Das finden Sie hier:
Wann wird ein Notaranderkonto benötigt? mehr >>
Voraussetzungen für ein Notaranderkonto mehr >>
Wie erfolgt die Zahlungsabwicklung? mehr >>
Wo bewegen sich die Kosten? mehr >>
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Gerade beim Verkauf einer Immobilie bzw. um dessen Abwicklung spielt das Thema Sicherheit eine wichtige Rolle. Immer wieder die Rede ist dabei vom Notaranderkonto. Dieses wird zwar nicht immer benötigt, hat jedoch seinen Nutzen. Worum genau es sich hier handelt und wo die Besonderheiten liegen, soll der folgende Artikel zeigen.
Wer eine Immobilie kaufen möchte, aber noch nie etwas von dem Begriff Notaranderkonto gehört hat, sollte das spätestens jetzt nachholen. Grundsätzlich handelt es sich dabei um ein Zahlungsverkehrskonto, welches von einem Notar treuhänderisch verwaltet wird.
Letztendlich soll damit eines gewährleistet werden - eine sichere Überweisung des Kaufpreises. Normalerweise vereinbaren der Verkäufer sowie Käufer die Details sowie genaue Zeitpunkte im Treuhandvertrag.
Hierbei gilt der Kontoinhaber als verfügungsbefugt. Er handelt im eigenen Namen für fremde Rechnungen. Gerade bei Immobiliengeschäften greifen unterschiedliche Gruppen darauf zurück. Anbei ein paar Beispiele:
-> Rechtsanwälte
-> Patentanwälte
-> Steuerberater
-> Wirtschaftsprüfer
Ebenfalls bekannt ist das Notaranderkonto unter dem Begriff Anderkonto. Sicherheit bei der Zahlungsabwicklung für alle Beteiligten ist dabei das oberste Ziel.
Ein Notaranderkonto bietet einige Vorteile für Käufer einer Immobilie. Doch wann genau wird das Konto überhaupt benötigt? Generell wechselt beim Kauf einer Immobilie bzw. eines Grundstücks nicht nur das Objekt, sondern ebenso die Geldsumme den Besitzer.
Möglichkeiten zum Bezahlen gibt es viele. Allerdings sind nur wenige von ihnen besonders sicher. Und hierbei kommt das Notaranderkonto ins Spiel.
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Ein Notar eröffnet dabei ein treuhänderisch geführtes Konto, bei dem der Käufer den Kaufpreis einzahlt. Danach gibt der Notar das eingezahlte Geld an den Verkäufer weiter. Allerdings nur, wenn alle Bedingungen des Vertrags erfüllt wurden.
Das trifft meist dann zu, sobald der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird. Danach bekommt der Verkäufer sein Geld.
Natürlich müssen für ein Notaranderkonto auch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Diese werden sogar vom Gesetz vorgeschrieben. Interessant in diesem Zusammenhang wird das Beurkundungsgesetz.
Dieses besagt, dass nur dann ein Notaranderkonto eingerichtet werden darf, sofern ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Sollte ein solches Interesse nicht bestehen, ist es nicht möglich. Entschieden wird das vom Notar im Einzelfall. Unterschieden werden zudem zwischen:
Zuweilen gibt es große Unterschiede zwischen den Interessen. Ein berechtigtes Interesse besteht meist dann, wenn sich eine Immobilie beispielsweise in der Zwangsverwaltung befindet.
Ab und zu finanzieren Käufer die Immobilie mit mehreren Finanzinstituten. Auch dort besteht ein berechtigtes Sicherheitsinteresse.
Allerdings gibt es genauso Situationen, in denen nicht von einem berechtigtem Sicherheitsinteresse gesprochen wird. Meistens gilt das, wenn eine Überforderung der Beteiligten klar wird. Das betrifft unter anderem Alter, Krankheit und Ortsabwesenheit.
Nicht vergessen werden darf die Meinung vom Notar selbst. Wenn dieser selbst entscheidet, dass kein berechtigtes Interesse besteht, kann er ablehnen. Ein Beispiel wäre noch die Sicherstellung bei der Grunderwerbssteuer.
Wie viel ist meine Immobilie wirklich wert.
Ein weiteres wichtiges Thema im Zusammenhang mit dem Notaranderkonto ist die Zahlungsabwicklung selbst. Der Verkauf kann grundsätzlich erst dann abgewickelt werden, wenn eine der drei Bedingungen aus dem Beurkundungsgesetz gegeben sind.
Ab dann kann der Verkauf über ein Notaranderkonto stattfinden. Der Notar schafft alle notwendigen Voraussetzungen, sobald der Kaufvertrag notariell bekundet wurde. Anbei weitere wichtige Stichpunkte:
Beim Einrichten sowie Verwalten eines Notaranderkonto entstehen natürlich auch Kosten. Seit dem 01. August 2013 richten diese sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Verwahrgebühr kommt zu den sonstigen Kosten bei einem Immobilienkauf hinzu. Je nach Höhe der Auszahlung können die Werte etwas variieren. Anbei eine kleine Auflistung einiger Beispiele:
=> 50.000 - 64.999 € = 165 € Gebühr
=> 65.000 - 79.999 € = 192 € Gebühr
=> 95.000 - 109.999 € = 219 € Gebühr
=> usw.
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Immobilien sind auf keinen Fall wenig wert. Entsprechend machen sich Verkäufer sowie Käufer Gedanken über eine sichere Abwicklung, die nicht immer gegeben ist. Eine tolle Lösung speziell für diesen Fall stellt das Notaranderkonto dar.
Das Konto selbst gilt als eine Art Mittelmann und wird von einem Notar persönlich betreut.
Im Grunde genommen versteckt sich dahinter eine besondere Form des Treuhandkontos. Allerdings kann nicht jeder so ein Konto nutzen. Zunächst einmal müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
Dazu zählt ein berechtigtes Sicherheitsinteresse. Die Zahlungsabwicklung selbst erfolgt in der Regel in 4 Schritten.
Im Großen und Ganze eine tolle Möglichkeit sicher Geldbeträge für Immobilien zu überweisen.