Jeder von uns, der schon einmal eine Immobile zum Wohnen oder auch Arbeiten kaufen beziehungsweise verkaufen wollte weiß, dass der Erfolg dieses Projekts im Normallfall mit der Wahl des richtigen Maklers steht oder fällt. Denn hat man für diesen Job nicht den geeigneten Mann oder die geeignete Frau bei der Hand, kann es schon mal passieren, dass sich die Vermittlung einer Immobilie über einen viel zu langen Zeitraum hinzieht und das kostet dann nicht nur Unmengen an Nerven, sondern meist auch noch Geld.
Haben Sie hingegen einen kompetenten Immobilienmakler gefunden, geht der Verkauf oder auch die Vermietung eines Objektes meist reibungslos und vor allem auch schnell über die Bühne. Wenn auch Sie vor der Frage stehen, ob Sie Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie zunächst wissen, dass es große Unterschiede gibt, wenn es Art des Maklervertrag geht, den Sie abschließen und welche Dienste Sie anschließend erwarten dürfen. Hier erfahren Sie nun alles, was es über den sogenannten „Nachweismakler“ zu wissen gibt, wie dieser genau definiert wird und welche gravierenden Unterschiede es zu einem Vertrag mit einem „Vermittlungsmakler“ zu beachten sind. So gibt es anschließend keinen Streit um getätigte, beziehungsweise nicht getätigte Leistungen und Sie als Kunde bekommen das, was Sie wollen.
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Was versteht man eigentlich unter einem Nachweismakler?
Falls Sie nicht aus der Immobilien-, oder vielleicht auch Baubranche kommen, wird Ihnen dieser Begriff vielleicht gerade zum ersten Mal in Ihrem Leben begegnen und das obwohl Sie mit großer Wahrscheinlichkeit schon einmal mit einem solchen zu tun gehabt haben.
Sieht man sich zunächst die gesetzliche Definition eines solchen Maklers an, dann wird schnell klar, dass dieser in erster Linie die Aufgabe hat, nur die Möglichkeit für den Abschluss eines Mietvertrages nachzuweisen, ohne selbst bei dem Abschluss zwischen dem Mieter und dem Vermieter, beziehungsweise Käufer und Verkäufer zu vermitteln.
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Um die vorher im Maklervertrag festgelegte Provision zu bekommen, ist es als Makler dieser Rubrik notwendig, dass zumindest die Möglichkeit für einen Abschluss des Hauptvertrages besteht und somit nachgewiesen werden kann, dass der Makler seinen Job erfüllt hat. Dieser besteht in erster Linie darin, das zu verkaufende oder auch vermietende Objekt potentiellen Kunden vorzustellen und alle relevanten Informationen sowie die Adresse der Immobilie weiterzugeben.
Zudem muss der Makler dem möglichen Kunden die Anschrift und auch den Namen des Verkäufers oder Vermieters nennen, um dafür zu sorgen, dass Kontakt aufgenommen werden kann. Der Makler ist in diesem Fall allerdings weder dazu verpflichtet, dem Kunden die Immobilie besonders schmackhaft zu machen, noch bei Interesse des möglichen Kunden zwischen den beiden Seiten zu vermitteln, beziehungsweise in etwaige Verhandlung zwischen den beiden beteiligten Seiten einzugreifen.
Da der Makler am endgültigen Vertragsabschluss eigentlich nicht beteiligt ist und seine Hauptaufgabe nur darin besteht, einen möglichen Kunden Informationen über das Objekt sowie die Kontaktdaten des Vermieters oder Verkäufers zur Verfügung zu stellen, sind dessen Kunden manchmal enttäuscht. Das liegt in erster Linie darin, dass der Makler an der Vermittlung selbst im Grunde gar nicht beteiligt ist. So sind der Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie und natürlich auch die Gegenseite vollkommen auf sich allein gestellt, wenn es zum Beispiel darum geht, einen bestimmten Verkaufspreis zu erzielen oder den Vertragsabschluss möglichst schnell unter Dach du Fach zu bringen.
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Hat der Makler schließlich den Nachweis gebracht, dass er für eine Abschlussmöglichkeit gesorgt und somit seinen Vertrag erfüllt hat, ist derjenige, der den Makler beauftragt hat dazu verpflichten, diesen zu bezahlen. Hierbei handelt es sich dann um die sogenannte Provision, gern auch als Courtage bezeichnet. Im Gegensatz zu dieser Art des Maklers gibt es nun auch noch den Vermittlungsmakler.
Die großen Unterschiede zwischen Vermittlungsmakler und Nachweismakler
Bei einem sogenannten Vermittlungsmakler handelt es sich um einen Immobilienmakler, dessen Arbeit im Gegensatz zur oben beschriebenen Art des Maklers nicht bei der Weitergabe von Adressen und Daten endet. Dieser sorgt viel mehr auch dafür, dass die Interessenten nicht nur Kontakt zu seinem Kunden aufnehmen können, sondern er arrangiert auch die konkreten Vertragsverhandlungen und steht seinem Kunden auch in dieser Phase der Vermittlung jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
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Des Weiteren kümmert sich der Vermittlungsmakler darum, dass es möglichst schnell zu einem Vertragsabschluss kommt und das macht er natürlich auch aus Eigeninteresse, denn nur wenn der Vertrag endgültig unterschrieben ist, bekommt er seine Provision. Um dafür zu sorgen, dass sich die beiden Seiten möglichst schnell einig werden, ist der Vermittlungsmakler meist sehr darum bemüht, die Vorzüge des jeweiligen Objekts ins rechte Licht zu rücken und es so den Interessenten besonders schmackhaft zu machen.
Der große Nachteil bei Vermittlungsmaklern liegt allerdings darin, dass diese meist um ein Vielfaches teurer sind, als die zuvor beschriebenen Makler. Je nachdem, welche Art der beschriebenen Wege der Objektvermittlung Sie persönlich bevorzugen, können Sie sich für eines der beiden Modelle entscheiden. Besonders wichtig ist es allerdings immer, sich an eine seriöse und kompetente Firma zu wenden, um die Maklerprovision nicht am Ende ganz umsonst zu bezahlen.
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