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MaBV-Fortbildung bleibt weiterhin verpflichtend

Trotz politischer Diskussionen zur möglichen Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter gibt es aktuell keine Entwarnung. Im Gegenteil: Der Rechtsausschuss des Bundesrates äußert sich kritisch zu einer Abschaffung.


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Aktueller Stand: Keine kurzfristige Abschaffung der Fortbildungspflicht (Update: März 2026)

In den vergangenen Monaten wurde intensiv über eine mögliche Abschaffung der gesetzlichen Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler diskutiert. Hintergrund ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratierückbau, der am 5. November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Dieser Entwurf sieht die ersatzlose Streichung der Weiterbildungspflicht vor, um Bürokratie abzubauen und auf freiwillige Fortbildung zu setzen.

Allerdings ist der Prozess noch nicht abgeschlossen: Der Entwurf muss durch Bundestag und Bundesrat. Am 28. Januar 2026 fand die erste Lesung im Bundestag statt, wonach er an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Eine finale Entscheidung steht aus und könnte bis Mitte oder Ende 2026 dauern. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat sich bereits kritisch geäußert und plädiert für die Beibehaltung der Pflicht. Eine ersatzlose Streichung erscheint nach aktuellem Stand unwahrscheinlich, da es massiven Widerstand aus der Branche gibt.

MaBV-Fortbildung bleibt weiterhin verpflichtend

Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gilt weiterhin die gesetzliche Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO in Verbindung mit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Innerhalb von drei Jahren müssen 20 Stunden Weiterbildung nachgewiesen werden. Solange keine rechtskräftige Gesetzesänderung beschlossen und umgesetzt ist, besteht die Verpflichtung unverändert fort. Wer derzeit auf eine mögliche Abschaffung spekuliert, geht ein unnötiges Risiko ein, da der aktuelle Zyklus für viele bis Ende 2026 läuft.

Selbst bei einer späteren Abschaffung würde diese wahrscheinlich erst ab 2027 wirksam, mit Übergangsregelungen für laufende Perioden. Die Pflicht gilt auch für Angestellte, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Verwaltung von Immobilien mitwirken.

Warum die Branche gegen die Abschaffung ist: Komplexität und Verbraucherschutz

Das Immobilienbusiness ist hochkomplex mit zahlreichen Regulatorien, darunter das WEG-Recht, die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Geldwäschegesetz und EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeit. Branchenverbände wie der VDIV, IVD und Verbraucherschützer argumentieren, dass eine Abschaffung ein falsches Signal an Verbraucher senden würde: Es könnte die Professionalität mindern und zu mehr Fehlberatungen oder Streitigkeiten führen.

Eine Umfrage des VDIV unter 1.200 Verwaltern zeigt: 74 % sind gegen die Abschaffung, da sie die Einsparungen bezweifeln und die Pflicht als Qualitätssicherung sehen. Der Rechtsausschuss des Bundesrates teilt diese Bedenken: „Die Erwartung, dass die Branche eigenverantwortlich weiterbildet, ist wenig realistisch.“

Der Zeitplan des Gesetzesverfahrens

Hier eine Übersicht über den bisherigen und erwarteten Verlauf:

PhaseStatusNächste Schritte
Kabinettsbeschluss5. Nov. 2025Gesetzentwurf verabschiedet
Bundestag 1. Lesung28. Jan. 2026Überwiesen an Wirtschaftsausschuss
AusschussberatungLaufendAnhörungen, Empfehlungen
BundesratOffen (kritisch)Mögliche Blockade durch Rechtsausschuss

Rückwirkende Prüfungen sind die Regel – und schmerzhaft

Besonders relevant: Rückwirkende Prüfungen durch die zuständigen Behörden sind nicht nur möglich, sondern die Regel. Das bedeutet, dass eine spätere Kontrolle die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für bereits vergangene Zeiträume betreffen kann – und das kann schmerzhaft werden. Fehlende Nachweise können zu hohen Bußgeldern oder sogar gewerberechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich der Aberkennung der Gewerbeerlaubnis.

In der Praxis haben uns bereits viele Makler kontaktiert, die in Panik versuchten, Zertifikate einfach gegen Geld ausstellen zu lassen – eine riskante und illegale Abkürzung, die wir strikt ablehnen. Eine „Abwarten-und-Sehen“-Strategie ist daher absolut nicht empfehlenswert, da solche Prüfungen oft unerwartet kommen und keine Nachholung erlauben.

Rechtssicherheit statt Spekulation

Unabhängig von politischen Diskussionen bleibt die fachliche Weiterbildung ein wesentlicher Bestandteil professioneller Immobilienverwaltung und Maklertätigkeit. Die aktuellen Entwicklungen zeigen vor allem eines: Wer seine Fortbildungspflicht fristgerecht erfüllt, handelt rechtssicher – und ist auf der sicheren Seite.

Trotz der Debatte: Erfüllen Sie Ihre Pflicht mit unseren praxisnahen Seminaren und e-Learning-Angeboten. Mehr zu unseren Fortbildungen hier.

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