Keine kurzfristige Abschaffung der Fortbildungspflicht
In den vergangenen Wochen wurde öffentlich über eine mögliche Abschaffung der gesetzlichen Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter diskutiert. Hintergrund sind politische Initiativen zur Entbürokratisierung.
Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat sich jedoch kritisch zu entsprechenden Überlegungen geäußert. Eine ersatzlose Streichung der Weiterbildungspflicht erscheint nach aktuellem Stand nicht wahrscheinlich.
MaBV-Fortbildung bleibt weiterhin verpflichtend
Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gilt weiterhin die gesetzliche Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO in Verbindung mit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Innerhalb von drei Jahren müssen 20 Stunden Weiterbildung nachgewiesen werden.
Solange keine rechtskräftige Gesetzesänderung beschlossen und umgesetzt ist, besteht die Verpflichtung unverändert fort. Wer derzeit auf eine mögliche Abschaffung spekuliert, geht ein unnötiges Risiko ein.
Rückwirkende Prüfungen sind möglich
Besonders relevant: Die zuständigen Behörden können auch rückwirkend Fortbildungsnachweise prüfen. Das bedeutet, dass eine spätere Kontrolle die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für bereits vergangene Zeiträume betreffen kann.
Fehlende Nachweise können zu Bußgeldern oder gewerberechtlichen Konsequenzen führen. Eine „Abwarten-und-Sehen“-Strategie ist daher nicht empfehlenswert.
Rechtssicherheit statt Spekulation
Unabhängig von politischen Diskussionen bleibt die fachliche Weiterbildung ein wesentlicher Bestandteil professioneller Immobilienverwaltung und Maklertätigkeit.
Die aktuellen Entwicklungen zeigen vor allem eines: Wer seine Fortbildungspflicht fristgerecht erfüllt, handelt rechtssicher – und ist auf der sicheren Seite.


