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Die Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Immobilienbesitzer vor finanziellen Risiken wie Schäden durch Feuer, Hagel oder Sturm. Sie ist keine Pflicht - warum sie aber trotzdem Sinn macht, erfahren Sie in diesem Artikel.


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Eine Wohngebäudeversicherung ist keine Pflicht, macht aber Sinn

Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflicht, verantwortungsvolle Hausbesitzer kommen aber trotzdem nicht darum herum, denn sie dient nicht dazu Dritte zu schützen, sondern den Eigentümer selbst. Die Deckung der Risiken durch eine Wohngebäudeversicherung reicht hin bis zum Totalverlust, wenn ein Haus beispielsweise bis auf die Grundmauern abbrennt.

In den meisten Fällen verlangen Banken bei einer Finanzierung den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, um das Kreditrisiko zu senken.

Wohngebäudeversicherung in einer Eigentümergemeinschaft

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, kann die Wohnung nicht einzeln versichern. Eine Versicherung von Wohngebäuden kann immer nur für ein gesamtes Haus abgeschlossen werden.

In solchen Fällen wird sie über die Eigentümergemeinschaft abgeschlossen und in Anteilen von den einzelnen Wohnungsbesitzern bezahlt. Bei einer Vermietung können die Versicherungskosten innerhalb der Nebenkosten an den Mieter weiter gegeben werden.

Schäden durch Sturm und Hagel

Sturm- und Hagelschäden werden ab einer Windstärke 8 von der Versicherung übernommen. Es muss sicher gestellt sein, dass der Schaden direkt vom Wind oder vom Hagel verursacht wurde und nicht beispielsweise von Gegenständen, die das Haus im Sturm beschädigt haben.

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Schäden durch Feuer

Feuerschäden durch einen Brand, eine Explosion oder durch einen Blitzeinschlag sind ebenfalls durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Schäden die durch bauliche Mängel an Immobilien entstehen, wie zum Beispiel wenn ein Kamin in Brand gerät, sind nicht abgedeckt.

Schäden durch Leitungswasser

Ein Leitungswasserschaden durch ein gebrochenes Rohr, der beispielsweise durch Frost verursacht wurde, sind Teil der Wohngebäudeversicherung. Dazu zählen auch Schäden an Heizungsanlagen oder sanitären Anlagen. Auch Schäden durch undichte Leitungen sind abgedeckt. Wasserschäden durch Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel Aquarien oder Wasserbetten können optional abgesichert werden.

Die Wohngebäudeversicherung bezahlt nur die Kosten, die auch tatsächlich bei der Reparatur des Wohneigentums entstanden sind.

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Die Wohngebäudeversicherung im Unterschied zu Hausrat- und Haftpflichtversicherungen

Zur Wohngebäudeversicherung gehören keine Kosten, die durch das Inventar entstanden sind. Diese fallen in den Bereich der Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen. Die Hausratversicherung deckt Schäden am eigenen Mobiliar ab, die Haftpflichtversicherung ist zuständig für Schäden, die beispielsweise in Nachbarwohnungen oder gemeinschaftlich genutzten Flächen entstanden sind.

Die Wohngebäudeversicherung und erweiterte Elementarschäden

Die so genannten erweiterten Elementarschäden sind ebenfalls nicht Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung. Zu ihnen gehören Schäden, die zum Beispiel durch Hochwasser, Erdbeben, Lawinen oder Vulkanausbrüche entstehen. Wer sich in einem Risikogebiet befindet kann dafür eine erweiterte Elementarschadenversicherung abschließen.

Erweiterte Elementarschadenversicherungen gibt es manchmal auch als Zusatzoption von Wohngebäudeversicherungen. Da Schäden, die die erweiterte Elementarschadenversicherung betreffen meist sehr hohe Kosten verursachen, ist damit zu rechnen, dass die Versicherungsprämie mit einer besagten Zusatzversicherung sehr viel teurer werden kann.

Eine wohnliche Nutzung ist Voraussetzung

Für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist es wichtig, dass die Immobilie auch wohnlich genutzt wird. Es dürfen zwar anteilsmäßig auch gewerblich genutzte Flächen im Haus sein, die Wohnflächen müssen allerdings mindestens 50% der Gesamtfläche betragen.

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Unterschiedliche Prämien und Versicherungsbedingungen

Wer eine Wohngebäudeversicherung für seine Immobilien abschließen will, sollte die Bedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen ausgiebig studieren und vergleichen. Grundsätzlich ist es möglich, einzelne Schadensbereiche, wie Hagel oder Sturm separat zu versichern. In der Praxis werden aber meist alle möglichen Schadensfälle in einem Versicherungsvertrag zusammengefasst.

Bei einem Vergleich unterschiedlicher Versicherungsverträge kommt es nicht nur auf die Höhe der Kosten an, sondern auch auf die enthaltenen Leistungen. Manchmal tragen günstige Wohngebäudeversicherungen nur einen Teil der Kosten für den Schaden. Unbedingt darauf geachtet werden sollte, dass auch Schäden mitversichert sind, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht sind, ganz besonders dann, wenn das Wohneigentum vermietet wird.

Nicht in jedem Versicherungsvertrag ist dieser Fall auch wirklich enthalten.

Wohngebäudeversicherung mit Selbstbehalt

Es gibt auch die Möglichkeit, ähnlich wie bei einer Autoversicherung, eine Wohngebäudeversicherung mit Selbstbehalt abzuschließen. In diesem Fall muss der Eigentümer den entstandenen Schaden bis zu einem bestimmten Betrag selbst übernehmen. Ob diese Variante Sinn machen kann oder nicht und ob sie sich finanziell lohnt, muss im Einzelfall entschieden werden.

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