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Hausverkauf - worüber muss der Verkäufer aufklären?

Der Kauf einer Immobilie wie der eines Hauses ist mit viel Aufwand verbunden. Doch nicht nur Suchende müssen sich ausgiebig mit dem Thema auseinandersetzen, sondern auch die Verkäufer selbst. Generell müssen Verkäufer bei dem Verkauf einer Immobilie den Käufer über deren Zustand aufklären. Doch worauf muss ebenfalls geachtet werden? Mit all diesen Fragen soll sich der folgende Ratgeber beschäftigen.


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bekannt durch:

Das finden Sie hier:

   Pflicht der Aufklärung  mehr >>
   Eigentumsverhältnisse  mehr >>
   Baulasten  mehr >>
   Denkmalschutz  mehr >>
   Baustoffe  mehr >>
   Natur und Nachbarn  mehr >>
Die besten Tipps rund um den Hausverkauf:     mehr >>

Pflicht der Aufklärung

Generell herrscht beim Verkauf einer Immobilie wie dem eines Hauses eine Aufklärungspflicht. Der Verkäufer muss den Käufer genauestens über den Zustand der Immobilie informieren.

Dazu gehören die guten als auch schlechten Sachen. Der Grund sind die hohen finanziellen Verpflichtungen, welche jeder mit einem Kauf eingeht. Vollständige & vor allem verlässliche Angaben sind dabei das A und O. Denn keiner möchte böse Überraschungen erleben. Das gilt für beide Seiten.

Eigentumsverhältnisse

Ebenfalls geklärt werden muss die Frage nach den Eigentumsverhältnissen. Außerdem kann es bei mehreren Eigentümern zu einem Verkauf der Eigentumsanteile kommen. Ein gutes Beispiel hierfür wären:

-> Ehepaare
-> Erbgemeinschaften

Manchmal kann es sein, dass auf einem Grundstück die Rechte Dritter lasten. Diese haben im schlimmsten Fall Einfluss auf den Verkaufspreis. Zu den Rechten Dritter zählen beispielsweise Grundschulden sowie Hypotheken.

Diese wiederum werden im Grundbuch eingetragen. Kreditinstitute greifen darauf zur Vergabe von Darlehen zu. Was ebenfalls Einfluss auf den Verkaufspreis haben kann sind Wohnrecht oder Vorkaufsrecht. Insbesondere beim Wohnrecht sind lebenslange Zeiträume denkbar.

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Baulasten

Ebenfalls muss sich der Verkäufer um die sogenannten Baulasten kümmern. Ein Notar wird bei der Beurkundung beim Verkauf einer Immobilie nur auf bestehende Baulasten hinweisen können. Zur Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist dieser jedoch nicht verpflichtet. Genau das muss der Verkäufer selbst übernehmen.

Ein gutes Beispiel für eine Baulast ist ein vereinbartes Wegerecht, welches Dritten zur Nutzung eines Weges durch das Grundstück berechtigt. Dieses Problem tritt in der Regel häufiger auf. Der Eigentümer ist dabei verpflichtet bestimmte Flächen seines Grundstückes nicht zu bebauen.

Nur so kann der Nachbar die Abstandsflächen seines Gebäudes ermöglichen. Noch in Frage kommt eine Erschließungsbaulast. Die duldet unter anderem:

- Zufahrt
- Zugang
- Leitungsverlegung

Denkmalschutz

Noch nicht eingegangen wurden auf die drei Bereiche Schwarzbau, Müllkippe und Denkmalschutz. Selbst die Vergangenheit zählt. Das können unter anderem sein:

  • angebautes Dachgeschoss ohne Wohngenehmigung
  • Grundstück als Müllkippe genutzt
  • etc.
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Wenn es sich dann noch um eine örtliche Baudenkmal-Liste handelt, kann es große Konsequenzen mit sich bringen. Genau das darf der Verkäufer dem Käufer auf keinen Fall vorenthalten.

Baustoffe

Ein großes Problem stellt Hausschwamm dar. Sollte hier auch nur der kleinste Verdacht bestehen, muss dies dem Käufer gemeldet werden. Der selbe Fall gilt natürlich für gesundheitsschädigende Stoffe wie Asbest.

Natur und Nachbarn

Zu guter Letzt die unmittelbare Umgebung. Natur als auch Nachbarn können eine Gefahr darstellen. Zunächst einmal spielt die Lage eine Rolle. Bäche können zu reißenden Strömen führen und angrenzende Häuser zerstören.

Das kann für Interessenten auf dem ersten Blick nicht zwingend erkennbar sein. Deswegen herrscht hier ebenfalls eine Aufklärungspflicht durch den Verkäufer. Auch ständige Streitereien mit Nachbarn und co. müssen im Gespräch erwähnt werden.

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