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So erfüllen Makler ihre Fortbildungspflicht: Die wichtigsten Fakten im Überblick

Makler stehen in der heutigen Zeit, in einem getrübten Rampenlicht. Die Branche ist durch einzelne unseriöse Abhandlungen stark in Verruf geraten. "Schwarze Schafe" tummeln sich zur Genüge auf dem Immobilienmarkt. Wie kann eine Lösung aussehen?


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Früher unterlag der Makler keiner Ausbildungspflicht, so konnte sich jedermann als Makler registrieren lassen und nach eigenem Wissen und Gewissen, Immobilien verkaufen, verwalten und bewerben. Die Gerichte sind vollgestopft mit Klagen von Mietern und Käufern, die sich auf Grund von falscher Beratung, verschwiegenen Mängeln oder missverständlichen Aussagen getäuscht fühlen.

Um diesem Phänomen entgegenzuwirken hat die Makler- und Bauträgerverordnung eine Fortbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter eingeführt. Seit Beginn des Jahres 2018, sind Makler zur Weiterbildung verpflichtet. Die Makler- und Bauträgerverordnung schreibt einen maximalen Zeitaufwand von 20 Stunden, innerhalb von drei Jahren, zur Fortbildung für Immobilienmakler vor.

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gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

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Rahmenbedingungen für die Fortbildungspflicht, der Makler- und Bauträgerverordnung 

Die Makler- und Bauträgerverordnung legt gewisse Rahmenbedingungen fest, die zur Einhaltung der Vorschrift dienen sollen. 

Betreibt der Makler zudem eine Immobilienverwaltung, muss er für beide Berufsgruppen die Fortbildungseinheiten, von jeweils 20 Stunden durchführen - insgesamt 40 Zeitstunden.

Die Stundenverteilung kann der Makler selbst vornehmen und die Lerninhalte in einzelne Lernabschnitte einteilen, um die vorgeschriebene Stundenanzahl zu erreichen. Die Bescheinigung über die Fortbildungsmaßnahme, muss der Makler bis zu 5 Jahre aufbewahren und in der Lage sein, die Belege bei Ämtern und Behörden vorzulegen, wenn diese gefordert werden.Das Gewerbeaufsichtsamt kann die Fortbildungsbescheinigung einfordern. Hat der Makler aktive Mitarbeiter, zur Unterstützung der Vermittlungstätigkeit angestellt, müssen die Angestellten, die Fortbildungsmaßnahme in gleichem Umfang erfüllen. Wirkt der Mitarbeiter beim Vermittlungsgespräch, bei der Exposé Erstellung oder bei Besichtigungsterminen mit, unterliegt er den gleichen Bedingungen, wie der Inhaber einer Makleragentur. 

Wer muss sich nicht weiterbilden als Immobilienmakler? 

Mitarbeiter mit buchhalterischen, administrativen oder anderweitige Tätigkeiten einer Makleragentur, die ausschließlich passiv zum Unternehmenserfolg beitragen, müssen keine Weiterbildungen oder Seminare besuchen. Geprüfte Immobilienfachwirte, werden erst drei Jahre nach Beendigung der Ausbildung, zur Fortbildung für Immobilienmakler aufgefordert. 

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Das Gewerbeaufsichtsamt kann die Fortbildungsbescheinigung einfordern, da der erste Zeitraum zur Nachweispflicht, zwischen dem Januar 2018 bis Dezember 2020 liegt. Hat der Makler aktive Mitarbeiter, zur Unterstützung der Vermittlungstätigkeit angestellt, müssen die Angestellten, die Fortbildungsmaßnahme in gleichem Umfang erfüllen. Wirkt der Mitarbeiter beim Vermittlungsgespräch, bei der Exposé Erstellung oder bei Besichtigungsterminen mit, unterliegt er den gleichen Bedingungen, wie der Inhaber einer Makleragentur. 
 

Mögliche Weiterbildungsformen für Immobilienmakler

Über die Ausgestaltung der Fortbildungseinheiten kann der Makler frei verfügen. Er kann Präsenzseminare buchen, die entstandenen Kosten für den gesamten Besuch sind steuerlich absetzbar. Den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Fort- und Weiterbildungskursen, kann der Makler auch durch Belegung der Lernerfolge, im Rahmen eines Selbststudiums erbringen. Das Internet öffnet Teilnahmemöglichkeiten an online Seminaren und Selbststudiengängen. Diese werden meist durch eine Teilnahmebescheinigung zertifiziert oder beurkundet.

Die Vorschrift lässt zudem weitere Formen wie z.B. betriebsinterne Maßnahmen zu, die der Makler nach belieben ausgestalten kann. Bislang unbekannte Formen der Fortbildungsmöglichkeiten werden durch die Verordnung nicht im Vorfeld ausgeschlossen. Der Makler kann sich für eine beliebige Schulungsart weiterbilden. 

Aufbewahrungspflichten für Immobilienmakler

Die Erklärung über eine Fortbildungsmaßnahme, sowie die ausgehändigten Teilnahmebescheinigungen, Urkunden und Zertifikate müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. 

Kosten und Aufwendungen zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht 

Die steuerlich absetzbaren Werbungskosten, können für einzelne Themenbereiche relativ hoch ausfallen. Im Durchschnitt liegen die Kosten für das Fort- und Weiterbildungsengagement, bei 1000€, für die erforderliche Stundenzahl von 20 Stunden. 

 

Themengebiete für die Immobilienmaklerfortbildung

Die inhaltlichen Vorschriften der einzelnen Themenbereiche, werden in der Gewerbeverordnung vorgegeben, diese umfassen: 

Grundlagen der Finanzierung 

Der Makler ist zur Sorgfaltspflicht angehalten und sollte die finanzielle Einschätzung seiner Kundschaft gewissenhaft vornehmen. Die Eigenkapital- und Kapitaldienstfähigkeit der Interessenten, muss durch den Makler geprüft werden und seiner Kostenschätzung für die angepriesene Immobilie gegenübergestellt werden. Staatliche Förderprogramme werden stets aktualisiert und an politische oder wirtschaftliche Vorgaben gekoppelt. Daher sollte der Immobilienmakler stets mit den Aktualisierungen vertraut sein, um seine Kunden professionell beraten zu können. Viele Eigenheimbesitzer geraten im Todesfall des Hauptkreditnehmers in finanzielle Bedrängnis und sind dazu angehalten die Immobilie aufzugeben, da die Tilgung des Kredits nicht mehr bedient werden kann. Um dies zu vermeiden, muss der Makler einige Absicherungsvarianten vorstellen können, um das Risiko des Eigenheimverlustes im Todesfall zu reduzieren. Zu einer ordentlichen Beratung gehört, laut Maklerverordnung, die Aufklärung über steuerliche Vor- oder Nachteile beim Immobilienerwerb. Allgemeine Kosten, die durch eine Finanzierung entstehen, sowie eine ausführliche Kredit- und Beleihungsprüfung zählen zu den Inhalten des Kurses. 

Grundlagen Immobilien und Steuern 

Die eigene Steuerzahlungsverpflichtungen sollte jeder genau im Blick haben, wenn er eine Maklertätigkeit ausübt. 
Hierzu zählen: 
- Bewertungsgesetzabhängige Steuern 
- Einkommenssteuer 
- Gewerbesteuer 
- Körperschaftssteuern 
- Umsatzsteuer 
Steuerliche Forderungen des Finanzamtes gegenüber der Kundschaft, stehen ebenso zur Debatte. Diese umfassen vor Allem die Grundsteuer und die Grunderwerbssteuer, die nach Eigenheimerwerb fällig werden. 

Grundlagen des Maklergeschäfts 

Der Immobilienmarkt wird spezifisch durchleuchtet. Preisbildung, Objektangebot, Objektanalyse und Teilmärkte der Branche kommen zur Ansprache. Ein weiterer wichtiger Themenpunkt stellt die Wertermittlung einer Immobilie dar. Die wahrheitsgemäße und real, darstellbare Ermittlung und Preisgestaltung, ist nicht nur Vertrauensarbeit, sondern Grundlage für ein beständiges Maklergeschäft. Dazu zählen auch Fähigkeiten wie Erstellung von Baubeschreibungen und Exposés. Fragen zur Energieeffizienz und umweltspezifische Themenkomplexe werden in diesem Kurs beantwortet. Kenntnisse über Versicherungsinhalte für Immobilien werden zudem vermittelt und aktualisiert. 

Kundenberatung 

Der Themenkomplex umfasst alle Dienstleistungen, die ein Makler innerhalb seiner Kundentermine erfüllt. Die Erwartungshaltung der Kunden und die damit verbundenen Serviceerwartungen während der Betreuung durch einen Makler sind Bestandteil des Kurses. Erstberatungsgespräche und alle damit verknüpften Anforderungen und Wünsche der Kundschaft werden analysiert. Die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten der Kundenwünsche stehen im Vordergrund des Themengebiets. Die wesentlichen Grundlagen, einer zufriedenstellenden Kundenbetreuung, werden ebenso vorgestellt. 

Rechtliche Grundlagen 

In diesem Komplex werden ausschließlich Gesetzesgrundlagen zur Immobilienvermittlung dargestellt und erläutert. Der Makler muss sich seiner rechtlich vorgeschriebenen Verantwortung und seinen Pflichten stellen und nach diesen Vorgaben handeln, um eine gesetzliche Sicherstellung seiner vertrauensvollen Arbeit zu gewährleisten. Da häufig Gesetzesänderungen vorgenommen werden und oft neue Gesetzestexte verabschiedet werden, ist eine regelmäßige Auffrischung und Aktualisierung folgender Gesetzgebungen unbedingt notwendig. 
- Inhalte aus dem BGB: Bauträgervertragsrecht, Grundstückskaufvertragsrecht, Maklervertragsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht. 
- Bauträger- und Maklerverordnung 
- Grundbuchrecht 
- Geldwäschegesetz 
- Informationspflichten eines Maklers: Dienstleistungs- und Informationspflicht, Energiesparverordnung, Preisangabenverordnung, Telemediengesetz, 
- Wohnvermittlungsgesetz 
- Wohneigentumsgesetz 
- Zweckentfremdungsrecht 

Verbraucherschutz 
Der Datenschutz spielt in der heutigen Zeit eine große Rolle und verpflichtet den Makler zur Einhaltung. Die Inhalte werden stets an, das sich ständig weiterentwickelnde Medienzeitalter angepasst und optimiert. Daher ist eine kontinuierliche Auffrischung ratsam. Zudem werden die Grundlagen des Verbraucherschutzes aufgeführt, diese dienen zur Prävention 
Wettbewerbsrecht 
Diese Einheit befasst sich vorrangig mit den Grundsätzen des Wettbewerbs und den damit verbunden Regelungen innerhalb eines Konkurrenzgeschäftes. Werbemaßnahmen und in Verbindung gebrachte Unzulässigkeiten werden genauer betrachtet. 

Erklärung der Weiterbildung §34c GewO 

Laut Gewerbeverordnung muss der Makler, für den Zeitraum von drei Jahren, gegenüber Behörden und Ämtern, eine Erklärung über die Durchführung der Fortbildung, vorlegen können. Das Formular enthält Daten, wie Anschrift, Kontaktdaten, Bezeichnung der Maßnahme, Datum, Lerninhalte und der tatsächliche Zeitaufwand. Die Erklärung bedarf immer einer schriftlichen Nachweiserbringung. Damit die inhaltlichen Anforderungen an die Erklärung erfüllt werden, stellt die Behörde Mustervorlagen aus, an denen sich der Gewerbetreibende orientieren kann. 

Folgen bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Fortbildung für Immobilienmakler 

Laut § 144 Abs. 4 GewO, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn der Makler die behördlich geforderten Nachweise nicht erbringen kann. Dieses Fehlverhalten wird mit einem Bußgeld, von bis zu 5000€ geahndet. 

Makler und Immobilienverwalter werden zunehmend für ihr vorsätzliches Fehlverhalten belangt. Die "schwarzen Schafe" der Branche, können mit diesem Konzept aussortiert werden. Ein großer Vorteil für potentielle Käufer und Mieter, die durch die gesetzliche Regelung, auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit hoffen können. Ein großer Vorteil für seriöse Makler, denn sie können ihr Fachwissen ausdehnen, kundenoptimiert handeln, eigene wirtschaftliche Zusammenhänge besser verstehen und ihr Unternehmen durch faire Beratung und Nachhaltigkeit ausbauen. 

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