Hausverwalter aufgepasst:
Bewahren Sie Ihre Eigentümer vor zahlungsunwilligen Mietern.
Wie erkennt man diese? Ganz einfach. Formular Mieter-Selbstauskunft ausfüllen und unterschreiben lassen. Die Bonität muss geprüft werden. Das sollte Ihr Anwalt tun können.
Denn genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Wenn ein Mietinteressent schon mal eine Vermögensauskunft abgegeben hat, wird ihm eine künftige Zwangsvollstreckung egal sein. Das wirkt sich regelmäßig negativ auf die Zahlungsmoral aus. Die Bonitätsprüfung ist mit Einverständnis des Mietinteressenten auch legitim.
Ansonsten gilt: bei säumigen Mietern möglichst schnell zum Anwalt, weil in dem Dauerschuldverhältnis Wohnraummiete sonst die Schuld irgendwann so groß wird, dass sich gar keine vernünftige Regelung mehr finden lässt.
Die Kündigung bzw. Räumungsklage ist dann unausweichlich. Das führt zu Streß und sehr hohen Kosten. Der Streitwert besteht in einer Jahreskaltmiete, sodass allein die Kündigung regelmäßig ungefähr eine Bruttomonatsmiete kostet, die Räumungsklage ca. drei. Bis zur Räumung vergehen regelmäßig mehrere Monate.
Dies und die Räumungskosten, unter Umständen Spedition etc., lässt die Gesamtsumme dann gerne mal auf 20-25.000 € anwachsen.
Ihre 2-in-1 Fortbildung
Deshalb: In diesen Fällen möglichst früh zum Anwalt! In der Regel besteht auch sofort ein Kostenerstattungsanspruch, was die Anwaltsvergütung angeht, weil die Mieter verpflichtet sind, die Miete bis zum dritten Werktag des Monats im Voraus zu bezahlen.
Dh wenn die Miete dann am vierten oder fünften Werktag nicht auf dem Mietkonto ist, besteht der Tatbestand des Verzuges gemäß § 286 II 1. BGB. Die Rechtsfolge ist dann nach § 280 Abs. 2 BGB Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung. Hierzu gehören auch die Kosten der rechtsanwaltlichen Intervention. Das ist insofern praktisch, als der Vermieter in der Regel nicht über eine - für ihn in der Regel sehr teure - Rechtsschutzversicherung verfügt.
Suchen Sie sich einen Anwalt, der was auf sich hält und gut organisiert ist, so dass er in diesen Fällen nicht nur schnell reagieren kann, sondern auch das Prinzip des Kostenerstattungsanspruchs begriffen hat.
Andernfalls melden sich gerne unter info@ra-flintbek.de. Wir arbeiten voll digital und tagesaktuell. Videotermine sind kurzfristig möglich. Auf http://www.ra-flintbek.de finden Sie im Servicebereich auch das Auskunftsformular.
Zum Autor:
Rechtsanwalt Ulrich Finkeißen ist selbst erfolgreicher Immobilienunternehmer, Vorstand von mehreren Immobilienstiftungen, darüber hinaus Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Notar seit 2015 - und mit 18 Jahren Erfahrung ein gefragter Experte in seinem Fach (Mietrecht, Erbrecht, Vertragsgestaltungen). Aufgrund seiner auch wirtschaftlichen Ausbildung bringt der Fachanwalt und Notar seine Expertise in jeweils auf den Mandanten exakt zugeschnittener Weise und unter Berücksichtigung auch dessen wirtschaftlicher Interessen und Hintergründe regelmäßig auf den Punkt. Die Kanzlei ist voll digital aufgestellt und damit flexibel und schnell handlungsfähig.
Das Team in seiner Kanzlei Finkeißen besteht aus mehreren Volljuristen, spezialisiert als Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Bereich Erbrecht und Notariat.
Diese breite Palette an Fachkompetenzen ermöglicht eine individuelle Beratung und Gestaltung im Bereich der Vermögensverwaltung, des Forderungsmanagements und des generationenübergreifenden Vermögensübergangs bzw. des Vermögenserhalts in den Familien. Damit das hohe Niveau gewährleistet bleibt, werden ständig Fortbildungen der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltsinstituts sowie der Deutschen Anwalts- und Notarakadamie wahrgenommen.
Kontaktdaten: Kanzlei Finkeißen Rechtsanwalt & Notar, Freeweid 11, 24220 Flintbek, E-Mail: info@ra-flintbek.de; Telefon: 04347/1021, Fax 2515, http://ra-flintbek.de