Erklärvideo: Bitte ansehen
O-Ton: Holger Dreusicke:
„...nach Überwindung meiner anfänglichen "Berührungsangst" bezüglich des Onlineseminars möchte ich nun, nach erfolgreichem ersten Seminar, meine Anerkennung und meinen Dank Ihnen gegenüber zum Ausdruck bringen. Gerne mache ich mich in den nächsten Tagen an die nächsten Seminare, um mein Versäumnis aus 2019 aufzuholen...und jetzt mit Spaß!“
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bei freier Zeiteinteilung
ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG GEMÄß §34C DER MAKLER- UND BAUTRÄGERVERORDNUNG (MaBV) – 20 ZEITSTUNDEN E-LEARNING* (INKL.LERNERFOLGSKONTROLLEN –ZERTIFIKATE)
Sie möchten sofort loslegen?
- Ihnen fehlen nur noch wenige Stunden Fortbildung? Nutzen Sie unsere Online-Seminare zur Aufstockung. Einen Teil der 20 Stunden Fortbildung verwenden Sie in diesem Jahr und die restlichen Stunde im nächsten Jahr/Turnus.
- Wann kann ich nach der Anmeldung starten? Sie können die Aufzeichnungen/Videos jederzeit - zeitflexibel - starten, pausieren und fortsetzen wann immer Sie möchten. Buchen Sie jetzt und starten Sie wann immer Sie möchten!
Sicherheit zertifizierte Fortbildung!
Bei uns finden Sie die Voraussetzungen für eine anerkannte Fortbildung gem. Makler- und Bauträgerverordung.
- Nachweisbare Lernerfolgskontrolle gem. § 15 b Abs1 MaBV
- Themenauswahl gem. Anlage 1 zu § 15b Absatz 1
- Qualifizierte Weiterbildungsmaßnahme gem Anlage 2 zu § 15b Absatz 1 MaBV
- Sicherstellung der Qualität der Durchführenden der Weiterbildung gem Anlage 2 zu § 15b Absatz 1 MaBV
Referenzen - Hier ein paar O-Töne zu unseren Seminaren:
- Markus Johland: „Haben Sie super gemacht und sehr gut verständlich erklärt...“
- Nicole Fuchs: „Das haben Sie sehr sympathisch gemacht, leicht verständlich erklärt und es hat Spaß gemacht! Vielen Dank.“
- Carina Neitzert: „Sie haben das sehr gut gemacht! Auch die Zeit die Original-Gesetzestexte zu lesen fand ich gut. Vielen Dank!“
- Andrea Zarth: „Wunderbar, nochmal vielen Dank und bis zum nächsten Mal.“
Tausende Makler und Verwalter nutzen unsere online Fortbildung für den behördlichen Nachweis.
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Online weiterbilden - Immobilienmakler auf der sicheren Seite
Fortbildungspflicht: Die wichtigsten Fakten im Überblick mehr >>
Was sind die Vorteile eines Web Seminars?
- einfache Anmeldung
- Kosteneinsparungen durch wegfallende An- und Abreise
- keine Übernachtungskosten
- leichter Austausch von Informationen vor, während und nach dem Seminar
- anonyme Teilnahme möglich
- Möglichkeit, digitales Zusatzmaterial freizugeben bzw. zu jedem Zeitpunkt des WebSeminars herunterzuladen
- Leichte Auswertung des präsentierten Inhalts
- Fortbildung wo auch immer Sie sind (z.B.: Zuhause auf der Couch/Büro - Voraussetzung Internetanschluss)
Wer muss bis wann die Fortbildung erfüllen?
Sollten Sie eine Erlaubnis als Immobilienmakler oder Wohnimmobilienverwalter gem. § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 GewO im Jahre 2018 oder früher erhalten haben, so läuft der erste 3-Jahres-Zeitraum, innerhalb dem die Pflicht zu erfüllen ist, am 31.12.2020 und jetzt wieder am 31.12.2023 ab.
Sollten Sie erst seit dem Jahr 2019 im Besitz einer solchen Erlaubnis sein, so läuft der erste 3-Jahres-Zeitraum, innerhalb dessen Sie sich entsprechend weiterzubilden haben, am 31.12.2023 ab.
Für Erlaubnisbesitzer, die erst im laufenden Jahr 2022 eine Erlaubnis erhalten haben, läuft der erste 3-Jahres-Zeitraum am 31.12.2024 ab.
Eine langjährige Tätigkeit als Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler befreit nicht von der Weiterbildungspflicht.
Die begonnen Kalenderjahre sind im Hinblick auf die Weiterbildung als volle Jahre zu werten.
Was ist ein Web-Seminar?
Ein Web-Seminar ist ein im Internet zugreifbares Video-Seminar. Ohne Anreisekosten und sonstigem Zeitaufwand können Sie bequem an Ihrem Rechner der Weiterbildung folgen und somit die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Ob im Büro oder zuhause auf der Couch, ob am Wochenende oder unter der Woche - mit den Web Seminaren sind Sie flexibel, sparen Zeit und Geld und können das Weiterbildungsangebot jederzeit nutzen.
Qualitätsmanagementsystem für Immobilienmakler/innen
- Inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung
- Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme (Planung, systematische Organisation, Sicherstellung Lernerfolg)
- Nachweises des Lernerfolgs
Diese internationale Norm dient als Servicestandard sowie einem Qualitätsmanagementsystem, das Planung, Entwicklung und Durchführung von Aus- und Weiterbildung sowie Verbesserungsprozesse berücksichtigt. Der Fokus bleibt dabei auf dem Lernenden, seinen Lernergebnissen, der Lerndienstleistung und die Kompetenz des Lerndienstleisters. Qualitätsmanagement wird als ein kontinuierlicher Lern- und Entwicklungsprozess verstanden, der den permanenten Wandel in der Umwelt berücksichtigt.
Ziel des Qualitätsmanagements ist es, wissenschaftliche und berufsethische Richtlinien, gesetzliche Vorgaben und die Wünsche, Erwartungen und Bedürfnisse von Teilnehmern zu verbinden. Durch das QMS kann nachgeprüft werden, ob die Zielqualität gewährleistet ist.
Dabei steht die Zufriedenheit und der Lernerfolg des Kunden im Mittelpunkt. Das Bildungsangebot orientiert sich am Bedarf und an den Anforderungen der Märkte, insbesondere dem Arbeitsmarkt. Zur Entwicklung sowie zur Pflege des Bildungsangebots werden Informationen von Kooperationspartnern, von relevanten Institutionen insbesondere der zertifizierenden fachkundigen Stelle, der Zentralstelle für Fernunterricht sowie der Agentur für Arbeit, eigene Befragungen, Analysen von Stellenmärkten sowie Studien und externe Umfragen herangezogen. Ziel des Bildungsangebotes ist es, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden der Studierenden zu schärfen, die sie für die Tätigkeiten in der Berufspraxis benötigen.
Die Lehrgangsevaluierung sorgt zusätzlich für eine ständige Verbesserung des Angebots. Die angebotene Fortbildungsreihe wird zudem regelmäßig auf Aktualität überprüft und ggf. überarbeitet. Die Operativen Bildungsprozesse sichern die Durchführung der Fortbildungsreihe inklusive Lernerfolgskontrolle. Diese sind im vorliegenden Fall die Anforderungen an die Verordnung über die die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV) Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1) (https://www.gesetze-iminternet. de/gewo_34cdv/anlage_1.html) zu erfüllen.
Daher werden in der kooperativ von ihr-maklervergleich.de und dem zertifizierten Bildungsträger acadevo angebotenen Weiterbildung verschiedene Lehrgangskomplexe angesprochen. Die Themen werden aus den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung (s.u.) sowie der Bildungsangebotsplanung abgeleitet und zu einer Ablaufplanung kumuliert. Die Teilnehmenden erhalten ein multimediales Angebot, sowie eine lernunterstützende und ergebnisorientierte Lernerfolgskontrolle. Nur bei einem Bestehen von 80% des MC-Tests wird ein Zertifikat über die Teilnahme an dem jeweiligen Themenmodul ausgestellt. Die Verantwortung für den Lernerfolg bleibt zu jedem Zeitpunkt bei den Lernenden, jedoch alle verfügbaren didaktischen Erkenntnisse, um den Lernprozess und das Lernergebnis für die Teilnehmenden zu optimieren. Die Lerninhalte werden nach sorgfältiger fachlich-inhaltlicher Prüfung ausgewählt. Dabei wird die Kompetenz von externen Modulautoren und Modulautorinnen sowie dem Tutorenteam in Anspruch genommen. Diese werden über vertragliche Regelungen gebunden.
Wie läuft das Web Seminar ab?
Sie verfolgen das WebSeminar über Ihren Computer. Bei der anschließenden Lernerfolgskontrolle beantworten Sie die Multiple-Choice Fragen-Dauer ca. 5 min.
Nach erfolgreicher Lernerfolgskontrolle stellen wir Ihnen das Zertifikat für den behördlichen Nachweis zur Verfügung.
Bei einer nicht erfolgreich vollzogenen Lernerfolgskontrolle können Sie die Aufzeichnung nochmals ansehen. Eine Wiederholung der Lernerfolgskontrolle ist jederzeit online kostenfrei möglich.
Wie kann ich am Web Seminar teilnehmen?
Buchen Sie einfach das gewünschte Seminar. Sie können sich von jedem handelsüblichen PC, Laptop oder Smartphone einloggen. Jetzt können Sie auf das Web-Seminar zugreifen.
Sieht man mich bei dem Web Seminar?
Nein, Sie werden nicht gesehen. Sie können die Dozentin bzw. den Dozenten sehen.
Gibt es eine Befreiung von der Weiterbildungspflicht?
Eine Befreiung von der Weiterbildungspflicht, etwa während einer Elternzeit oder einer nur geringfügigen Tätigkeit, ist nicht vorgesehen.
Eine Ausnahme von dieser Pflicht gibt es jedoch: Wer über einen anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss verfügt, wird für die ersten drei Jahre nach Aufnahme seiner Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit. Als Beispielberufe gelten Immobilienkaufmann und Immobilienfachwirt.
Drohen Strafen bei fehlendem Nachweis der Fortbildung?
Teilt der Immobilienmakler trotz Aufforderung der Behörde nicht mit, welche Fortbildungen absolviert wurden, kann dies als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Brauche ich als Handelsvertreter ebenfalls einen Nachweis?
Alle selbständigen Immobilienmakler (auch freie Handelsvertreter – sogenannte "HGB’ler") müssen ab dem 1. August 2018 ebenfalls die Fortbildung absolvieren und nachweisen.
Wann sind die Termine für die Web Seminare?
Sie können Ihre Fortbildung jederzeit - zeitflexibel - mit den Videos starten, pausieren und fortsetzen wann immer Sie möchten - Voraussetzung ein Internetzugang.
Seminarpreis berechnen
Wann muss ich die Rechnung bezahlen?
Die Rechnung erhalten Sie nach Bereitstellung der Aufzeichungen. Sie können den Betrg auf einmal zahlen oder ratenzahlung auswählen.
Brauchen meine Mitarbeiter ebenfalls die Fortbildung?
Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Wie kann die Fortbildungspflicht erfüllt werden?
Um der Pflicht gerecht zu werden, bestehen mehrere Möglichkeiten. Einerseits werden in der Verordnung Präsenzseminare erwähnt, andererseits aber auch ein begleitetes Selbststudium (beispielsweise per E-Learning) und betriebsinterne Maßnahmen. Des Weiteren kann man sich in einer sogenannten „anderen geeigneten Form“ fortbilden. Mögliche Themenbereiche der Weiterbildung sind in einer Anlage zur Verordnung aufgelistet. Sie unterscheiden sich selbstverständlich von Berufsgruppe zu Berufsgruppe. Für Verwalter sind die zugelassenen Themenbereiche die Grundlagen der Immobilienwirtschaft, rechtliche Grundlagen, kaufmännische Grundlagen, Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten, Verwaltung von Mietobjekten, technische Grundlagen der Immobilienverwaltung, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz.
Mögliche Themenfelder der Fortbildung Makler sind die Komplexe Kundenberatung, Grundlagen des Maklergeschäfts, rechtliche Grundlagen, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Grundlagen Immobilien und Steuern sowie die Grundlagen der Finanzierung. Darüber hinaus enthält die Anlage zur Verordnung genauere Informationen darüber, welche einzelnen Themen in diesen Komplexen infrage kommen.
Kann man von der Fortbildungspflicht befreit werden?
Eine Befreiung von der Weiterbildungspflicht, beispielsweise während der Elternzeit oder aufgrund einer nur unerheblichen Tätigkeit sieht der Gesetzgeber nicht vor. Die Aufschiebung der Pflicht für (u. a.) Immobilienkaufmänner und Immobilienfachwirte für drei Jahre ab Aufnahme der Tätigkeit ist die einzige anerkannte Ausnahme.
Sonderregelungen bestehen dennoch: Wer in beiden Tätigkeitsfeldern aktiv ist, muss auch für beide Nachweise erbringen. Auch hier gelten jeweils Weiterbildungen mit einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren.
Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung der Immobilienmakler
Kundenberatung
- Serviceerwartungen des Kunden
- Besuchsvorbereitung / Kundengespräch / Kundensituation
- Kundenbetreuung
Grundlagen des Maklergeschäfts
- Objektangebot und Objektanalyse
- Teilmärkte des Immobilienmarktes
- Preisbildung am Immobilienmarkt
- Die Wertermittlung
- Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
- Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
- Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
Rechtliche Grundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Allgemeines Vertragsrecht
- Maklervertragsrecht
- Mietrecht
- Grundstückskaufvertragsrecht
- Bauträgervertragsrecht
- Grundbuchrecht
- Wohnungseigentumsgesetz
- Wohnungsvermittlungsgesetz
- Zweckentfremdungsrecht
- Geldwäschegesetz
- Makler- und Bauträgerverordnung
- Informationspflichten des Maklers
- Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
- Telemediengesetz
- Preisangabenverordnung
- Energieeinsparverordnung
Wettbewerbsrecht
- Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
- Unzulässige Werbung
Verbraucherschutz
- Grundlagen des Verbraucherschutzes
- Schlichtungsstellen
- Datenschutz
Grundlagen Immobilien und Steuern
- Einkommensteuern
- Körperschaftsteuern
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Bewertungsgesetzabhängige Steuern
- Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)
Grundlagen der Finanzierung
- Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung
- Kostenerfassung
- Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit
- Kosten einer Finanzierung
- Kreditsicherung und Beleihungsprüfung
- Förderprogramme, Wohnriester
- Absicherung des Kreditrisikos im Todesfall
- Steuerliche Aspekte der Finanzierung
Wie muss die Fortbildung den Behörden gemeldet werden?
Ursprünglich hatte der Gesetzgeber geplant, dass die von der Verordnung betroffenen Berufsstände jährliche Nachweise über ihre absolvierten Weiterbildungen erbringen müssen. Der dem Bundesrat vorgelegte Entwurf änderte den Zeitraum hingegen zu drei Jahren. Nachdem sich der Wirtschaftsausschuss eingeschaltet hat, wird diese Vorgabe nun noch weiter entschärft.
Verwalter und Makler werden den Nachweis lediglich zu erbringen haben, wenn sie von der Behörde um Auskunft gebeten werden. Diese Maßnahmen dient nicht nur dem Schutz der Immobilienmakler, sondern soll auch die Belastung der Gewerbeämter reduzieren. So müssen sie nicht mehr tausende Nachweise entgegennehmen, sondern können auf eigene Initiative tätig werden. Auf diese Weise stärkt die Änderung die reibungslose Durchführung der Gewerbeüberwachung.
Zudem ermöglicht es der Behörde, intensivere Nachforschungen anzustellen, was gleichzeitig die Makler zu einer ernsthafteren Weiterbildung anhält.
Sollte das Gewerbeamt einen Nachweis verlangen und der Berufler dieser Aufforderung nicht nachkommen, hat er ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro zu entrichten.
Bestehen auch Informationspflichten?
Des Weiteren sind Makler und Verwalter ab dem 1. August 2018 rechtlich dazu verpflichtet, ihren Auftraggebern auf Nachfrage gewisse Informationen bereitzustellen.
So müssen Immobilienmakler bei einem entsprechenden Antrag Auskunft darüber geben, welche beruflichen Qualifikationen sie besitzen und welche Fortbildungen sie in den vergangenen drei Jahren absolviert haben.
Dazu ist es ausreichend, auf Angaben auf der eigenen Internetseite zu verweisen.
Wie ist die Versicherungspflicht für Verwalter gestaltet?
Künftig müssen Wohnimmobilienverwalter eine Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall vorweisen können, die 500.000 Euro betragen muss. Die Gesamtheit der Versicherungsfälle eines Jahres muss von einer Mindestsumme von einer Million Euro abgedeckt sein.
Was hat es mit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) auf sich?
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) trägt in ihrer vollen Form den Titel Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer. Es handelt sich dabei um eine Rechtsverordnung, die aus der Gewerbeordnung abgeleitet wird und primär Schutzbestimmungen rund um den Immobilienerwerb sowie den Abschluss von Bauverträgen enthält. Die Verordnung trat am 1. September 1974 in Kraft und löste landesrechtliche Vorschriften ab, indem sie erstmals einen bundesweit einheitlichen Schutz schuf.
Die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme für Immobilienmakler:
Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein.
1. P l a n u n g
1.1 Die Weiterbildungsmaßnahme ist mit zeitlichem Vorlauf zu ihrer Durchführung konzipiert.
1.2 Die Weiterbildungsmaßnahme ist in nachvollziehbarer Form für die Teilnehmer beschrieben.
1.3 Der Weiterbildungsmaßnahme liegt eine Ablaufplanung zugrunde, auf die sich die Durchführung stützt.
2. Systematische Organisation
2.1 Teilnehmer erhalten Im Vorfeld der Weiterbildungsmaßnahme eine Information bzw. eine Einladung In Textform.
2.2 Die Information bzw. die Einladung enthält eine Beschreibung der Fortbildungsmaßnahme, aus der die Teilnehmer die erwerbbaren Kompetenzen sowie den Umfang der Weiterbildungsmaßnahme in Zeitstunden entnehmen können.
2.3 Die Anwesenheit des Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem blended-Learning und dem e-Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung sicherzustellen.
3. Sicherstellung der Qualität der Durchführenden der Weiterbildung
3.1 Für diejenigen, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführen, liegen Anforderungsprofile vor.
3.2 Systematische Prozesse stellen die Einhaltung dieser Anforderungen sicher.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit unter Tel.: 06021-1307122 zur Verfügung.