Ob Baulärm, eine defekte Heizung, Schimmel oder die Unbenutzbarkeit des Balkons durch Bauarbeiten, erhebliche Mängel muss der Mieter in der von ihm gemieteten Wohnung nicht [...]
Ob Baulärm, eine defekte Heizung, Schimmel oder die Unbenutzbarkeit des Balkons durch Bauarbeiten, erhebliche Mängel muss der Mieter in der von ihm gemieteten Wohnung nicht [...]