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Ukraine-Flüchtlingen Wohnungen vermieten - So machen Sie es richtig

Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine im Frühjahr 2022 mussten Millionen an Menschen von ihrer Heimat in Nachbarländer und co. fliehen. Insbesondere in Deutschland kommen Tag für Tag mehrere tausend Geflüchtete, welche nach einer Unterkunft suchen. In solchen Zeiten braucht es vor allem eines - hilfsbereite Menschen.


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Wer unter anderem bereit für die Aufnahme ist, muss jedoch auf den ein oder anderen Aspekt achten. Die Betroffenen sollten außerdem mit einem gesunden Realismus an die Sache herangehen.

Doch wie genau erfolgt die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und wie macht man es richtig? All diese Fragen werden in den folgenden Abschnitten beantwortet.

Wohnungen für Flüchtlinge vermieten - an wen wenden?

Wer bereits ist Flüchtling bei sich aufzunehmen, muss zunächst einmal wissen, an wen sich gewendet werden muss. Speziell in diesem Fall stehen den Betroffenen drei Möglichkeiten zur Verfügung. Dabei handelt es sich um:

1) Kommune
2) Vermittlungsportal
3) Eigeninitiative

Flüchtlinge aus dem Krieg werden nicht selten von Behörden in ihrem Wohnort zugeteilt. Für die Unterbringung ist dann die entsprechende Kommune zuständig. Hierbei können sich die Betroffenen bei der Kreis- und Stadtverwaltung melden.

Ein Großteil der Städte in Deutschland hat sich bereits auf dieses Szenario eingestellt und bietet an auf ihrer Website freie Zimmer oder Wohnungen zu melden. Die Verwaltung prüft dabei die Angaben sowie Eignung der Wohnung.

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Ebenfalls möglich ist die Aufnahme via Vermittlungsportale. Wer also bei den Kommunen nicht weiterkommt, kann bei solchen Portalen passende Menschen antreffen. Allerdings sollte diese nur von seriösen Verbänden durchgeführt werden und gilt aktuell nicht als beste Option.

Eine letzte Option wäre noch die Privatinitiative. Zunächst dürfen sich Flüchtlinge aus der Ukraine frei im Bundesgebiet bewegen und sind in der Lage sich eine eigene Unterkunft zu suchen.

Diejenigen, die keine private Anlaufstelle haben, benötigen sogenannte Notunterkünfte. Hilfsbedürftige können hier gezielt auf die Menschen zugehen und ihnen eine Wohnung bzw. Zimmer anbieten.

Wer privat etwas anbietet, sollte außerdem auf Transparenz und Respekt setzen. Zu dessen Sicherheit sollte die Adresse auch an Bekannte der Flüchtlinge weitergeben werden.

Meldung der Ukraine-Flüchtlinge erforderlich?

Ebenfalls oft wird die Frage gestellt: Muss die Aufnahme von Flüchtlingen gemeldet werden? Generell dürfen ukrainische Staatsbürger in Deutschland für 90 Tage ohne Registrierung aufgenommen werden.

Idealerweise sollten diese trotzdem in den Ankunftszentren registriert werden, um zustehende Leistungen erhalten zu können.

Erhalten Betroffene bei der Aufnahme Geld?

Flüchtlinge nur aufgrund des Geldes aufzunehmen ist nicht nur moralisch fraglich, sondern auch noch ein Irrglaube. Denn wer seinen Wohnraum zur Verfügung stellt, bekommt vom Staat kein Geld.

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Etwas anders sieht es aus, wenn diese selbst für die Unterkunft Miete zahlen oder sich an den Nebenkosten beteiligen. Erst dann können sich die Vermieter vom Staat unterstützen lassen.

Das geht aber nur unter der Voraussetzung, wenn sich die Flüchtlinge zuvor registriert haben.

Im Grunde genommen lassen sich die zu erhaltenden Leistungen mit die von Asylbewerbern vergleichen. Doch Vorsicht! Der Staat zahlt nur dann, wenn die Flüchtlinge die Kosten mit ihrem Privatvermögen nicht aufkommen können.

Wie genau wird Wohnraum an Geflüchtete vermietet?

Wer ein freies Zimmer oder eine freie Wohnung anbieten kann, muss auf verschiedene Dinge achten. Zunächst muss einer der drei oben genannten Möglichkeiten bei der Suche verwirklicht werden. Kommunen sowie die Privatinitiative sind die besten Möglichkeiten.

Wohnungen mit Kommunalverwaltung werden in der Regel zuvor geprüft. Denn nicht selten wurden früher die Notlage von Flüchtlingen ausgenutzt und genau das soll durch die Prüfungen verhindert werden.

Zudem dürfen Eigentümer eine Wohnung nicht überbelegen. Anbei ein paar geltende Richtwerte:

=> 2 Personen = 1 Wohnraum / Gesamtfläche von 30 Quadratmetern
=> 3 Personen = 2 Wohnräume / Gesamtfläche von 50 Quadratmetern
=> 4 / 5 Personen: 3 Wohnräume / Gesamtfläche von 65 Quadratmetern
=> ab 6 Personen: 4 Wohnräume / Gesamtfläche von 80 Quadratmetern

Ebenfalls besteht die Möglichkeit die Wohnung nur für eine bestimmte Zeit zu vermieten.

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Entsprechend muss die zu vermietende Wohnung als "vorübergehender Gebrauch" gemeldet und ein befristeter Mietvertrag abgeschlossen werden.

Wer haftet überhaupt für Schäden?

Wie bei der Aufnahme von neuen Mietern können auch bei der Unterkunft von Flüchtlingen Schäden auftreten. Generell haftet in Deutschland für Schäden immer der Mieter.

Ist zum Beispiel die Stadt anstelle des Geflüchteten als Mieter im Kaufvertrag eingetragen, so muss die Stadt diese Kosten tilgen. Beim Thema Kündigung müssen sich die Vermieter an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Selbst für Flüchtlinge existiert eine Kündigungsfrist.

Darauf müssen Vermieter achten

Bei der Aufnahmen von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine wird man mit einer Menge an Informationen zugeschüttet.

Um trotz der kritischen Umstände stets den Überblick zu behalten, lohnt es sich für die Vermieter eine Checkliste mit allen wichtigen Kriterien anzulegen. Speziell in diesem Fall müssen zusammengefasst auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Vermieter informieren
  • Untermietvertrag
  • Kontaktaufnahme
  • Haftung für Schäden
  • Antragsstellung

Muss eigentlich der Vermieter bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine informiert werden?

In Deutschland dürfen grundsätzlich Menschen, welche zur Miete wohnen, auch Flüchtlinge aufnehmen. Allerdings nur unter einem bestimmten Zeitraum ohne die Zustimmung vom Vermieter.

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Nach 6 bis 8 Wochen müssen Mieter ihren Vermieter darüber Auskunft geben. Laut DMB gilt die erwähnte Zeitspanne als erlaubnisfreier Besuch.

Als Mieter hat man die Möglichkeit seine Wohnung unterzuvermieten. Selbes gilt für Kriegsflüchtlinge.

Je nach Umständen besteht die Chance einen Zeitmietvertrag abzuschließen. Generell herrscht ein "vorübergehender Schutz".

Fazit

In schwierigen Zeiten brauchen wir alle jemanden, der uns zur Seite steht. Gerade aktuell aufgrund des Krieges in der Ukraine suchen etliche Menschen eine sichere Unterkunft, um sich und ihre Angehörigen zu schützen.

Im Grunde genommen kann jeder dazu seinen Beitrag leisten. Sei es das Spenden von Lebensmitteln und passenden Hygieneartikeln oder die Aufnahme im eigenen Haus.

Speziell bei Mietwohnungen sollte bei Bedarf immer der Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt werden. Unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte sollte der Aufnahme dann nichts mehr im Weg stehen.

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