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Abschreibung / Werteverzehr von Immobilien und anderen Vermögenswerten – worum es sich dabei eigentlich handelt

Durch Abschreibungen kann der aktuelle Wert von Gegenständen im Anlagevermögen von Unternehmen näher bestimmt werden.


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Es handelt es sich im Grunde genommen um die Minderung des entsprechenden Buchwerts von Immobilien oder auch anderen Wert- und Vermögensgegenständen. Buchwerte von Vermögensgegenständen stellen in der Bilanz das so genannte Aktivum dar – also Werte, die der entsprechende Inhaber besitzt oder welche dieser zum gegebenen Buchwert jederzeit liquidisieren könnte. Zum Tragen kommt diese Thematik zum einen bei der Gewinn- und Verlustrechnung, zum anderen spielen aber auch steuerliche Aspekte eine wesentliche Rolle bei der Thematik. Im weiteren Verlauf dieses Textes soll zuerst auf den Begriff als Solches eingegangen werden. Des Weiteren sollen entsprechende Ursachen sowie auch ein paar Abschreibungsarten genannt werden.

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Der Begriff Abschreibung / Werteverzehr und seine weitreichende Bedeutung

Im Laufe der Lebensdauer eines Immobilien- oder Anlagewertes unterliegen diese eine ständigen Abnutzung, die sich auch auf dessen entsprechenden Wert niederschlagen – jener mindert sich nämlich nach Ablauf einer bestimmten Zeitperiode. Derartige Wertminderungen sind in der Berechnung von Gewinnen und Verlusten – die so genannte Gewinn- und Verlustrechnung – natürlich von wichtigem Bestandteil. Denn etwaige Wertminderungen, wie sie z.B. durch Abschreibungsarten eintreten, können als Aufwand – also als Ausgabe – in der Kostenrechnung angesetzt werden.

VIDEO: Abschreibung und Werteverzehr

Eine derartige Abschreibungsfähigkeit trifft jedoch nur auf abnutzbare Gegenstände zu – unter ihnen können sich jedoch auch Gebäude befinden, die sich von Zeit zu Zeit ebenfalls abnutzen und somit im Wert sinken. Die gegenteilige Entwicklung, die die Wertentwicklung einer Immobilie – z.B. durch Restaurierung – eingehen kann, ist die Zuschreibung, also die Erhöhung des entsprechenden Buchwerts.

Abgeschrieben werden kann auf unterschiedliche Art und Weise – in der Regel rechnet man jedoch mit dem Anschaffungspreis und teilt diesen durch die geplante Nutzungsdauer – um den jeweiligen Betrag wird die etwaige Immobilie dann jedes Jahr im Wert reduziert. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem so genannten Werteverzehr, da sich entsprechende Werte so von Rechnungsperiode zu Rechnungsperiode immer weiter auflösen und nach Ablauf dieser Abschreibungsdauer faktisch nicht mehr Anlagevermögen eines Unternehmens erfasst werden.

Abschreibungsursachen – aus diesen Gründen kommt es überhaupt dazu

Jene können stets unterschiedliche Ursachen haben, jedoch lassen sich im Allgemeinen drei Grundursachen festmachen. Zum einen gibt es in diesem Zusammenhang die technische Ursache: hier geht es um den gewöhnlichen Verschleiß (also um die regelkonforme Abnutzung) sowie um den außergewöhnlichen Verschleiß (z.B. Naturkatastrophen wie beispielsweise Hochwasser oder Hagelschaden).

Bei wirtschaftlichen Ursachen hingegen kommen vor allem volkswirtschaftliche Gründe ins Spiel. Und so kann der Wert Gebäuden und Anlagen auch durch Nachfrageverschiebungen oder Fehlinvestitionen gemindert werden. Jene Praktik kommt bei den Abschreibungsarten für Immobilien jedoch eher seltener in Betracht.

Als rechtliche Ursachen können nebst der Entwertung von Gesetzen sowie durch Abläufe zeitlicher Verträge – hierunter fallen unter anderem Miet-, Pacht- sowie auch Leasingverträge einer Immobilie – auch etwaige Lizenzen oder Schutzlizenzen wie z.B. Denkmalschutz oder Ähnliches. Auch diese Ursache kann Abschreibungen unter Umständen begünstigen.

Umgesetzt werden kann auf vielfältige Art und Weise - Abschreibungsarten im Kurzüberblick

Grundsätzlich gibt es hier die so genannte AfA – hierbei handelt es sich um eine im Voraus geplante und in Höhe und Umfang vorher festgelegte Abschreibungsform, die bei Gebäuden gern zum Einsatz kommt. Jene Art wird vielerorts auch als Absetzung für Abnutzung - gemäß des deutschen Steuerrechts bezeichnet.

Eine derartige Form wird auch gern als lineare Abschreibungsform bezeichnet. Eine weitere Art repräsentieren z.B. die außerplanmäßigen Abschreibungsarten. Hier kommt das so genannte Niederstwertprinzip zum Einsatz, welches besagt, das die entsprechenden Vermögensgegenstände auch außerplanmäßig abgeschrieben werden können.

Hinzu kommt noch die kalkulatorische Abschreibungsart, die eine Abschreibungsart der Kostenrechnung darstellt. Diese nutzen vor allem Unternehmen, die jene zur Substanzerhaltung nutzen, indem die entsprechenden Wiederbeschaffungskosten zum jeweiligen Bewertungsstichtag als etwaige Bemessungsgrundlage aus steuerlicher Seite gelten.

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