Bei vermieteten und gewerblich genutzten Immobilien wird die Abschreibung (AfA) häufig nach typisierten, gesetzlich vorgegebenen Nutzungsdauern angesetzt. Diese Pauschalen bilden jedoch nicht immer den tatsächlichen Zustand einer Immobilie ab.
In vielen Fällen ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer – etwa durch Bauqualität, technischen Zustand, Modernisierungsstand oder Instandhaltungsrückstau. Wird eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer fachlich nachvollziehbar nachgewiesen, kann die jährliche AfA steigen. Das Ergebnis: weniger zu versteuernder Gewinn und ein verbesserter Cashflow.
Über unseren Partnerprozess erhalten Eigentümer eine strukturierte Prüfung und – wenn sinnvoll – ein professionelles Restnutzungsdauer-Gutachten durch zertifizierte Sachverständige. Der Fokus liegt auf einer sauberen, nachvollziehbaren Dokumentation als Grundlage für die steuerliche Einordnung.
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Sehen Sie im Video oben den kompletten Ablauf in Aktion.
In dieser kurzen Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir Ihnen genau, wie einfach der Weg zum Restnutzungsdauer-Gutachten ist. Erfahren Sie transparent und leicht verständlich, wie der gesamte Prozess funktioniert – von der schnellen und unverbindlichen Registrierung über die kostenfreie Ersteinschätzung bis hin zur finalen Fertigstellung des Gutachtens durch unsere zertifizierten Sachverständigen. So wissen Sie und Ihre Kunden sofort, wie unkompliziert Sie das volle AfA-Potenzial ausschöpfen können.
JETZT - ZUR REGISTRIERUNGDie Restnutzungsdauer beschreibt, wie lange ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar ist. Sie ist nicht identisch mit dem Baujahr oder einer „theoretischen“ Gesamtnutzungsdauer. Einflussfaktoren sind unter anderem:
Mit wenigen Eckdaten wird geprüft, ob eine Neubewertung der Restnutzungsdauer wirtschaftlich sinnvoll ist. Damit startet der Prozess schlank, verständlich und ohne unnötigen Aufwand.
Wenn die Prognose passt, folgt die Beauftragung. Ziel ist ein belastbarer Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer als Grundlage für eine höhere Abschreibung.
Das Gutachten wird durch zertifizierte Gutachter erstellt. Während des Prozesses gibt es klare Kommunikation, nachvollziehbare Dokumentation und Unterstützung bei Rückfragen.
AfA ist für viele Kunden zunächst abstrakt. Sobald die steuerliche Wirkung verständlich und kalkulierbar wird, entsteht ein echter Mehrwert in Beratung und Akquise – gerade bei Kapitalanlegern und Bestandshaltern.
Ein guter Makler ist nicht nur Verkäufer, sondern Berater – und stärkt den Kunden in allen Fragen rund um die Immobilie.
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Was Sie gewinnen:
Lassen Sie jetzt kostenlos prüfen, wie viel zusätzliche Abschreibung möglich ist.
Kostenlose Ersteinschätzung startenKeine pauschale 50-Jahres-Annahme, sondern objektbezogene Analyse.
Nachvollziehbare Herleitung der Restnutzungsdauer.
Ersteinschätzung → Gutachten → klare Dokumentation.
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