.1.3 Mietrecht

Vertragsrecht II: In dieser Einheit wurden weitergehende Aspekte des Vertragsrechts behandelt, insbesondere ging es um Werkverträge und Dienstverträge. Dabei wurden sowohl die theoretischen Rahmenbedingungen erarbeitet als auch ein Bezug zur Praxis geschaffen.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 21.12.2020 Gültig bis 31.12.2022 15/24
EBN 278800

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffer 3.1.3 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.1.3 Mietrecht

Mietrecht: In diesem Seminar ging es um das Mietrecht, Kündigungsmöglichkeiten, die Rechte des Mieters bei Mängeln und die Unterschiede zwischen Gewerberaummiet- und Wohnraummietverhältnissen. Ein wesentliches Augenmerk lag außerdem auf der Mietzinserhöhung bei Wohnraummietverhältnissen.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 18.12.2020 Gültig bis 31.12.2022 15/24
EBN 270510

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffer 3.1.1 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.1.1 Allgemeines Vertragsrecht

Vertragsrecht I: Die Maklertätigkeit geht mit vielen Vertragsabschlüssen einher und wirft zahlreiche juristische Fragestellungen auf. Aufgrund der Vielzahl von Immobilientransaktionen ist der Abschluss von Grundstückskaufverträgen besonders relevant. Hier stellt sich immer wieder die Frage, wie der Übergang von Nutzen und Lasten eigentlich geregelt ist und was aus steuerlicher Sicht beachtet werden muss. Neben der Klärung dieser Fragen wurde in dieser Fortbildung ein solides Basiswissen im Kaufrecht vermittelt und es wurden die wesentlichen Paragrafen sowie deren Anwendung im Bürgerlichen Gesetzbuch erläutert.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 18.12.2020 Gültig bis 31.12.2022 15/24
EBN 262419

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.2; 6.6 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.2 Grundbuchrecht
6.6 Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)

Grundbuchrecht (rechtliche Grundlagen): Die Maklertätigkeit ist von vielfältigen Immobilientransaktionen und somit Beurkundungsterminen begleitet. Das Grundbuchrecht als komplexes juristisches Sachgebiet, das sich mit dem Recht der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechten und dem Grundbuchwesen befasst, wurde hier thematisiert.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 17.12.2020 Gültig bis 31.12.2022 15/24
EBN 286159

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.1.2, 3.7 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.1.2 Maklervertragsrecht
3.7 Makler- und Bauträgerverordnung

Maklerrecht: Themen dieses Seminars waren der Maklervertrag, die Unterscheidung der Makler- und Auftragsarten sowie das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung und ihre Bezüge zur Praxis.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 17.12.2020 Gültig bis 31.12.2022 15/24
EBN 282848

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.3, 3.4 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.3 Wohnungseigentumsgesetz
3.4 Wohnungsvermittlungsgesetz

Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Themen waren insbesondere die Rechte und Pflichten des Eigentümers sowie der Wohnungseigentümerversammlung, die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, wesentliche Merkmale der Wohnungseigentümergemeinschaft und das Lösen praxisnaher Beispielfälle. Ein wesentliches Augenmerk wurde auf die Regelungen zu anfallenden Lasten und Kosten gelegt.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 16.12.2020 Gültig bis 31.12.2022 15/24
EBN 305147

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 2.3, 2.4 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
2.3 Objektangebot und Objektanalyse
2.4 Die Wertermittlung

Wirtschaftsgut Immobilie: Gegenstand des Seminars waren die verschiedenen Nutzungsarten sowie die Klassifizierung bestimmter Risikogruppen. Außerdem wurden Kenntnisse im Bereich der Immobilienfinanzierung und volkswirtschaftliche Besonderheiten am Immobilienmarkt vermittelt.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 16.12.2020 Gültig bis 31.12.2022 15/24
EBN 297682

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 1., 2. gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
1. Kundenberatung
2. Grundlagen des Maklergeschäfts

Beruf Immobilienmakler: Dieses Seminar setzte sich mit dem Berufsbild des Immobilienmaklers / der Immobilienmaklerin auseinander. Insbesondere wurden Zeitmanagementstrategien, Immobilienakquise sowie die Immobilienvermarktung behandelt.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 15.12.2020 Gültig bis 31.12.2022 15/24
EBN 308828

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffer 2 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
2 Grundlagen des Maklergeschäfts

Lebenszyklusmanagement von Immobilien: Betrachtet wurde das Lebenszyklusmanagement von Immobilien durch die einzelnen Akteure auf dem Immobilienmarkt. Vermittelt wurden die wesentlichen Merkmale der Projektinitiierung und Projektkonzeption sowie die allgemeinen Begriffe im Zusammenhang mit dem Lebenszyklus. Ein wesentliches Augenmerk wurde außerdem auf die Bereiche „Building Information Modelling“ sowie Umnutzung und Sanierung gelegt.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 15.12.2020 Gültig bis 31.12.2022 15/24
EBN 310203

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.6; 4.1.1 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.6 Geldwäschegesetz
4.1.1 Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze

Allgemeine Einführung in das Geldwäschegesetz (GWG): Anfang 2020 traten verschärfte Regelungen zum Geldwäschegesetz (GWG) in Kraft. Dieses Seminar widmete sich der höchst praxisrelevanten Thematik anhand der gesetzlichen Grundlagen, des KYC-Prinzips u. v. m.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main