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Besserer Verkaufspreis bei Bieterverfahren - ja oder nein

Das Bieterverfahren stellt eine attraktive Möglichkeit zum schnellen Vertragsabschluss und Immobilienverkauf dar. Die Preisbildung obliegt bei dieser Variante vollständig den Interessenten, um hohe Verkaufserlöse zu erreichen. Alles Wissenswerte über das Bieterverfahren erfahren Sie in diesem Artikel.


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Was genau zeichnet das Bieterverfahren aus?

Das Bietverfahren ist eine neuartige aber wirkungsvolle Strategie, bei der, ähnlich eines Auktionsverfahrens, Gebote auf eine Immobilie abgegeben werden. Normalerweise gibt es hier keinen Mindestpreis, um den Bietern vollsten Spielraum in ihren Entscheidungen zu lassen. Natürlich ist auf Wunsch des Verkäufers auch die Einstellung eines Mindestgebots möglich.

Das Bietverfahren zieht Vorteil aus einer möglichst hohen Beteiligung an Bietern. Je mehr Bieter desto stärker fällt die Wettbewerbssituation aus, ganz zum Vorteil des Verkäufers.

Nicht selten werden so Kaufpreise weit über dem eigentlichen Marktwert der Immobilie erreicht. Ursprünglich wurde das Verfahren bei schwer zu verkaufenden Immobilien eingeführt, allerdings lassen sich mit ein wenig Geschick weit mehr Interessenten anlocken, die auf ein Schnäppchen hoffen. In Deutschland ist diese Methode noch als unkonventionell angesehen.

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Ablauf des Verkaufs mit Hilfe eines Bieterverfahrens (Checkliste):

Der Beginn eines Bietverfahrens wird durch eine Anzeige eingeleitet, das Ende durch die Bekanntmachung des Höchstgebots. Dabei unterteilt man in folgende Zwischenschritte:

  1. Ein Immobilienmakler macht die Anzeige auf Immobilienportalen über das Internet oder ein Inserat in der Zeitung bekannt und kündigt zeitgleich Termine für Besichtigung und Bietverfahren an.
  2. Besichtigt wird die Immobilie während einer Sammelbesichtigung. Nach Absprache mit dem Verkäufer oder Makler sind auch Einzelbesichtigungen möglich.
  3. Die Interessenten müssen nun während der vorgegebenen Frist ihr Angebot abgeben.
  4. Optional werden die Interessenten über das momentane Höchstgebot und die derzeitige Lage des Bietverfahrens informiert.
  5. Die Gebote werden ausgewertet, der Höchstbietende wird verständigt.
  6. Der Eigentümer der Immobilie wird vom Immobilienmakler benachrichtigt und erhält eine Liste der Bieter mit unverbindlichen Angeboten.
  7. Das Bietverfahren kann je nach gewählter Verfahrensart Online per E-mail-Verkehr oder Offline per Telefonat oder Briefverkehr stattfinden. Die Frist bis zur Abgabe eines Angebots beläuft sich in der Regel auf einige Wochen. Innerhalb der Frist gilt das erst abgegebene Angebot des Bieters. Im Falle eines Gleichstands mehrerer Bieter, wird eine weitere Gebotsrunde abgehalten. Dieses Schema wiederholt sich, bis ein Höchstbietender ermittelt wurde.
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Funktion eines Online-Bietverfahrens

Das Online-Bietverfahren ist für Interessenten sowie Verkäufer die einfachste Variante. Mittels eines Internetportals loggen sich die Bieter ein und geben online ein Gebot ab. Dabei kann jederzeit Kontakt mit den Interessenten aufgenommen werden. Das Höchstgebot ist hierbei transparent und für jede Partei sichtbar. Die Frist zur Gebotsabgabe ist während des Online-Bietverfahrens kürzer und beläuft sich meist auf nur wenige Stunden bis Tage. Durch die angespannte Wettbewerbssituation ergeben sich hier in kürzester Zeit hohe Kaufpreise und punktet zudem durch einfache und sichere Durchführung.

In welchen Fällen lohnt sich ein Bietverfahren?

Durch das Bietverfahren bietet sich die Möglichkeit, einen weit höheren Gewinn für eine Immobilie zu erreichen, als durch einen herkömmlichen Immobilienverkauf. Besonders lohnend ist es wenn:

  • Der Immobilienverkauf relativ rasch vollzogen werden soll, da der Erlös dringend benötigt wird.
  • Sich eine Bewertung der Immobilie als umständlich erweißt, da die Immobilie zwar Vorzüge hat, aber auch einige Makel besitzt.
  • Eine Immobilie beliebt ist und von vielen Interessenten beobachtet wird, um den Kaufpreis in die Höhe zu treiben.
  • Sich der Verkauf als außerordentlich schwierig erweißt und vorherige Verkaufsversuche erfolgslos blieben. Durch die Aussicht auf ein Schnäppchen werden Interessenten angelockt.

Selbst wenn das Bietverfahren nicht mit dem Verkauf der Immobilie endet, kann ein Vorteil daraus gezogen werden. Der Verkäufer kann aus den abgegebenen Geboten auf einen ungefähren Marktwert des Objekts schließen.

Die Risiken für den Verkäufer bei einem Bieterverfahren

Die Bieter geben vorerst nur unverbindliche Angebote ab, ein Vertragsabschluss ist nicht garantiert. Es ergibt sich eine ärgerliche Situation, sollte der Höchstbietende sein Gebot nach abgelaufener Frist zurückziehen. Desweiteren lehnen viele Käufer das Bietverfahren als unlautere Methodik ab. Zudem ist es nicht sicher, ob Interessenten auch eine Kaufabsicht hegen, oder nur ein sehr günstiges Angebot abgeben, um eine Immobilie weit unter dem eigentlichen Marktwert zu ergattern.

Aber: Einen sicheren Hausverkauf gibt es auch nicht beim herkömmlichen Hausverkauf. Es können Finanzierungspläne platzen oder Mängel am Haus aufgedeckt werden, wodurch der Interessent abspringt. Nur eine Beurkundung durch einen Notar schafft hier Gewissheit.

Tipp: Ein Interessent achtet hauptsächlich auf das Objekt, nicht auf das Verkaufsverfahren. Betrachten Sie die Bietvariante als eine alternative Art des Hausverkaufs. Im Normalfall wickeln Interessenten das Bietverfahren über einen Makler ab, der Hilfestellung im Prozess des Verkaufs gibt und Ihre Fragen präzise beantworten kann, oder im privaten Bietverfahren selbst am Kauf des Objekts interessiert ist. Der Unterschied zwischen den Verkaufsverfahren ist somit geringer als man vorerst schätzt. Hauptsächlich ist das Bietverfahren dazu gedacht, mit einem niedrigen Anfangsgebot möglichst viele Interessenten für das Objekt anzulocken.

Vorteile und Nachteile

Vorteile

  • Sehr schnelle Abwicklung mit deutlich geringerer Vermarktungsdauer. Das Online-Verfahren ist deutlich schneller als der Offline-Verfahren.
  • Durch die abgegebenen Angebote kann der reale Marktwert ermittelt werden. Eine Basis für Verhandlungen ist geschaffen. Zudem werden Kosten für eine Schätzung des Marktwerts gespart.
  • Es wird deutlich mehr Aufmerksamkeit auf das Objekt gezogen, da Interessenten auf ein Schnäppchen hoffen.
  • Es werden einige Interessenten angelockt, die eine direkte Preisverhandlung vermeiden wollen.
  • Durch die fehlende rechtliche Verbindlichkeit der Angebote, entgeht man der Gefahr, das Objekt weit unter Marktwert abzugeben.

Nachteile

  • Durch die fehlende Verbindlichkeit der abgegebenen Gebote, ist ein Verkauf des Objekts nicht garantiert. Potentielle Käufer können das Interesse verlieren und vom Angebot abspringen.
  • Sammelbesichtigungen locken meist viele Besucher an, doch ist dies kein Garant für viele Interessenten.
  • Interessenten können, durch das vorherrschende Wettbewerbsklima, aus Zeitmangel oder dem dadurch indizierten Stress vom Objekt abspringen.
  • Durch eine persönliche Führung durch das Objekt fühlt sich der potentielle Käufer geborgener. Es kann mehr auf die Fragen und Interessen des Einzelnen eingegangen werden.
  • Die Regeln des Bietverfahrens sind komplexer als die eines herkömmlichen Hausverkaufs.

Unterschiede zwischen dem Bietverfahren und einer Auktion

Anders als bei einer Auktion, ist das abgegebene Höchstgebot nicht verbindlich und verpflichtet somit nicht zum Kauf. Ebenso wie der Käufer hat auch der Verkäufer das Recht, das Höchstgebot abzuschlagen, falls das Gebot nicht den gewünschten Preis erzielt. Es steht dem Verkäufer sogar frei, ein niedrigeres Angebot anzunehmen, falls das Objekt eher einen emotionalen Wert erfüllt und die Absichten des Höchstbietenden nicht mit den eigenen Interessen übereinstimmen. Optional kann der Makler die Angebote als Basis für weitere Preisverhandlungen nutzen. Das Verfahren zu Auktionen und Versteigerungen unterscheidet sich also in der Verbindlichkeit des abgegebenen Angebots.

Privates Bietverfahren, offenes Bietverfahren, strukturiertes Bietverfahren - Definition

Das offene Bietverfahren startet direkt mit der öffentlichen Besichtigung des Hauses. Der Makler führt die Interessenten durch das zu verkaufende Objekt und klärt offene Fragen. Das private Bietverfahren ist dem offenen Bietverfahren identisch. Es Unterscheidet sich lediglich der Verkäufer. Beim offenen Bietverfahren wird das Objekt durch beispielsweise eine Gemeinde zum Kauf angeboten. Bei dem privaten Bietverfahren wird das Objekt eines privaten Eigentümers zum Kauf ausgeschrieben. Das strukturierte Bietverfahren läuft nach klarem Schema ab und zielt darauf ab einen hohen Preis bei erhöhter Verkaufschance zu erzielen. Die klare Struktur und damit einhergehende Transparenz für Interessent und Verkäufer sollen für einen einfachen Ablauf des Verfahrens sorgen und die objektive Entscheidungsgrundlage erhalten. So reicht dieses Verfahren von der Vorbereitung der Unterlagen bis hin zum abschließenden Vertragsabschluss.

Die Rolle eines Immobilienmaklers während des Bietverfahrens

Ein Makler kümmert sich um die anfallende Schreibarbeit und verfasst beispielsweise ein Exposé für das Objekt. Zu seinem Aufgabengebiet zählt auch die oftmals langwierige und aufwändige Preisverhandlung mit potentiellen Käufern. Bevor ein Objekt über das Bietverfahren zum Kauf angeboten wird, muss das Objekt ausgiebig beworben werden, um genügend Bieter anzusprechen. Durch interne Kontakte des Maklers und Kundenkarteien erreicht der Verkauf eine größere Reichweite, um letztendlich den Profit durch den Verkauf zu maximieren. Nebst Werbung für das Objekt, kümmert sich der Makler auch um das Verfahren selbst, nimmt Angebote entgegen und führt die Objektbesichtigung.

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