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Wunsch nach dem eigenen Heim

Immer mehr Menschen suchen aufgrund der unsicheren Lage der Weltwirtschaft nach einer Sicherheit, die sie in einem Eigenheim wiederfinden, das gleichzeitig als Altersvorsorge verwendet werden soll.


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Dabei sollte es sich möglichst um ein Haus handeln, das individuell nach den Wünschen des Bauherrn gebaut wurde. Es ist schließlich für den Erbauer ein Unikat, in dem sich dessen Stil und Geschmack wiederfinden.

Allerdings können sich nicht alle Haushalte aus eigener Kraft versorgen. Viele Einkommen sind zu niedrig, um ein Haus zu finanzieren. Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich jedoch als Sozialstaat, der sich zur Aufgabe gemacht hat, auch diese Haushalte zu unterstützen. Antragsteller können neben Wohngeld auch eine soziale Wohnraumförderung erhalten. Die Zuständigkeit für diese soziale Wohnraumförderung liegt seit dem 1. September 2006 bei den jeweiligen Bundesländern.

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Folglich wird es auch für einkommensschwache oder kinderreiche Familien möglich, ein Eigenheim zu finanzieren. Fördermittel werden durch finanzielle Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen und günstiges Bauland gewährt.

Gesetzliche Grundlagen

Schon seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland sahen alle Bundesregierungen die Notwendigkeit, privaten Wohnraum im Rahmen einer sozialen Wohnungspolitik zu fördern. Bis Ende 2006 wurden aus dem Haushalt des Ministeriums für Verkehr, Wohnungswesen und Stadtentwicklung den jeweiligen Ländern Finanzhilfen zur Verfügung gestellt. Die gesetzliche Grundlage bildete Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Wohnraumförderungsgesetz vom 1. Januar 2002. Im Rahmen der "Föderalismusreform" wurde Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 Grundgesetz neu geschaffen. Dadurch ging die Gesetzgebungskompetenz für die soziale Wohnraumförderung auf die Länder über. Nach dem neuen Artikel 143 c des Grundgesetzes und den dazugehörenden Begleitgesetzen erhalten die Länder für den Zeitraum von 2007 bis 2019 vom Bund Transferzahlungen.

Soziale Wohnraumförderung

Zweck der sozialen Wohnraumförderung ist die Schaffung preiswerten Wohnraumes für Menschen, die einen erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt haben. Dazu zählen Familien mit vielen Kindern oder Menschen, deren Wohnung behindertengerecht sein muss. Kommunen und Länder fördern in Einzelfällen auch die Schaffung von Mietwohnungen.

Personen, die eine soziale Wohnraumförderung beanspruchen wollen, müssen entsprechende Anträge auf Förderung vor Kauf, Bau oder Modernisierung ihres Wohnraumes stellen. Werden Anträge zu spät eingereicht, können diese nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen noch berücksichtigt werden. Ebenfalls besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Dies bedeutet, das jeweilige Bundesland stellt jährlich einen bestimmten Geldbetrag bereit. Ist dieser aufgebraucht, wird nichts mehr bewilligt.

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Weiterhin muss das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen beachtet werden. Neben der rechtzeitigen Antragstellung werden bestimmte Einkommensgrenzen, eine anteilige Eigenleistung sowie Baukosten und Wohnungsgrößen berücksichtigt. Die Höhe der Eigenmittel bewegt sich meist zwischen 15 und 25 Prozent. Unter Umständen können auch Sachleistungen, wie zum Beispiel Baustoffe als Eigenmittel angerechnet werden.

Antragstellung für die Wohnraumförderung

Jeder, der Fördermittel beanspruchen will, muss vor Kauf, Bau oder Modernisierung der Immobilie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde stellen. Dort kann der Interessent auch eine vorherige Beratung einholen und sich umfassend über die jeweiligen Förderungsmöglichkeiten informieren.

Einkommensgrenzen beim Wohnraumförderungsgesetz

Die Förderungen sind jeweils von einer bestimmten Einkommensgrenze abhängig, die sich nach der in § 9 Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Höhe richtet. In den meisten Bundesländern liegt der Basiswert für einen Einpersonenhaushalt bei 12.000,00 Euro und für einen Zweipersonenhaushalt bei 18.000,00 Euro. Hinzu kommen 4.100,00 Euro für jede weitere zum Haushalt gehörende Person. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um weitere 500,00 Euro. Als Basis für das Jahreseinkommen wird der Verdienst zugrunde gelegt, der in zwölf Monaten ab Monat der Antragstellung erwartet wird. Kann dieser nicht ermittelt werden, können die zwölf Monate vor Antragstellung berücksichtigt werden. Das Jahreseinkommen wird durch Frei- und Abzugsbeiträge sowie Pauschalen bereinigt. Steuerfreie Einkünfte wie Kinder- oder Erziehungsgeld sowie Leistungen der Kranken-, Unfall- oder Pflegeversicherung zählen ebenfalls nicht zum Einkommen. Daneben gibt es eine Einkommensuntergrenze, die dann greift, wenn nach Abzug aller Baufinanzierungskosten nicht genügend Geld zum Leben verbleibt. Diese Untergrenzen sind wiederum von Bundesland zu Bundesland verschieden.

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In manchen Bundesländern existieren auch Programme, die von Haushalten mit mittlerem Einkommen in Anspruch genommen werden können. Diese Haushalte können die Einkommensgrenzen übersteigen.

Baukosten

Die Fördermaßnahmen aller Bundesländer verfügen über feste Baukostenobergrenzen, die sich wiederum von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Der Grund dafür liegt in den regional unterschiedlichen Kosten für den Grundstückserwerb. Grundsätzlich müssen Baukosten, aber auch die Wohnungsgrößen angemessen sein. Ist die Immobilie zu teuer, werden keine Fördermittel bewilligt. Ebenso wird der Bau von Luxusimmobilien nicht unterstützt.

Laut Wohnraumförderungsgesetz können auch Mietwohnungen gefördert werden, wenn Mietbindungsfristen sowie Obergrenzen eingehalten werden. Im Rahmen der Mietbindungsfrist muss zum Beispiel eine Wohnung in einem bestimmten Zeitraum an sozial schwache Haushalte vermietet werden und die Mietpreise dürfen eine Obergrenze nicht überschreiten.

Geografische Unterschiede

Nicht alle Bundesländer haben Förderungen für einkommensschwache Familien. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg haben spezielle Regelungen, die sich an eine staatliche Förderung einkommensschwacher Familien richten. Ebenfalls können Förderungsmöglichkeiten innerhalb der Bundesländer, je nach Region, unterschiedlich sein. Oft findet eine Förderung dort statt, wo der Wohnraum knapp ist oder die Mieten sehr hoch sind. Teilweise existieren auch Programme auf kommunaler Ebene, die zwar vom Bund unterstützt werden, deren Richtlinien aber von den Städten und Gemeinden selbst festgelegt werden. Wer ein Eigenheim finanzieren will, sollte sich daher bei der für ihn zuständigen Stadt oder Gemeinde erkundigen.

Förderungsschwerpunkte - Wohnraumförderung

Die jeweiligen Länderprogramme richten sich an Familien mit Kindern, aber auch an Alleinerziehende mit Kindern oder Haushalte, die von einer schwerbehinderten Person bewohnt werden. Alle Förderprogramme haben – wie schon zuvor erwähnt –strenge Einkommensgrenzen, die von Bundesland zu Bundesland variieren können und von der Zahl der Haushaltsmitglieder abhängig sind. Grundsätzlich muss individuell geprüft werden, ob eine staatliche Förderung infrage kommt.

Arten der Förderung

Die Unterstützung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen besteht in der Regel aus einem zinsgünstigen Darlehen. Dessen Höhe kann jedoch stark schwanken und hängt von der Größe der Familie, dem Wohnort und der Art des Gebäudes ab. Weiteres Kriterium ist, ob es sich um den Kauf oder Bau einer Immobilie handelt. Die maximale Größe sowie der Preis der zu fördernden Immobilie sind gedeckelt. Zugrunde gelegt wird eine angemessene Größe, wobei die jeweiligen Werte zwischen den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind und sich nach den regionalen Immobilienpreisen richten. Förderungen werden nur vergeben, wenn die wirtschaftliche Existenz des Antragstellers nicht gefährdet wird. Das bedeutet, nach Abzug aller anfallenden Belastungen und Verpflichtungen muss noch genug Geld für die Lebenshaltungskosten übrig bleiben.

Direkte Fördermittel

Neben den anderen Programmen gibt es auch direkte Unterstützungen, zu denen die KfW-Fördermittel gehören. Die Mittel der KfW unterstützen Käufer von Immobilien sowie Bauherren durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Ebenso wird bei der Vergabe der Gelder Wert auf ein energieeffizientes Bauen gelegt. Weiterhin können Interessenten Kapital für Modernisierungen und Sanierungen beantragen. Ein weiteres Programm beim Hausbau besteht aus Zuschüssen für erneuerbare Energien.

Wer selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder bauen möchte, kann KfW-Mittel für Wohneigentum beantragen. Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen und nicht vom Familienstand oder dem Alter abhängig. Die KfW-Mittel werden bei der jeweiligen Hausbank beantragt. Allerdings sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen ausgeschlossen. Die Höhe der Fördermittel für Wohneigentum beträgt bis zu 50.000,00 Euro, wodurch die Kosten für das Grundstück, Bau- und Baunebenkosten und Aufwendungen für die Außenanlagen gefördert werden. Die Finanzierungszeit beläuft sich auf höchstens 35 Jahre, von denen maximal die ersten fünf Jahre tilgungsfrei sind.

 

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