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Beim Verkauf Ihrer Immobilie kann viel schiefgehen - wir verraten Ihnen worauf Sie achten müssen

Wer seine Immobilie veräußern möchte, der muss sehr viele Dinge bedenken und beachten. Deshalb haben wir für Sie eine Liste mit den sieben häufigsten Fehlern zusammengestellt, damit Sie diese bei Ihrem nächsten Immobilienverkauf vermeiden können.


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Fehler Nr. 1: Der falsche Preis

Einer der größten Fehler ist, dass die Immobilie zu einen falschen Preis angeboten wird. Fakt ist, ist der Preis zu hoch, wird es sehr schwierig sein die Immobilie zu veräußern.

Ist der Preis jedoch zu niedrig, verschenkt man als Verkäufer nicht nur bares Geld, sondern muss zudem mit einer Flut von Interessenten rechnen, welche man unter Umständen gar nicht bewältigen kann. Deshalb Immobilie durch einen Gutachter schätzen lassen.

Fehler Nr. 2: Alles dem Notar überlassen

Ein Notar hat beim Verkauf einer Immobilie im Prinzip nur die Aufgabe den Kaufvertrag auf seine formale Richtigkeit zu prüfen. Falsch ist, dass ein Notar dabei auf der Seite des Verkäufers steht. Ferner überprüft dieser auch nicht, ob der potentielle Käufer überhaupt zahlungsfähig ist. Tipp: Bei Unsicherheiten einen Rechtsanwalt einschalten.

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Fehler Nr. 3: Kein (gültiger) Energieausweis

Ist man privater Verkäufer, so ist ein gültiger Energieausweis in der Anzeige unbedingt notwendig. Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre lang gültig und muss lediglich nicht bei denkmalgeschützten Gebäuden vorhanden sein. Wichtig: Sollte ein gültiger(!) Energieausweis nicht vorliegen, so kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro fällig werden.

Fehler Nr. 4: Mängel verschweigen

Der Verkäufer einer Immobilie kann bis zu zehn Jahre dafür haftbar gemacht werden, sollte dieser Mängel absichtlich verschweigen. In bestimmten Fällen kann sogar der gesamte Kauf rückgängig gemacht werden.

Im Übrigen, bei Mängeln handelt es sich nicht nur um ein Dach, welches undicht ist, sondern auch um besonders schwierige Nachbarn. Hier wird auf ein Urteil vom Bundesgerichtshof verwiesen. Deshalb gilt: Nichts verschweigen!

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Fehler Nr. 5: Auf die Reservierungsgebühr verzichten

Wichtig ist, dass man niemals auf eine sogenannte Reservierungsgebühr verzichten sollte. Diese Gebühr wird vor der Unterzeichnung des eigentlichen Kaufvertrages fällig und soll verhindern, dass leichtfertig von einer Kaufabsicht zurückgetreten wird. Wichtig ist, dass die Reservierungsgebühr notariell beurkundet wird.

Fehler Nr. 6: Blauäugig in die Verhandlung gehen

Ein potentieller Käufer einer Immobilie wird den Preis immer noch mehr drücken wollen, egal wie niedrig dieser ist. Aus diesem Grund sollte der gewünschte Verkaufspreis stets zehn Prozent höher ausfallen, damit man dem potentiellen Käufer das Gefühl gibt, dass dieser den Preis herunter gehandelt hat.

Darüber hinaus sollte man maximal eine halbe Stunde für die Verhandlung einplanen und nicht zu viel reden, damit der gewünschte Preis auch zu 100 Prozent erzielt wird und so dem potentiellen Käufer wenig Angriffsfläche zu bieten.

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Fehler Nr. 7: Spekulationssteuer nicht beachten

Wer sein Haus beziehungsweise seine Wohnung verkaufen möchte, der sollte stets an die sogenannte Spekulationssteuer denken. Diese wird immer dann fällig, wenn das Haus beziehungsweise die Wohnung nicht mehr als zehn Jahre im Besitz war oder aber man das Haus beziehungsweise die Wohnung nicht mehr als zwei Jahre plus das aktuelle Jahr bewohnt hat.

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