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  • 10. Juni 2024

Wohnungseigentümer können von der Zahlung von Kosten befreit oder erstmals mit Kosten belastet werden.

Wohnungseigentümer können über § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) von der Zahlung von Kosten befreit oder erstmals mit Kosten belastet werden. Ein Umlagebeschluss kann den Kreis der Kostenverpflichteten ändern.


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bekannt durch:

 Der Fall:

In einer Wohnanlage werden die Erhaltungskosten nach den Miteigentumsanteilen verteilt. Die Eigentümer beschließen, diese Verteilung teilweise zu ändern: Die Kosten für „Sanierungs-, Reparatur-, Unterhaltungs- und Modernisierungsarbeiten" an den 20 Mehrfachparkern sollen nur die Eigentümer der Mehrfachparker tragen. Eigentümer K, der vier Mehrfachparker besitzt, klagt gegen diesen Beschluss.

 Die Entscheidung:

Der BGH entschied, dass nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG eine abweichende Verteilung der Kosten beschlossen werden kann, auch wenn der Kreis der Kostenschuldner dadurch verändert wird. Eigentümer können per Mehrheitsbeschluss von der Kostentragung befreit oder erstmals mit Kosten belastet werden. Die Verteilungsgerechtigkeit kann nicht nur durch eine Änderung des Umlageschlüssels, sondern auch durch die Auswahl der Kostenschuldner erreicht werden.

Anmerkung:

Bis zur Gesetzesreform im Dezember 2020 war es nach § 16 Abs. 3 WEG a. F. nicht möglich, einen Eigentümer, der von der Tragung bestimmter Kosten befreit war, durch Beschluss an den Kosten zu beteiligen. Jetzt erlaubt § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG auch die völlige Änderung des Schuldnerkreises. Ob eine solche Änderung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, muss unabhängig von der bestehenden Beschlusskompetenz entschieden werden. Klar ist jedoch, dass der Spielraum bei der Kostenverteilung für die Mehrheit der Eigentümer erheblich erweitert wurde.

Zum Autor:

Dr. Thomas Hansen

IKB FACHANWÄLTE, BERLIN

geboren 1966 in Aachen, Studium und Referendariat in Würzburg und Frankfurt am Main, angestellter Rechtsanwalt 1998 in Frankfurt/Main und Berlin, selbständig seit 2004, Fachanwalt für für Miet- und WEG-Recht seit 2008, Prüfer bei der IHK Berlin.

Dr. Thomas Hansen wirkt am Nomos “Stichwortkommentar Wohnungseigentumsrecht” unter der Leitung von RiKG a.D. Dr. Elzer mit. Das Buch kann beim Verlag hier bestellt werden. Er ist eine Gemeinschaftsarbeit von insgesamt 33 auf das WEG-Recht spezialisierten Juristen.

Der Kommentar bietet einen schnellen und umfassenden Zugriff auf das seit 01.12.2020 umfangreich geänderte neue Wohnungseigentumsrecht.

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