Die Mieterselbstauskunft hilft dem Vermieter dabei, einen Wohnungsinteressenten besser zu bewerten. Vermieter können damit einen Makler beauftragen, oder sich die Selbstauskunft von einem potenziellen Mieter selbst einholen. Wo der Mieter hierbei die Wahrheit sagen muss und wo das nicht der Fall ist lesen Sie hier.
Haben die Mieter endlich eine geeignete Bleibe gefunden, gilt es im kommenden Schritt den Vermieter von sich selbst zu überzeugen. Aber dies ist aufgrund der Konkurrenz nicht besonders einfach. Daher sollten diese sich bei der Wohnungsbesichtigung von der besten Seite präsentieren.
Die Eigentümerversammlung ist für Verwalter und Verwalterinnen ein außerordentlich wichtiger Termin. Doch dazu gibt es regelmäßig Rechtsprechung über die es sich zu informieren gilt.
Vieles in diesem Jahr verlief ungewöhnlich. Ein neues Jahr heißt neue Hoffnung, neues Licht, neue Gedanken und neue Wege.
Die Entwicklung der Immobilienpreise in der Coronakrise wird zurzeit sehr genau betrachtet. Die durch den Virus COVID-19 verursachte Pandemie hat auf der ganzen Welt massive Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Die meisten Investoren, Hauskäufer, Immobilieneigentümer und Vermieter fragen sich daher, wie sich die Coronakrise auch auf den Markt auswirken wird und ob die Immobilienpreise durch das Virus steigen oder eher fallen.
Der Immobilienmarkt befindet sich in einer stetigen Entwicklung. Seit einigen Jahren ziehen die Menschen vom Land immer mehr in die Stadt. Zugleich wird der Wohnraum in den größeren Städten immer begrenzter. Genau in diese Entwicklung fällt nun die Coronakrise.
Als die Coronakrise begann und sich ein wochenlanger Stillstand von großen Teilen der deutschen Wirtschaft abzeichnete, rechneten einige Marktbeobachter mit entsprechenden Auswirkungen auf die Immobilienmärkte. Welche Prognosen bisher zutreffen, lesen Sie hier.
Das Oberlandesgericht Dresden beschäftigte sich in diesem Fall mit der Frage, ob eine beschönigende Beschreibung in einem Maklerexposé automatisch zu einer vertraglichen Abrede wird, auf die sich der Käufer der Immobilie im Nachgang berufen kann.
Die Mieterselbstauskunft hilft dem Vermieter dabei, einen Wohnungsinteressenten besser zu bewerten. Vermieter können damit einen Makler beauftragen, oder sich die Selbstauskunft von einem potenziellen Mieter selbst einholen. Wo der Mieter hierbei die Wahrheit sagen muss und wo das nicht der Fall ist lesen Sie hier.
Haben die Mieter endlich eine geeignete Bleibe gefunden, gilt es im kommenden Schritt den Vermieter von sich selbst zu überzeugen. Aber dies ist aufgrund der Konkurrenz nicht besonders einfach. Daher sollten diese sich bei der Wohnungsbesichtigung von der besten Seite präsentieren.
Die Eigentümerversammlung ist für Verwalter und Verwalterinnen ein außerordentlich wichtiger Termin. Doch dazu gibt es regelmäßig Rechtsprechung über die es sich zu informieren gilt.
Vieles in diesem Jahr verlief ungewöhnlich. Ein neues Jahr heißt neue Hoffnung, neues Licht, neue Gedanken und neue Wege.
Die Entwicklung der Immobilienpreise in der Coronakrise wird zurzeit sehr genau betrachtet. Die durch den Virus COVID-19 verursachte Pandemie hat auf der ganzen Welt massive Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Die meisten Investoren, Hauskäufer, Immobilieneigentümer und Vermieter fragen sich daher, wie sich die Coronakrise auch auf den Markt auswirken wird und ob die Immobilienpreise durch das Virus steigen oder eher fallen.
Der Immobilienmarkt befindet sich in einer stetigen Entwicklung. Seit einigen Jahren ziehen die Menschen vom Land immer mehr in die Stadt. Zugleich wird der Wohnraum in den größeren Städten immer begrenzter. Genau in diese Entwicklung fällt nun die Coronakrise.
Als die Coronakrise begann und sich ein wochenlanger Stillstand von großen Teilen der deutschen Wirtschaft abzeichnete, rechneten einige Marktbeobachter mit entsprechenden Auswirkungen auf die Immobilienmärkte. Welche Prognosen bisher zutreffen, lesen Sie hier.
Das Oberlandesgericht Dresden beschäftigte sich in diesem Fall mit der Frage, ob eine beschönigende Beschreibung in einem Maklerexposé automatisch zu einer vertraglichen Abrede wird, auf die sich der Käufer der Immobilie im Nachgang berufen kann.