Aufgaben des Maklers bei Vermietung
Immobilienkäufe sind mit hohen Investitionen verbunden, daher haben die Makler eine große Verantwortung in Bezug auf ihren Berufsalltag. Die Verantwortung der Bonitätsprüfung der einzelnen Kunden obliegt zum Teil auch dem Makler. Wenn es aufgrund dieser falschen Einschätzung zu Mietausfällen kommt, wird er zur Rechenschaft gezogen. Die finanziellen Schäden werden natürlich vom Makler einzuholen versucht. Die Aufgaben des Maklers sind daher vielseitig und gleichzeitig anspruchsvoll.
Aufgaben des Maklers bei Verkauf
Die Kundenberatung beim Kauf eines Hauses oder das Verfassen von Gutachten, ob Grundstücke zur Bebauung geeignet sind oder nicht, sind nicht nur verantwortungsvolle Aufgaben, sondern es ist auch viel Geld mit im Spiel.
Beispielsweise verkauft ein Makler einem Heilpraktiker eine Immobilie mit der Zusicherung, dass diese auch gewerblich genutzt werden kann. Nach Abwicklung der Kaufformalitäten stellt sich heraus, dass eine gewerbliche Nutzung verboten ist.
Selbstverständlich macht der Heilpraktiker dem Makler Vorwürfe und verlangt Schadenersatz. An dieser Stelle tritt die erwähnte Versicherung ein.
Die einfache Haftpflichtversicherung reguliert nur Fälle, die Personen- oder Sachschäden betreffen. Die Vermögensschadenhaftpflicht, eine Art Berufshaftpflichtversicherung, hingegen deckt Vermögensschäden ab.
Sie ist keine Pflicht für den Makler oder ähnliche Berufe, jedoch sollte diese Versicherung unbedingt abgeschlossen werden. Der Schaden kann so enorm sein, dass unter Umständen die Existenz des Maklers gefährdet sein kann. Die Sicherheit wiegt in diesem Falle mehr als die Versicherungsbeiträge.
Wir haben den passenden geprüften Makler für Ihren Verkauf mit Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Makler werden immer mehr zu Beratern, der Immobilienberater trägt Verantwortung gegenüber den Vermögen seiner Kunden. Zu den Beratungen gehören auch Informationen über steuerliche Vor- und Nachteile, sodass immer die Gefahr besteht, dass eine Auskunft nicht ganz richtig ist. Beratungsfehler passieren, aber diese dann richtig versichern.
Was wird mit Abschluss dieser Versicherung abgedeckt?
- Mangelhafte Gutachten
- falsche Auskunft über einen Verkaufswert
- Mehrfachvermittlung
- fehlende Informationen zu laufenden Mietobjekten
- Vermittlung von nicht geeigneten Grundstücken zur Bebauung
Diese Art Haftpflichtversicherung deckt die erwähnten leicht auftretenden Schadensfälle ab. Jedem noch so professionellen Makler kann ein solcher Fehler unterlaufen, nicht nur für ihn, auch für seine Mitarbeiter gelten die gleichen Regeln.
Leistungen der Versicherer
Mit einer derartigen Versicherung ist der Makler auf der richtigen Seite.
Die Eckpunkte dieser Versicherung sind:
- Haftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter
- unberechtigte Ansprüche werden von vornherein abgewehrt
- nicht nur der Chef, auch die Mitarbeiter sind versichert
- Vermögensschäden sind ebenfalls abgedeckt
Der Makler oder seine Mitarbeiter können ganz unverschuldet in eine heikle Situation geraten, indem der Computer durch einen Fehler ein Objekt zweimal an verschiedene Kunden vermittelt. Der Stress ist vorauszusehen, der Ärger auch, aber wenigstens ist der finanzielle Schaden abgedeckt. Der Kontakt zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist von außerordentlicher Wichtigkeit, sei es telefonisch, sei es per E-Mail oder auch persönlich. In dieser Sparte ist jeder Fall individuell und kann nicht pauschal bearbeitet werden.
Anfallende Kosten der Versicherung
Einen Pauschalpreis kann niemand nennen, denn der Versicherungsbeitrag richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Die Anzahl der versichernden Personen ist maßgebend, denn die Mitarbeiter müssen selbstverständlich auch in den Versicherungsschutz kommen. Die Höhe der Deckungssumme muss ermittelt werden, wobei zu bedenken ist, dass diese nicht zu niedrig sein sollte. Letztendlich spielt die Selbstbeteiligung auch eine große Rolle. An dieser Stelle sollte ein Vergleichsportal zurate gezogen werden, der dazugehörige Link wurde bereits genannt. Über einige Punkte sollte sich der Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages schon klar sein:
- Welche Tätigkeiten sind inklusive
- wie hoch soll die Deckungssumme sein
- ist der Kontakt zu einem Mitarbeiter des Versicherers jederzeit möglich
Beispielsweise kann die Tätigkeit als Hausverwalter auch versichert werden, denn viele Makler übernehmen als Nebentätigkeit eine Hausverwaltung. Aufgaben eines Sachverständigen werden durchaus auch in einigen Fällen vom Makler verlangt.
Manche Forderungen werden vor Gericht ausgetragen, sodass viele Kosten auftreten, welche von der Versicherung übernommen werden. Die Deckungssumme kann am besten ermittelt werden, indem die bereits vermittelten Objekte kalkuliert werden. Die Durchschnittssumme nähert sich dann der Realität. Auf keinen Fall sollte die Deckungssumme zu niedrig ausfallen, denn dann kommen wieder Kosten auf den Makler zu. Eine Unterversicherung kann katastrophale Folgen haben.
Bei dieser Versicherung werden nur Vermögensschäden versichert. Der passive Rechtsschutz tritt hier in Kraft, das bedeutet, dass die Versicherung unberechtigte Schadenersatzforderungen abwehrt. Kosten für Gerichte, Anwälte oder Sachverständige werden ebenfalls übernommen. Die Funktionen einer Rechtsschutzversicherung beinhalten diese Versicherung.
Grundlage der Kalkulation
Die Bewertung der gehandelten, der noch gehaltenen Objekte und die Schätzung der weiteren Geschäfte ist die Grundlage der Kalkulation. Die durchschnittlichen Bewegungen der Immobilienaktivitäten müssen gefiltert werden auf Schätzbasis versteht sich. Welche Gesamtwerte bewegen sich noch in der Schwebe. Am Angebotsvolumen und Verantwortungsbereich des Maklers werden weitere Faktoren gemessen, um einen vernünftigen Versicherungsabschluss zu erzielen. Die Versicherungssummen variieren zwischen 50.000 und 2 Millionen Euro.
Fehler die auch dem besten Makler unterlaufen
Der Satz Unwissenheit schützt auch vor Haftung nicht, ist leider allzu wahr. Beispiele, die für den Abschluss einer diesbezüglichen Versicherung sprechen, obwohl der Makler nicht wissentlich diese Fehler beging:
- Gebäude weist Schimmel auf
- geschützte Tierart befindet sich auf dem Baugrundstück
- doppelte Vermittlung führt zu Streit zwischen zwei Klienten
- falsche Auskünfte zum Verkaufswert eines Objektes
Fall 1
Das Gebäude weist Schimmel auf. Dieser Tatbestand ist aber nicht immer sofort sichtbar. Gerade Probleme mit Schimmelbefall sind ein heikles Thema, auch zwischen Mietern und Vermietern. Wenn das Schimmelproblem nach den Kaufformalitäten auftritt, ist der Makler derjenige, der zur Rechenschaft gezogen wird. In diesem Falle geht wie es immer bei Immobilienmaklern um viel Geld.
Fall 2
Der andere Fall ist, dass ein Baugrundstück zum Kauf angeboten wurde, es wurde verkauft. Alles ist in trockenen Tüchern, jedoch wurde von niemandem mitgeteilt, dass sich eine geschützte Tierart auf diesem Grundstück befindet und es somit für Bauvorhaben jeglicher Art unbrauchbar ist. Der Schaden ist hier kaum zu beziffern, aber hoch ist dieser wohl auf jeden Fall.
Diese Beispiele inklusive der Doppelvermittlung können täglich auftreten, und der Makler hat die Verantwortung und Haftung, jedoch in den meisten Fällen gar keine Schuld. Es ist klar, dass eine Selbstständigkeit nicht ohne die erforderlichen Versicherungen realisiert werden kann. Die Kosten der Versicherung selbst können reduziert werden, indem die Selbstbeteiligung auf beispielsweise 500 Euro erhöht wird. An dieser Stelle kann dann gesagt werden, dass sich die Kosten beim Versicherungsschutz sparen lassen. Schäden bis zu 500 Euro werden vom Makler selbst getragen, was in der Wirklichkeit wohl kaum eintritt, alles was darüber liegt, wird von der Versicherung übernommen. Die gute Immobilien-Versicherung ist modular aufgebaut, das heißt, es wird nur das bezahlt, was tatsächlich gebraucht wird. Die Versicherung schließt auch mögliche Fehler des Maklers ein, wie zum Beispiel:
- Verletzung der Beratungspflicht
- Aufklärungspflicht nicht genügend nachgekommen
- Sorgfaltspflicht nicht eingehalten
Fall 3
Sachschaden an einer Immobilie
Auch dieser Fehler kann einem Makler passieren, so geschehen bei einer Besichtigung. Der Makler vergaß, ein Fenster zu schließen. Beim Gewitter entstand Schaden am Holzfußboden. Die Renovierung und Schadenersatz für die neuen Mieter waren das Resultat, dass durch dieses Versehen entstand. Ein weiteres Beispiel zeigt, wie wichtig die beschriebene Versicherung ist.
Die Versicherung übernimmt sogar einen nicht alltäglichen Schaden, der durch einen Virus im Computer hervorgerufen wurde. Verträge, Buchhaltung, Kundendaten wurden zerstört und gelöscht. Die Versicherung half Schritt für Schritt und sorgte so für Schadensbegrenzung. Die Kosten für die Herstellung der Daten wurden von der Versicherung übernommen, ebenso wie die Sicherung der Systeme. Datenverlust beinhaltet diese Versicherung ebenfalls.