
Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
[Ziffern 3.6 gemäß MaBV-Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
Bearbeitete Themen:
3.6 Geldwäschegesetz
Die wesentlichen Neuerungen des 2020 verschärften Geldwäschegesetzes und Ihre damit verbundenen Verpflichtungen wurden in diesem 2-stündigen Seminar anhand von folgenden Thematiken vermittelt:
Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.
Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.
Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.
[Ziffern 6., 6.1 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
In diesem Fortbildungsseminar zum Einkommenssteuerrecht wurden die Teilnehmer in die grundlegenden Begrifflichkeiten und Konzepte eingeführt, die für die steuerliche Behandlung von Einkommen aus Immobilien von Bedeutung sind. Die sieben Einkunftsarten wurden detailliert behandelt und voneinander abgegrenzt, um ein tieferes Verständnis ihrer Unterschiede zu vermitteln. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sowie die Gewinnermittlung wurden ausführlich erläutert, um den Teilnehmern die Grundlagen der steuerlichen Erfassung von Einkünften näherzubringen.
Darüber hinaus wurde das Doppelbesteuerungsabkommen thematisiert, um den Teilnehmern die internationalen Regelungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung aufzuzeigen. Aspekte der sachlichen Steuerpflicht wurden diskutiert, um die steuerlichen Anforderungen und Verpflichtungen in Bezug auf Immobilieninvestitionen zu verdeutlichen. Schließlich wurden weitere relevante Aspekte der Immobilienbesteuerung behandelt, um den Teilnehmern einen umfassenden und hochwertigen Einblick in das Einkommenssteuerrecht und seine Anwendung im Immobilienbereich zu bieten. Diese Fortbildung dient als solide Grundlage für die steuerliche Beratung und die Umsetzung der erworbenen Kenntnisse in der beruflichen Praxis.
[Ziffern 4., 4.1.1., 4.1.2 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
In der Weiterbildung zum Thema Wettbewerbsrecht im Immobilienbereich wurden zahlreiche Aspekte behandelt, um den Teilnehmern ein umfassendes Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln. Im Fokus standen dabei Fragestellungen wie die Erlaubnispflicht für Vertrieb und Vermittlung von Immobilien, die notwendigen Angaben in Bezug auf den Anbieter bei gewerblichen Immobilienangeboten und die korrekte Beschreibung von Immobilien in gewerblichen Inseraten. Zudem wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erörtert, wobei auf irreführende Angaben, Preishinweise und die Pflichten des Immobilienmaklers nach Abschluss eines Maklervertrages eingegangen wurde.
Weiterhin wurden die Teilnehmer über das Widerrufsrecht für Verbraucher, die sogenannte "schwarze Liste" und unzumutbare Belästigungen informiert. Abschließend wurden die möglichen Folgen von Wettbewerbsverstößen diskutiert, um den Teilnehmern die Bedeutung der Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Regelungen zu verdeutlichen. Insgesamt bot das Seminar einen intellektuell anspruchsvollen und hochwertigen Einblick in die Materie, der den Teilnehmern als solide Grundlage für die Umsetzung des Wettbewerbsrechts in ihrer beruflichen Praxis dient.
[Ziffern 7.1, 7.3, 7.4 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
Das
Expert-Seminar widmete sich Fragen zur Finanzierung von
Immobilientransaktionen, welche oft mit vielfältigen Anliegen und Fragen
von Kunden und Kundinnen an Immobilienmakler und -maklerinnen verbunden
sind. Die Veranstaltung behandelte unter anderem Themen wie die
aktuelle Lage auf dem Finanzmarkt, unterschiedliche Darlehensarten und
Rückzahlungsmodalitäten, Erst- und Nachrangdarlehen,
Projektfinanzierung, Unterschiede zwischen verschiedenen Zinsarten,
Faktoren, die den individuellen Zinssatz beeinflussen, die maximale
Laufzeit einer Finanzierung sowie die Empfehlung für die Höhe des
Eigenkapitals.
Die Teilnahme an diesem Expert-Seminar diente als Nachweis für eine erfolgreich absolvierte Fortbildung im Bereich der Immobilienfinanzierung.
[Ziffern 3.1.3 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
In der aktuellen Fortbildung, die gemäß den Richtlinien der MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1) durchgeführt wurde, wurde sich intensiv mit der Thematik der Wohnungsabnahme auseinandergesetzt. Das Seminar beleuchtete vor allem die wesentlichen Aspekte und rechtlichen Feinheiten, die sowohl für Vermieter als auch Mieter von entscheidender Bedeutung sind.
Ein zentrales Thema war das Recht des Vermieters auf Betretung und Besichtigung der gemieteten Immobilie. Es wurde erläutert, unter welchen Umständen dieses Recht ausgeübt werden kann und welche Bedingungen dabei zu beachten sind. Zudem wurden die Pflichten des Mieters bei Mietende ausführlich diskutiert, insbesondere hinsichtlich der Reinigungsverpflichtungen. Es wurde dabei auch geklärt, in welchem Umfang der Mieter die Wohnung vor Rückgabe säubern muss.
Darüber hinaus wurde die Frage der Rückbauverpflichtungen des Mieters behandelt. Es wurde untersucht, inwiefern der Mieter gegebenenfalls dazu verpflichtet ist, vorgenommene Änderungen an der Wohnung rückgängig zu machen. Abschließend wurden wertvolle Hinweise gegeben, was bei der Rückgabe der Wohnung zu beachten ist, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.
Insgesamt bot das Seminar eine gründliche und tiefe Auseinandersetzung mit der Thematik der Wohnungsabnahme. Es wurde uns ermöglicht, fundiertes Wissen zu erlangen und Kompetenzen in diesem Bereich weiter auszubauen. Die optimale Vorbereitung, um durch den komplexen Prozess der Wohnungsabnahme zu navigieren und in diesem Kontext bestmöglich zu beraten.
[Ziffern 3.1.3 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
Dieses Zertifikat dient als Nachweis für die erfolgreiche Teilnahme am zweiten Seminar zum Thema "Wohnungsabnahme". Im Rahmen dieses Seminars wurden die vielfältigen Aspekte der Wohnungsabnahme ausführlich erläutert, wodurch der Teilnehmer die Möglichkeit erhält, in diesem Bereich mit erhöhter Kompetenz und Sicherheit zu handeln.
Themen des Seminars waren unter anderem die Chancen und Risiken eines Abnahmeprotokolls, die Pflichten des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie relevante rechtliche Aspekte wie Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen. Zudem wurde auf die Besonderheiten von Schönheitsreparaturklauseln eingegangen.
Die Teilnahme an diesem Seminar bekräftigt die kontinuierliche Fortbildungsbemühungen des Immobilienmaklers und unterstreicht sein Engagement, seinen Kunden den bestmöglichen Service zu bieten.
Letzte Aktualisierung 2022
Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
[Ziffern 3.6; 4.1.1 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
Bearbeitete Themen:
3.6 Geldwäschegesetz
4.1.1 Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
Allgemeine Einführung in das Geldwäschegesetz (GWG): Anfang 2020 traten verschärfte Regelungen zum Geldwäschegesetz (GWG) in Kraft. Dieses Seminar widmete sich der höchst praxisrelevanten Thematik anhand der gesetzlichen Grundlagen, des KYC-Prinzips u. v. m.
Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.
Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.
Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.
Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main
Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
[Ziffer 2 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
Bearbeitete Themen:
2 Grundlagen des Maklergeschäfts
Lebenszyklusmanagement von Immobilien: Betrachtet wurde das Lebenszyklusmanagement von Immobilien durch die einzelnen Akteure auf dem Immobilienmarkt. Vermittelt wurden die wesentlichen Merkmale der Projektinitiierung und Projektkonzeption sowie die allgemeinen Begriffe im Zusammenhang mit dem Lebenszyklus. Ein wesentliches Augenmerk wurde außerdem auf die Bereiche „Building Information Modelling“ sowie Umnutzung und Sanierung gelegt.
Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.
Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.
Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.
Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main
Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
[Ziffern 2.3, 2.4 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
Bearbeitete Themen:
2.3 Objektangebot und Objektanalyse
2.4 Die Wertermittlung
Wirtschaftsgut Immobilie: Gegenstand des Seminars waren die verschiedenen Nutzungsarten sowie die Klassifizierung bestimmter Risikogruppen. Außerdem wurden Kenntnisse im Bereich der Immobilienfinanzierung und volkswirtschaftliche Besonderheiten am Immobilienmarkt vermittelt.
Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.
Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.
Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.
Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main
Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
[Ziffern 1., 2. gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
Bearbeitete Themen:
1. Kundenberatung
2. Grundlagen des Maklergeschäfts
Beruf Immobilienmakler: Dieses Seminar setzte sich mit dem Berufsbild des Immobilienmaklers / der Immobilienmaklerin auseinander. Insbesondere wurden Zeitmanagementstrategien, Immobilienakquise sowie die Immobilienvermarktung behandelt.
Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.
Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.
Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.
Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main
Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
[Ziffern 3.1.2, 3.7 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
Bearbeitete Themen:
3.1.2 Maklervertragsrecht
3.7 Makler- und Bauträgerverordnung
Maklerrecht: Themen dieses Seminars waren der Maklervertrag, die Unterscheidung der Makler- und Auftragsarten sowie das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung und ihre Bezüge zur Praxis.
Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.
Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.
Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.
Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main
Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
[Ziffern 3.3, 3.4 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
Bearbeitete Themen:
3.3 Wohnungseigentumsgesetz
3.4 Wohnungsvermittlungsgesetz
Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Themen waren insbesondere die Rechte und Pflichten des Eigentümers sowie der Wohnungseigentümerversammlung, die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, wesentliche Merkmale der Wohnungseigentümergemeinschaft und das Lösen praxisnaher Beispielfälle. Ein wesentliches Augenmerk wurde auf die Regelungen zu anfallenden Lasten und Kosten gelegt.
Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.
Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.
Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.
Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main
Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
[Ziffer 3.1.3 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
Bearbeitete Themen:
3.1.3 Mietrecht
Mietrecht: In diesem Seminar ging es um das Mietrecht, Kündigungsmöglichkeiten, die Rechte des Mieters bei Mängeln und die Unterschiede zwischen Gewerberaummiet- und Wohnraummietverhältnissen. Ein wesentliches Augenmerk lag außerdem auf der Mietzinserhöhung bei Wohnraummietverhältnissen.
Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.
Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.
Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.
Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main
Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
[Ziffern 3.1.4, 3.1.3 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
Bearbeitete Themen:
3.1.4 Grundstückskaufvertragsrecht
3.1.3 Mietrecht
Vertragsrecht II: In dieser Einheit wurden weitergehende Aspekte des Vertragsrechts behandelt, insbesondere ging es um Werkverträge und Dienstverträge. Dabei wurden sowohl die theoretischen Rahmenbedingungen erarbeitet als auch ein Bezug zur Praxis geschaffen.
Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.
Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.
Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.
Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main
Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
[Ziffer 3.1.1 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
Bearbeitete Themen:
3.1.1 Allgemeines Vertragsrecht
Vertragsrecht I: Die Maklertätigkeit geht mit vielen Vertragsabschlüssen einher und wirft zahlreiche juristische Fragestellungen auf. Aufgrund der Vielzahl von Immobilientransaktionen ist der Abschluss von Grundstückskaufverträgen besonders relevant. Hier stellt sich immer wieder die Frage, wie der Übergang von Nutzen und Lasten eigentlich geregelt ist und was aus steuerlicher Sicht beachtet werden muss. Neben der Klärung dieser Fragen wurde in dieser Fortbildung ein solides Basiswissen im Kaufrecht vermittelt und es wurden die wesentlichen Paragrafen sowie deren Anwendung im Bürgerlichen Gesetzbuch erläutert.
Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.
Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.
Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.
Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main
Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
[Ziffern 3.2; 6.6 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]
Bearbeitete Themen:
3.2 Grundbuchrecht
6.6 Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)
Grundbuchrecht (rechtliche Grundlagen): Die Maklertätigkeit ist von vielfältigen Immobilientransaktionen und somit Beurkundungsterminen begleitet. Das Grundbuchrecht als komplexes juristisches Sachgebiet, das sich mit dem Recht der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechten und dem Grundbuchwesen befasst, wurde hier thematisiert.
Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.
Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.
Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.
Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main