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  • 06. Juli 2022

Die Grundsteuerreform 2022 - Was müssen Grundstückseigentümer darüber wissen?

Ein Urteil des Bundeverfassungsgerichtes vom 10.04.2018 verkündet die Unvereinbarkeit der Grundsteuer mit dem Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Aus dem Grund gilt die derzeitige Grundsteuer als verfassungswidrig


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Die Grundsteuerreform 2022

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Die neue Regelung, die 2025 in Kraft treten soll, soll fairer, einfacher und zudem noch verfassungsfest sein. So lautet die Angabe der Bundesregierung.

Dabei sollen die Steuern nicht höher ausfallen, als zuvor. Steuerpflichtige sollen jedoch schon jetzt Angaben machen, die für die Berechnung der Grundsteuer notwendig sind.

Das birgt das Risiko, dass bewusst falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden, was dazu führen kann, dass der Tatbestand der Steuerhinterziehung bereits gegeben ist.

Wie kam es zu der Grundsteuerreform?

Die Grundsteuer dient der Besteuerung der rund 36 Millionen Grundstücke und Gebäude in Deutschland. Diese Steuergelder kommen ausschließlich der Gemeinde zugute.

Das oben erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entschied nun, dass das Gesetz, das die Grundsteuer regelt, verfassungswidrig ist. Es sei nicht vereinbar mit dem Gleichheitssatz aus dem Grundgesetz.

Die Kriterien zur Bewertung von Gebäuden und Grundstücken durch den Einheitswert seien in den Augen des Gerichts nicht verhältnismäßig.

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Außerdem werden die Werte der Immobilien nicht regelmäßig ermittelt, was dazu führt, dass die Werte nach einer Zeit nicht mehr repräsentativ sind.

Das wiederum verursacht eine Ungleichbehandlung, die mit keinen Argumenten zu rechtfertigen ist. Weder mit dem erhöhten Verwaltungsaufwand, noch durch relativ geringes Steueraufkommen.

Wie sieht das neue Konzept zur Berechnung der Grundsteuer aus?

Damit die Gemeinden weiterhin auf die Einnahmen, die sich aus der Grundsteuer ergeben, zählen können, hat die Bundesregierung eine verfassungskonforme Reform angestrebt.

Diese zeigte sich in dem neuen, sogenannten Bundesmodell. Grundsätzlich soll dieses neue Modell bundesweit gelten. Jedoch lässt die Regierung den einzelnen Bundesländern den Freiraum, ein eigenes Modell zu entwickeln.

Es ist vorgesehen, dass die bisherigen drei Faktoren zur Berechnung der Grundsteuer erhalten bleiben. Diese drei Faktoren sind: Grundsteuerwert, Hebesatz und Steuermesszahl.

Diese drei Faktoren ergeben miteinander multipliziert die Grundsteuer.

Der Grundsteuerwert wird durch die Finanzämter anhand verschiedener weiterer Faktoren berechnet. Darunter zählen die Lage der Immobilie, der Bodenrichtwert in der Umgebung, die Wohnfläche, das Baujahr, die Größe der Grundstücksfläche, sowie die Art des Gebäudes.

Es handelt sich also nicht mehr länger um einen Einheitswert. Der neue Grundsteuerwert wird von nun an durch den Bodenrichtwert und einer durchschnittlichen Kaltmiete errechnet.

Einfach und schnell die Grundsteuerformulare ausfüllen:

 

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Die Steuermesszahl ist normiert und gesetzlich verankert. Daran können die Bundesländer also nicht mehr ändern. Jedoch sind die Gemeinden und Städte in der Position, den Hebesatz eigenständig und flexibel festzulegen und ggf. anzupassen.

Jedoch sollen die Städte und Gemeinden darauf achten, den Hebesatz so zu wählen, sodass kein erhöhtes Steueraufkommen durch die Grundsteuerreform entsteht. Es kann dennoch sein, dass für einzelne Steuerzahler sich die Grundsteuer verändert.

Nehmen die einzelnen Bundesländer das neue Modell an?

Der Großteil der Bundesländer nimmt das Bundesmodell in ganzem Umfang an. Das Saarland und Sachsen haben kleinere Veränderungen an dem Modell vorgenommen. Jedoch weichen diese auch nur geringfügig vom Modell des Bundes ab.

Einige weitere, darunter Baden-Württemberg und Bayern, weichen in großem Umfang vom Modell ab. Sie machen Gebrauch von der Klausel und stellen ihr eigene Modell zur zukünftigen Besteuerung von Grund und Gebäuden vor. Dabei soll vor allem die Art der Immobilie nicht von Relevanz sein.

Ab wann müssen Grundstückseigentümer nun handeln?

Eigentlich soll das neue Gesetz zur Grundsteuer erst 2025 in Kraft treten.

Jedoch werden die neuen Grundstückswerte schon ab 2022 festgestellt.

Deshalb müssen alle Steuerpflichtigen zwischen Anfang Juli 2022 und Ende Oktober 2022 eine extra Steuererklärung zur Grundsteuer beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dazu werden in nächster Zeit Aufforderungen zur Einreichung dieser Erklärung durch die Finanzämter rausgegeben.

Was passiert mit der eingereichten Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes?

Die Angaben werden geprüft und anschließend wird aus den Angaben der Grundsteuererklärung der Grundsteuerwert berechnet. Die Steuerpflichtigen erhalten hierfür einen Bescheid.

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Außerdem wird der Grundsteuermessbetrag anhand der Steuermesszahl berechnet. Beide Bescheide enthalten noch keine Zahlungsaufforderung und keine Festsetzung des Steuerbetrags.

Anschließend werden die Bescheide an die Städte oder Gemeinden weitergeleitet. Der Grundsteuermessbetrag wird dann von den Gemeinden mit dem Hebesatz multipliziert, woraus sich dann die zu zahlende Grundsteuer ergibt.

Wann drohen dem Steuerpflichtigen strafrechtliche Konsequenzen?

Alle Angaben, die unvollständig oder nicht richtig sind, gelten als Hinterziehungshandlung der Grundsteuer. Darunter zählen Fälle von falschen Angaben zur Wohnfläche, falsche Angaben zum Baujahr oder zur gewerblichen oder privaten Nutzung.

Dabei muss es sich nicht einmal um vorsätzliches Handeln handeln. Es genügt, wenn der Steuerpflichtige eventuell nicht zutreffende Angaben gemacht hat und dies in Kauf nimmt.

Mit Konsequenzen ist nicht erst im Jahre 2025 mit Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen. Denn schon ein falsch ausgefüllter Grundlagenbescheid verhilft dem Steuerpflichtigen zu Steuervorteilen. Deshalb werden die Bescheide geprüft und im Zweifelsfall direkt sanktioniert.

Das Risiko der Strafbarkeit geht man schließlich schon ein, wenn man vorsätzlich falsche Angaben macht. Deshalb empfiehlt es sich als Eigentümer, sich die Zeit für die Erklärung zu nehmen, sodass alle Angaben korrekt und wahrheitsgemäß vorhanden sind.

Grundsteuerformulare in wenigen Minuten ausfüllen:

 

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