Zu einer Eigentumswohnung zählt nur die erworbene Wohneinheit und nicht das komplette Haus.
Das Wohneigentum setzt sich aus dem Mit- und dem Sondereigentum am Gemeinschaftseigentum zusammen. Das Sondereigentum ist dem Volleigentum an einer Eigentumswohnung gleichgestellt. Wobei das Sondereigentum [...]
Zu einer Eigentumswohnung zählt nur die erworbene Wohneinheit und nicht das komplette Haus.
Das Wohneigentum setzt sich aus dem Mit- und dem Sondereigentum am Gemeinschaftseigentum zusammen. Das Sondereigentum ist dem Volleigentum an einer Eigentumswohnung gleichgestellt. Wobei das Sondereigentum [...]