Das finden Sie hier:
Eigentumsverhältnisse mehr >>
Baulasten mehr >>
Denkmalschutz mehr >>
Baustoffe mehr >>
Natur und Nachbarn mehr >>
Pflicht der Aufklärung
Generell herrscht beim Verkauf einer Immobilie wie dem eines Hauses eine Aufklärungspflicht. Der Verkäufer muss den Käufer genauestens über den Zustand der Immobilie informieren.
Dazu gehören die guten als auch schlechten Sachen. Der Grund sind die hohen finanziellen Verpflichtungen, welche jeder mit einem Kauf eingeht. Vollständige & vor allem verlässliche Angaben sind dabei das A und O. Denn keiner möchte böse Überraschungen erleben. Das gilt für beide Seiten.
Eigentumsverhältnisse
Ebenfalls geklärt werden muss die Frage nach den Eigentumsverhältnissen. Außerdem kann es bei mehreren Eigentümern zu einem Verkauf der Eigentumsanteile kommen. Ein gutes Beispiel hierfür wären:
-> Ehepaare
-> Erbgemeinschaften
Manchmal kann es sein, dass auf einem Grundstück die Rechte Dritter lasten. Diese haben im schlimmsten Fall Einfluss auf den Verkaufspreis. Zu den Rechten Dritter zählen beispielsweise Grundschulden sowie Hypotheken.
Diese wiederum werden im Grundbuch eingetragen. Kreditinstitute greifen darauf zur Vergabe von Darlehen zu. Was ebenfalls Einfluss auf den Verkaufspreis haben kann sind Wohnrecht oder Vorkaufsrecht. Insbesondere beim Wohnrecht sind lebenslange Zeiträume denkbar.
Wir haben den passenden geprüften Makler mit Ø 2.921 Kaufinteressenten.
Baulasten
Ebenfalls muss sich der Verkäufer um die sogenannten Baulasten kümmern. Ein Notar wird bei der Beurkundung beim Verkauf einer Immobilie nur auf bestehende Baulasten hinweisen können. Zur Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist dieser jedoch nicht verpflichtet. Genau das muss der Verkäufer selbst übernehmen.
Ein gutes Beispiel für eine Baulast ist ein vereinbartes Wegerecht, welches Dritten zur Nutzung eines Weges durch das Grundstück berechtigt. Dieses Problem tritt in der Regel häufiger auf. Der Eigentümer ist dabei verpflichtet bestimmte Flächen seines Grundstückes nicht zu bebauen.
Nur so kann der Nachbar die Abstandsflächen seines Gebäudes ermöglichen. Noch in Frage kommt eine Erschließungsbaulast. Die duldet unter anderem:
- Zufahrt
- Zugang
- Leitungsverlegung
Denkmalschutz
Noch nicht eingegangen wurden auf die drei Bereiche Schwarzbau, Müllkippe und Denkmalschutz. Selbst die Vergangenheit zählt. Das können unter anderem sein:
- angebautes Dachgeschoss ohne Wohngenehmigung
- Grundstück als Müllkippe genutzt
- etc.
Nie mehr Miete zahlen. Jetzt die eigenen 4 Wände finden.
Wenn es sich dann noch um eine örtliche Baudenkmal-Liste handelt, kann es große Konsequenzen mit sich bringen. Genau das darf der Verkäufer dem Käufer auf keinen Fall vorenthalten.
Baustoffe
Ein großes Problem stellt Hausschwamm dar. Sollte hier auch nur der kleinste Verdacht bestehen, muss dies dem Käufer gemeldet werden. Der selbe Fall gilt natürlich für gesundheitsschädigende Stoffe wie Asbest.
Natur und Nachbarn
Zu guter Letzt die unmittelbare Umgebung. Natur als auch Nachbarn können eine Gefahr darstellen. Zunächst einmal spielt die Lage eine Rolle. Bäche können zu reißenden Strömen führen und angrenzende Häuser zerstören.
Das kann für Interessenten auf dem ersten Blick nicht zwingend erkennbar sein. Deswegen herrscht hier ebenfalls eine Aufklärungspflicht durch den Verkäufer. Auch ständige Streitereien mit Nachbarn und co. müssen im Gespräch erwähnt werden.