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Änderung 2017 rund um die Immobilien im Überblick.

Egal, ob Sie Mieter, Vermieter oder Eigentümer sind, im Jahr 2017 kommt einiges an Neuigkeiten und Änderungen auf Sie zu.


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Interessant für Arbeitnehmer, die Umzugspauschale wird erhöht, was bedeutet mehr von der Steuer abzusetzen bei berufsbedingten Umzügen. Für alle wichtig, die Strompreise steigen. Auch beim Fernsehen ändert sich etwas. Diese Änderungen betreffen nur Personen, die mit DVB-T, also eine Art Zimmerantennen fernsehen. Aus DVB-T wird DVB-T2 HD. Es wird also ein neuer Receiver benötigt. Der nächste Punkt trägt zur Sicherheit bei, denn nun sind Rauchmelder überall in Deutschland Pflicht. In Thüringen steigt die Grunderwerbssteuer. Eventuell kommt eine neue Eigenheimförderung.

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Die Umzugspauschale wird erhöht.

Die Umzugspauschale betrifft Arbeitnehmer, die aufgrund Ihres Berufes umziehen müssen. Die Umzugspauschale ist das, was Sie von den Umzugskosten bei Ihrer Steuererklärung absetzen können. Sind Sie Single, steigt Ihre Pauschale von 746,- Euro auf 764,- Euro. Sind Sie verheiratet, steigt Ihre Pauschale von 1.493,- Euro auf 1.528,- Euro. Leben weitere Personen in Ihrem Haushalt, erhöht das die Pauschale von bisher 329,- Euro auf 337,- Euro. Grundsätzlich gibt das Finanzamt grünes Licht für die Pauschale, wenn sich der Arbeitsweg um eine Stunde verkürzt. Zudem gilt bei privaten Umzügen, dass ein Teil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden kann. Genau genommen handelt sich dabei um den Teil, der auf die Lohnkosten des Unternehmens entfällt. Es können höchstens 4.000,- Euro abgesetzt werden. Dabei übernimmt das Finanzamt bis maximal 20 Prozent der Arbeitskosten.

Der Strompreis steigt.

Diese nicht ganz erfreuliche Neuigkeit trifft alle, denn ohne Strom geht heutzutage gar nichts mehr. Da kann sich freuen, wer Immobilien hat oder bewohnt, die Energieeffizient sind. Die Anbieter können nichts dafür, denn auf die Erhöhung gesetzlicher Umlagen haben sie keinen Einfluss. Beispielsweise steigt die EEG-Umlage, dass ist die Umlage für erneuerbare Energien. Die Umlage steigt auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Das hört sich nicht viel an, aber bei 300 Kilowattstunden sind das gute 20,- Euro, die der Strom monatlich teurer wird. Dadurch haben schon viele Anbieter angekündigt, dass sich die Preise erhöhen. Für den Kunden ist wichtig, zu wissen, dass er bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. HIER FINDEN SIE DIE ALTERNATIVEN GÜNSTIGEN STROMLIEFERANTEN - HIER KLICKEN. - - NEWS: WECHSELN ÜBER WAHTSAPP!

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Aus DVB-T wird DVB-T2 HD.

DVB-T wird von Personen genutzt, die nicht die Möglichkeit haben Kabel oder eine SAT-Anlage zu nutzen. Oder der zweite Fernseher wird damit betrieben, dann muss kein Kabel zur Dose mit dem Kabelanschluss gezogen werden. DVB-T wird am 29. März 2017 abgeschaltet. Dann startet das hochauflösende DVB-T2 HD. Ist Ihr Receiver nicht HD fähig, beleibt Ihr Fernsehgerät schwarz. Bei nicht HD fähigen Receivern ist es nötig, einen neuen Empfänger zu erwerben. Das sind noch nicht alle schlechten Nachrichten im Bezug Fernsehen. Einige private Sender, wie RTL, Sat 1 und ProSieben wollen ab Juli diesen Jahres ihr HD-Programm über die Plattform Freenet TV auszustrahlen. Hier wird eine jährliche Gebühr von 69,- Euro für die Freischaltung fällig. DVB-T2 HD bleibt kostenfrei.

Rauchmelder werden Pflicht.

In fast allen Bundesländer sind Rauchmelder in Neubauten gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Zeit müssen nun aber auch Bestandsbauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Im Saarland und in Nordrhein-Westfalen müssen alle Wohnungen zum Jahresanfang ausgerüstet sein. In Bayern müssen erst zum Jahresende in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern, Aufenthaltsräumen und Fluren Rauchmelder zu finden sein. In Berlin ist die Rauchmelderpflicht neu. Hier müssen alle Neubauten zum 1. Januar mit Brandmeldern ausgestattet sein. Bestandsbauten hingegen, haben eine Schonfrist bist Ende 2020.

In Thüringen steigt die Grunderwerbssteuer.

Das betrifft alle, die sich in Thüringen ein Haus kaufen wollen. Die Grunderwerbssteuer steigt zum Jahresanfang auf 6,5 Prozent. Berechnet wird die Grunderwerbssteuer vom Kaufpreis der Immobilie.

Gibt es eine neue Eigenheimförderung?

Bundesbauministerin Barbara Hendricks will mehr Menschen zu Wohneigentum verhelfen und will dafür die Eigenheimzulage wiederbeleben. Das Kind soll aber einen neuen Namen bekommen und Familienbaugeld heißen. Familien sollen hier bis zu 20.000,- Euro bekommen, abhängig von der Anzahl der Kinder. Das Familienbaugeld soll für Familien mit bis zu 70.000 Euro Jahreseinkommen und aus einem Wohngebiet mit knappen Wohnraum sein. Das Immobilienportal immowelt hat eine Innofact-Umfrage in Auftrag gegeben. 52 Prozent der befragten Personen waren für eine solche Förderung und nur 16 Prozent dagegen. Die Union hat eine alternative Idee. Sie nennen es Baukindergeld und es soll eine jährliche Zuzahlung zum Kindergeld sein. Auch bei dieser Idee sollen besonders junge Familien gefördert werden. Diese Förderung wird bestimmt ein Thema in der diesjährigen Bundestagswahl.

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