Zu einer Eigentumswohnung zählt nur die erworbene Wohneinheit und nicht das komplette Haus.
Infolge des Kaufs einer Eigentumswohnung wird man automatisch auch Mitglied einer WEG bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese Mitgliedschaft ist mit einigen Verpflichtungen verbunden, welche mit dem Sauberhalten des jeweiligen Treppenhauses anfangen und mit verpflichtenden Vorgaben hinsichtlich Sanierung und Umbau enden.
Die Eigentümerversammlung ist für Verwalter und Verwalterinnen ein außerordentlich wichtiger Termin. Doch dazu gibt es regelmäßig Rechtsprechung über die es sich zu informieren gilt.
Zu einer Eigentumswohnung zählt nur die erworbene Wohneinheit und nicht das komplette Haus.
Infolge des Kaufs einer Eigentumswohnung wird man automatisch auch Mitglied einer WEG bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese Mitgliedschaft ist mit einigen Verpflichtungen verbunden, welche mit dem Sauberhalten des jeweiligen Treppenhauses anfangen und mit verpflichtenden Vorgaben hinsichtlich Sanierung und Umbau enden.
Die Eigentümerversammlung ist für Verwalter und Verwalterinnen ein außerordentlich wichtiger Termin. Doch dazu gibt es regelmäßig Rechtsprechung über die es sich zu informieren gilt.