Haag-Immo

Herr Egon Haag

Ostendstraße 34
68753 Waghäusel

Haag-Immo

Herr Egon Haag

Ostendstraße 34
68753 Waghäusel

Profilbild
Geprüft am 06.02.2022 Gültig bis 31.12.2024 12/34
EBN 317127

Der QuickTip zum Thema „Geldwäschegesetz“ stellt Ihnen verschiedene Videoanleitungen zur Verfügung. Diese zeigen Ihnen - Schritt für Schritt -  wie man den Dokumentationsbogen für juristische Personen und natürliche Personen, sowie für verstärkte Sorgfaltspflichten korrekt ausfüllt. Außerdem bekommen Sie einen Handlungsleitfaden zum Transparenzregister und der damit einhergehenden Anmeldung zur Verfügung gestellt.

Verantwortlich für die Inhalte: 
Laura Eckert
Bachelor of Laws (Betriebswirtschaft und Recht, Schwerpunkt Immobilienmanagement)
Master of Arts (Real Estate Management) 


Zuordnung:
Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV)
Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)
A. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler
3. 6 Geldwäschegesetz


Geprüft am 23.01.2022 Gültig bis 31.12.2024 12/35
EBN 317172

[Ziffern 7.1, 7.3, 7.4 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

 

Das Expert-Seminar widmete sich Fragen zur Finanzierung von Immobilientransaktionen, welche oft mit vielfältigen Anliegen und Fragen von Kunden und Kundinnen an Immobilienmakler und -maklerinnen verbunden sind. Die Veranstaltung behandelte unter anderem Themen wie die aktuelle Lage auf dem Finanzmarkt, unterschiedliche Darlehensarten und Rückzahlungsmodalitäten, Erst- und Nachrangdarlehen, Projektfinanzierung, Unterschiede zwischen verschiedenen Zinsarten, Faktoren, die den individuellen Zinssatz beeinflussen, die maximale Laufzeit einer Finanzierung sowie die Empfehlung für die Höhe des Eigenkapitals.

 

Die Teilnahme an diesem Expert-Seminar diente als Nachweis für eine erfolgreich absolvierte Fortbildung im Bereich der Immobilienfinanzierung.


Geprüft am 12.12.2021 Gültig bis 31.12.2024 12/36
EBN 317142

[Ziffern 3.1.3 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]


Dieses Zertifikat dient als Nachweis für die erfolgreiche Teilnahme am zweiten Seminar zum Thema "Wohnungsabnahme". Im Rahmen dieses Seminars wurden die vielfältigen Aspekte der Wohnungsabnahme ausführlich erläutert, wodurch der Teilnehmer die Möglichkeit erhält, in diesem Bereich mit erhöhter Kompetenz und Sicherheit zu handeln.


Themen des Seminars waren unter anderem die Chancen und Risiken eines Abnahmeprotokolls, die Pflichten des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie relevante rechtliche Aspekte wie Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen. Zudem wurde auf die Besonderheiten von Schönheitsreparaturklauseln eingegangen.


Die Teilnahme an diesem Seminar bekräftigt die kontinuierliche Fortbildungsbemühungen des Immobilienmaklers und unterstreicht sein Engagement, seinen Kunden den bestmöglichen Service zu bieten.


Geprüft am 05.12.2021 Gültig bis 31.12.2024 12/36
EBN 317140

[Ziffern 3.1.3 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]


In der aktuellen Fortbildung, die gemäß den Richtlinien der MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1) durchgeführt wurde, wurde sich intensiv mit der Thematik der Wohnungsabnahme auseinandergesetzt. Das Seminar beleuchtete vor allem die wesentlichen Aspekte und rechtlichen Feinheiten, die sowohl für Vermieter als auch Mieter von entscheidender Bedeutung sind.


Ein zentrales Thema war das Recht des Vermieters auf Betretung und Besichtigung der gemieteten Immobilie. Es wurde erläutert, unter welchen Umständen dieses Recht ausgeübt werden kann und welche Bedingungen dabei zu beachten sind. Zudem wurden die Pflichten des Mieters bei Mietende ausführlich diskutiert, insbesondere hinsichtlich der Reinigungsverpflichtungen. Es wurde dabei auch geklärt, in welchem Umfang der Mieter die Wohnung vor Rückgabe säubern muss.


Darüber hinaus wurde die Frage der Rückbauverpflichtungen des Mieters behandelt. Es wurde untersucht, inwiefern der Mieter gegebenenfalls dazu verpflichtet ist, vorgenommene Änderungen an der Wohnung rückgängig zu machen. Abschließend wurden wertvolle Hinweise gegeben, was bei der Rückgabe der Wohnung zu beachten ist, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.


Insgesamt bot das Seminar eine gründliche und tiefe Auseinandersetzung mit der Thematik der Wohnungsabnahme. Es wurde uns ermöglicht, fundiertes Wissen zu erlangen und  Kompetenzen in diesem Bereich weiter auszubauen. Die optimale Vorbereitung, um durch den komplexen Prozess der Wohnungsabnahme zu navigieren und in diesem Kontext bestmöglich zu beraten.


Geprüft am 28.11.2021 Gültig bis 31.12.2024 12/37
EBN 317118

[Ziffern 4., 4.1.1., 4.1.2 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]


In der Weiterbildung zum Thema Wettbewerbsrecht im Immobilienbereich wurden zahlreiche Aspekte behandelt, um den Teilnehmern ein umfassendes Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln. Im Fokus standen dabei Fragestellungen wie die Erlaubnispflicht für Vertrieb und Vermittlung von Immobilien, die notwendigen Angaben in Bezug auf den Anbieter bei gewerblichen Immobilienangeboten und die korrekte Beschreibung von Immobilien in gewerblichen Inseraten. Zudem wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erörtert, wobei auf irreführende Angaben, Preishinweise und die Pflichten des Immobilienmaklers nach Abschluss eines Maklervertrages eingegangen wurde.


Weiterhin wurden die Teilnehmer über das Widerrufsrecht für Verbraucher, die sogenannte "schwarze Liste" und unzumutbare Belästigungen informiert. Abschließend wurden die möglichen Folgen von Wettbewerbsverstößen diskutiert, um den Teilnehmern die Bedeutung der Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Regelungen zu verdeutlichen. Insgesamt bot das Seminar einen intellektuell anspruchsvollen und hochwertigen Einblick in die Materie, der den Teilnehmern als solide Grundlage für die Umsetzung des Wettbewerbsrechts in ihrer beruflichen Praxis dient.


Geprüft am 01.11.2021 Gültig bis 31.12.2024 12/37
EBN 317116

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.6 gemäß MaBV-Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.6 Geldwäschegesetz

Die wesentlichen Neuerungen des 2020 verschärften Geldwäschegesetzes und Ihre damit verbundenen Verpflichtungen wurden in diesem 2-stündigen Seminar anhand von folgenden Thematiken vermittelt:

  • Welche Relevanz hat die Thematik Geldwäsche für die Praxis?
  • Wie läuft der Geldwäscheprozess ab?
  • Wie funktioniert das Know-Your-Customer-Prinzip?
  • Wie führt man ein wirksames Risikomanagement durch?
  • Inwiefern wurde das Geldwäschegesetz verschärft?
  • Wann und wie ist eine Verdachtsmeldung abzugeben?
  • Welche Änderungen haben sich im GwG im August 2021 ergeben?

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.


Geprüft am 26.12.2020 Gültig bis 31.12.2022 36/24
EBN 308828

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffer 2 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
2 Grundlagen des Maklergeschäfts

Lebenszyklusmanagement von Immobilien: Betrachtet wurde das Lebenszyklusmanagement von Immobilien durch die einzelnen Akteure auf dem Immobilienmarkt. Vermittelt wurden die wesentlichen Merkmale der Projektinitiierung und Projektkonzeption sowie die allgemeinen Begriffe im Zusammenhang mit dem Lebenszyklus. Ein wesentliches Augenmerk wurde außerdem auf die Bereiche „Building Information Modelling“ sowie Umnutzung und Sanierung gelegt.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 20.12.2020 Gültig bis 31.12.2022 36/24
EBN 305147

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 2.3, 2.4 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
2.3 Objektangebot und Objektanalyse
2.4 Die Wertermittlung

Wirtschaftsgut Immobilie: Gegenstand des Seminars waren die verschiedenen Nutzungsarten sowie die Klassifizierung bestimmter Risikogruppen. Außerdem wurden Kenntnisse im Bereich der Immobilienfinanzierung und volkswirtschaftliche Besonderheiten am Immobilienmarkt vermittelt.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 13.12.2020 Gültig bis 31.12.2022 36/24
EBN 297682

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 1., 2. gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
1. Kundenberatung
2. Grundlagen des Maklergeschäfts

Beruf Immobilienmakler: Dieses Seminar setzte sich mit dem Berufsbild des Immobilienmaklers / der Immobilienmaklerin auseinander. Insbesondere wurden Zeitmanagementstrategien, Immobilienakquise sowie die Immobilienvermarktung behandelt.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 06.12.2020 Gültig bis 31.12.2022 36/24
EBN 286159

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.1.2, 3.7 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.1.2 Maklervertragsrecht
3.7 Makler- und Bauträgerverordnung

Maklerrecht: Themen dieses Seminars waren der Maklervertrag, die Unterscheidung der Makler- und Auftragsarten sowie das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung und ihre Bezüge zur Praxis.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 29.11.2020 Gültig bis 31.12.2022 36/25
EBN 282848

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.3, 3.4 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.3 Wohnungseigentumsgesetz
3.4 Wohnungsvermittlungsgesetz

Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Themen waren insbesondere die Rechte und Pflichten des Eigentümers sowie der Wohnungseigentümerversammlung, die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, wesentliche Merkmale der Wohnungseigentümergemeinschaft und das Lösen praxisnaher Beispielfälle. Ein wesentliches Augenmerk wurde auf die Regelungen zu anfallenden Lasten und Kosten gelegt.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 23.11.2020 Gültig bis 31.12.2022 36/25
EBN 278800

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffer 3.1.3 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.1.3 Mietrecht

Mietrecht: In diesem Seminar ging es um das Mietrecht, Kündigungsmöglichkeiten, die Rechte des Mieters bei Mängeln und die Unterschiede zwischen Gewerberaummiet- und Wohnraummietverhältnissen. Ein wesentliches Augenmerk lag außerdem auf der Mietzinserhöhung bei Wohnraummietverhältnissen.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 15.11.2020 Gültig bis 31.12.2022 36/25
EBN 275211

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.1.4, 3.1.3 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.1.4 Grundstückskaufvertragsrecht
3.1.3 Mietrecht

Vertragsrecht II: In dieser Einheit wurden weitergehende Aspekte des Vertragsrechts behandelt, insbesondere ging es um Werkverträge und Dienstverträge. Dabei wurden sowohl die theoretischen Rahmenbedingungen erarbeitet als auch ein Bezug zur Praxis geschaffen.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 09.11.2020 Gültig bis 31.12.2022 36/25
EBN 270510

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffer 3.1.1 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.1.1 Allgemeines Vertragsrecht

Vertragsrecht I: Die Maklertätigkeit geht mit vielen Vertragsabschlüssen einher und wirft zahlreiche juristische Fragestellungen auf. Aufgrund der Vielzahl von Immobilientransaktionen ist der Abschluss von Grundstückskaufverträgen besonders relevant. Hier stellt sich immer wieder die Frage, wie der Übergang von Nutzen und Lasten eigentlich geregelt ist und was aus steuerlicher Sicht beachtet werden muss. Neben der Klärung dieser Fragen wurde in dieser Fortbildung ein solides Basiswissen im Kaufrecht vermittelt und es wurden die wesentlichen Paragrafen sowie deren Anwendung im Bürgerlichen Gesetzbuch erläutert.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 01.11.2020 Gültig bis 31.12.2022 36/25
EBN 262419

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.2; 6.6 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.2 Grundbuchrecht
6.6 Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)

Grundbuchrecht (rechtliche Grundlagen): Die Maklertätigkeit ist von vielfältigen Immobilientransaktionen und somit Beurkundungsterminen begleitet. Das Grundbuchrecht als komplexes juristisches Sachgebiet, das sich mit dem Recht der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechten und dem Grundbuchwesen befasst, wurde hier thematisiert.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 14.09.2020 Gültig bis 31.12.2022 36/27
EBN 310203

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.6; 4.1.1 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.6 Geldwäschegesetz
4.1.1 Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze

Allgemeine Einführung in das Geldwäschegesetz (GWG): Anfang 2020 traten verschärfte Regelungen zum Geldwäschegesetz (GWG) in Kraft. Dieses Seminar widmete sich der höchst praxisrelevanten Thematik anhand der gesetzlichen Grundlagen, des KYC-Prinzips u. v. m.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main