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MK Immobilien
Marcus Keller

Herr Marcus Keller

Raiffeisenstraße 14
85293 Reichertshausen

MK Immobilien
Marcus Keller

Herr Marcus Keller

Raiffeisenstraße 14
85293 Reichertshausen

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Geprüft am 07.02.2024 Gültig bis 31.12.202633/34
EBN 317116

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.6 gemäß MaBV-Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.6 Geldwäschegesetz

Die wesentlichen Neuerungen des 2020 verschärften Geldwäschegesetzes und Ihre damit verbundenen Verpflichtungen wurden in diesem 2-stündigen Seminar anhand von folgenden Thematiken vermittelt:

  • Welche Relevanz hat die Thematik Geldwäsche für die Praxis?
  • Wie läuft der Geldwäscheprozess ab?
  • Wie funktioniert das Know-Your-Customer-Prinzip?
  • Wie führt man ein wirksames Risikomanagement durch?
  • Inwiefern wurde das Geldwäschegesetz verschärft?
  • Wann und wie ist eine Verdachtsmeldung abzugeben?
  • Welche Änderungen haben sich im GwG im August 2021 ergeben?

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.


Geprüft am 06.02.2024 Gültig bis 31.12.202633/34
EBN 297682

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 1., 2. gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
1. Kundenberatung
2. Grundlagen des Maklergeschäfts

Beruf Immobilienmakler: Dieses Seminar setzte sich mit dem Berufsbild des Immobilienmaklers / der Immobilienmaklerin auseinander. Insbesondere wurden Zeitmanagementstrategien, Immobilienakquise sowie die Immobilienvermarktung behandelt.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 09.05.2023 Gültig bis 31.12.202633/43
EBN 317193

In diesem Seminar erhalten Sie unter anderem Antworten auf die folgenden Fragen:

  • Wozu werden Immobilienbewertungen in der Praxis durchgeführt?
  • Wie wird der Begriff „Immobilie“ definiert?
  • Was ist eigentlich ein Markt? 
  • Wie unterscheiden sich Preis und Wert voneinander?
  • Wie ist das Sachverständigenwesen in Deutschland aufgebaut? 
  • Welche Wertbegriffe sollten Sie kennen? 
  • Wie sehen die Rechtsvorschriften zur Bewertung in Deutschland aus? 
  • Ich freue mich sehr auf den Termin mit Ihnen.

Letzte Aktualisierung 2022


Geprüft am 16.03.2023 Gültig bis 31.12.202633/45
EBN 282848

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.3, 3.4 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.3 Wohnungseigentumsgesetz
3.4 Wohnungsvermittlungsgesetz

Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Themen waren insbesondere die Rechte und Pflichten des Eigentümers sowie der Wohnungseigentümerversammlung, die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, wesentliche Merkmale der Wohnungseigentümergemeinschaft und das Lösen praxisnaher Beispielfälle. Ein wesentliches Augenmerk wurde auf die Regelungen zu anfallenden Lasten und Kosten gelegt.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 03.03.2023 Gültig bis 31.12.202633/45
EBN 278800

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffer 3.1.3 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.1.3 Mietrecht

Mietrecht: In diesem Seminar ging es um das Mietrecht, Kündigungsmöglichkeiten, die Rechte des Mieters bei Mängeln und die Unterschiede zwischen Gewerberaummiet- und Wohnraummietverhältnissen. Ein wesentliches Augenmerk lag außerdem auf der Mietzinserhöhung bei Wohnraummietverhältnissen.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 02.12.2022 Gültig bis 31.12.20249/24
EBN 270510

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffer 3.1.1 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.1.1 Allgemeines Vertragsrecht

Vertragsrecht I: Die Maklertätigkeit geht mit vielen Vertragsabschlüssen einher und wirft zahlreiche juristische Fragestellungen auf. Aufgrund der Vielzahl von Immobilientransaktionen ist der Abschluss von Grundstückskaufverträgen besonders relevant. Hier stellt sich immer wieder die Frage, wie der Übergang von Nutzen und Lasten eigentlich geregelt ist und was aus steuerlicher Sicht beachtet werden muss. Neben der Klärung dieser Fragen wurde in dieser Fortbildung ein solides Basiswissen im Kaufrecht vermittelt und es wurden die wesentlichen Paragrafen sowie deren Anwendung im Bürgerlichen Gesetzbuch erläutert.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 02.12.2022 Gültig bis 31.12.20249/24
EBN 275211

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.1.4, 3.1.3 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.1.4 Grundstückskaufvertragsrecht
3.1.3 Mietrecht

Vertragsrecht II: In dieser Einheit wurden weitergehende Aspekte des Vertragsrechts behandelt, insbesondere ging es um Werkverträge und Dienstverträge. Dabei wurden sowohl die theoretischen Rahmenbedingungen erarbeitet als auch ein Bezug zur Praxis geschaffen.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main


Geprüft am 04.03.2022 Gültig bis 31.12.20249/33
EBN 262419

Fortbildung gem. der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

[Ziffern 3.2; 6.6 gemäß MaBV Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)]

Bearbeitete Themen:
3.2 Grundbuchrecht
6.6 Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)

Grundbuchrecht (rechtliche Grundlagen): Die Maklertätigkeit ist von vielfältigen Immobilientransaktionen und somit Beurkundungsterminen begleitet. Das Grundbuchrecht als komplexes juristisches Sachgebiet, das sich mit dem Recht der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechten und dem Grundbuchwesen befasst, wurde hier thematisiert.

Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 2 (zu § 15b Absatz 1) - Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme - erfolgte eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung. Der Teilnehmer hat die Lernzielkontrolle erfolgreich erfüllt.

Die Nachweise der Qualifizierung können auch durch Verweis - gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) § 11 Informationspflicht und Werbung - auf die Internetseite des Gewerbetreibenden erfolgen.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, kann er die Übermittlung der Angaben in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangen, wenn er in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat seinen Wohnsitz hat.

Übersetzt durch KERN AG, Sprachendienste, Frankfurt am Main