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Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO: nur noch für Wohnimmobilienverwalter

Für Immobilienmakler wurde die Weiterbildungspflicht zum 24. Juli 2026 aufgehoben. Wohnimmobilienverwalter müssen weiterhin 20 Zeitstunden innerhalb von drei Kalenderjahren absolvieren.


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Immobilienmakler: Weiterbildung freiwillig

Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler wurde mit Wirkung zum 24. Juli 2026 aufgehoben. Immobilienmakler können Seminare weiterhin freiwillig zur fachlichen Weiterqualifizierung absolvieren und ihre Teilnahme durch Zertifikate dokumentieren.

Wohnimmobilienverwalter: 20 Zeitstunden bleiben Pflicht

Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO und unmittelbar mitwirkende Beschäftigte müssen weiterhin 20 Zeitstunden innerhalb von drei Kalenderjahren absolvieren. Für sie gelten die Anforderungen des § 15b MaBV an Inhalte, Qualität und Dokumentation fort.

Aktuellen § 34c GewO ansehen

Fachwissen freiwillig aktuell halten

Auch ohne gesetzliche Pflicht bleibt Weiterbildung für Immobilienmakler fachlich sinnvoll. Unsere Seminarübersicht zeigt flexible E-Learning-Angebote mit Zertifikaten.

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