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  • 17. Mai 2020

Wohnungsbesichtigungen trotz Corona möglich

Die Corona-Krise hat Deutschland mit voller Wucht getroffen. Die Bürgerinnen und Bürger musste deshalb in den letzten Wochen und Monaten mit zahlreichen Einschränkungen leben. Trotz der Pandemie in der Bundesrepublik Deutschland, sind Wohnungsbesichtigungen weiterhin sehr gefragt und auch möglich.


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bekannt durch:

Das finden Sie hier:

   Das Coronavirus geht zurück  mehr >>
   Internet wird viel häufiger genutzt  mehr >>
   Was sollte alles beachtet werden?  mehr >>
   Muss der Mieter der Besichtigung zustimmen?  mehr >>
   Fazit- Wohnungsbesichtigung in Zeiten von Corona  mehr >>

Interessenten und Anbieter von Wohnungen müssen allerdings einige sehr wichtige Maßnahmen, Richtlinien und Vorgaben beachten.

Trotz der anhaltenden Corona-Krise, ist eine Wohnungsbesichtigung erlaubt. Makler und Interessenten können sich im gewünschten Objekt treffen. Allerdings nur unter Einhaltung strenger Sicherheits- und Hygienevorschriften.

Das Coronavirus geht zurück

Die Zahlen sind in Deutschland zwar weiterhin noch sehr hoch, jedoch sinkt die Zahl der Neuinfektionen von Tag zu Tag. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass die zum Teil sehr strengen Vorschriften wieder Stück für Stück gelockert werden.

Der Lockdown ist sozusagen vorüber und eine Wohnungsbesichtigung kann wieder angeboten und durchgeführt werden. Dabei sollte auch festgehalten werden, dass Wohnungsbesichtigungen zu keinem Zeitpunkt explizit verboten waren.

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Die Makler verwiesen allerdings zum Schutz der Interessenten immer wieder auf die Ausgangsbeschränkungen. Seit dem 6. Mai 2020 sind die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen in vielen Bundesländern aufgehoben und das bedeutet auch wieder mehr Arbeit für die Immobilienmakler.

Während einer Wohnungsbesichtigung müssen sich allerdings alle Beteiligten an ein paar wichtige und wesentliche Dinge halten.

Wie viele Personen dürfen in einem Raum sein? Eine gute Frage, welche selbst mancher Experte nicht auf Anhieb beantworten kann. Je nach Bundesland gelten weiterhin unterschiedliche Regeln. Einen genauen Überblick können Sie rasch online verschaffen.

Abstand halten und die Einhaltung von den vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen, haben auch bei einer Wohnungsbesichtigung ihre Gültigkeit. Die Experten weisen darauf hin, dass besonders in der jetzigen Situation der Immobilienmarkt keinesfalls einbrechen oder zum Erliegen kommen darf.

Internet wird viel häufiger genutzt

Zwar sind Besichtigungen vor Ort möglich, jedoch haben auch trotz der zahlreichen Lockerungen noch viele Menschen Angst vor dem Coronavirus.

Wer nicht persönlich zur Besichtigung einer Wohnung kommen möchte, kann eine Vielzahl an Fragen per Telefon oder auch per E-Mail abklären. Eine virtuelle Besichtigung wird in vielen Fällen ebenfalls angeboten und sehr gerne genutzt.

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Was sollte alles beachtet werden?

Wie eingangs erwähnt, gelten bei einer Wohnungsbesichtigung einige Vorschriften und Regeln. Im Idealfall handelt es sich um eine Einzelbesichtigung. Besichtigungen mit vielen Menschen sind aufgrund der aktuellen Lage untersagt.

Zur Begrüßung sollte auf alle Fälle auf den Handschlag verzichtet werden. Zudem sollte auch stets der empfohlene Mindestabstand eingehalten werden.

Eine Besichtigung mit einer Mund- und Nasenschutzmaske ist empfehlenswert und wird somit den Maklern und den Interessenten nahe gelegt.

Wichtige Tipps kurz zusammengefasst:
  • Einzelbesichtigungen anbieten und darauf hinweisen
  • Mindestabstand während der Besichtigung einhalten
  • auf den Handschlag verzichten
  • Tragen von Mund- und Nasenschutzmaske ist empfohlen
  • Kontakt mit diversen Gegenständen vermeiden
  • Austausch von Unterlagen sollte per E-Mail erfolgen
  • Verwendung von Desinfektionsmittel
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Wenn Sie sich an diese Ratschläge und Tipps halten, wird eine Wohnungsbesichtigung trotz der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie in Deutschland sicherlich kein Risiko für Ihre Gesundheit.

Muss der Mieter der Besichtigung zustimmen?

Fest steht, dass eine bereits gekündigte Wohnung rasch weitervermietet werden soll. Sollte die Wohnung noch bewohnt sein, müssen alle Beteiligten und Seiten gemeinsam eine Lösung finden, wie das Objekt anderen Interessenten ohne Aussetzung einer Gefahr gezeigt werden kann.

Als kleiner Tipp am Rande können etwas offene Wohnungstüren für ein sichereres Gefühl sorgen. Besondere Vorsicht ist allerdings bei Personen geboten, welche der Risikogruppe angehören.

Das Coronavirus ist besonders für ältere Personen oder Personen die an einer Vorerkrankung leiden besonders gefährlich. In solchen Fällen muss eine Besichtigung vorab mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgeklärt werden.

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Wie sie also selbst sehen und erkennen können, sind Wohnungsbesichtigungen trotz der Coronakrise möglich und auch erwünscht. Verboten waren dies ein den letzten Wochen und Monaten aber nie.

Zum Eigenschutz und zum Schutz aller anderen haben viele Makler allerdings in den letzten Wochen darauf verzichtet. In sehr vielen Fällen wurden solche Besichtigungen mit einem virtuellen Rundgang angeboten.

Der Immobilienmarkt kam also in Deutschland zu keinem Zeitpunkt zum Erliegen.

Fazit- Wohnungsbesichtigung in Zeiten von Corona

Zusammengefasst ist zu sagen, dass wenn sich der Makler und die Interessenten an die zuvor genannten Hygienevorschriften und Richtlinien halten, eine ungefährdete Wohnungsbesichtigung trotz der Corona-Krise möglich ist.

Selbstverständlich ist auch ein gewisses Maß an Eigenverantwortung notwendig. Wie sich die letzten Wochen und Monte tatsächlich auf den Wohnungs- und Immobilienmarkt auswirken, wird sich höchstwahrscheinlich erst in einigen Monaten zeigen.

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Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Wohnungsbesichtigungen keinesfalls verboten und somit strafbar sind. Die Bundesregierung und die Gesundheitsexperten raten allerdings dazu, dass die Makler zu Einzelbesichtigungen übergehen.

Sie interessieren sich für eine Wohnung oder planen in naher Zukunft einen Wohnungswechsel? Der Immobilienmarkt ist weiterhin geöffnet und die Wohnungen können mit der Einhaltung des Mindestabstandes auch ohne Bedenken besichtigt werden.

Fassen Sie nicht zu viele Gegenstände mit den Händen an und nehmen Sie ein Desinfektionsmittel für die Hände mit. Wenn Sie sich daran halten, sollte keine Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus bestehen.

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