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Was ist ein Vermittlungsmakler?

Ist Makler denn nicht gleich Makler? Und was ist der Unterschied zwischen der Vermittlungs- und der Nachweisprovision?


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Plötzlich trifft es einen; Man muss sich mit der Veräußerung oder Vermietung einer Immobilie beschäftigen. Das kann viele Gründe haben: Vielleicht haben Sie ein Haus geerbt, oder müssen aus beruflichen Gründen umziehen. Vielleicht haben Sie auch eine schönere Immobilie entdeckt und möchten nun Ihre bisherige Wohnung veräußern. Vielleicht möchten Sie aber auch nur ein Grundstück verkaufen. Viele Motive, aber häufig ein und dasselbe Problem. Sie kennen sich mit dem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie so gut wie gar nicht aus. Also benötigen Sie die Unterstützung von einem Fachmann. Kein Thema, denken Sie, ich beauftrage einen Makler.

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Ist Makler denn nicht gleich Makler?

Bei der Suche nach dem richtigen Dienstleister stößt man nun plötzlich auf zwei Begriffe. Eigentlich hatte man ja bisher meist gedacht, dass der Immobilienmakler, der auch ein Nachweismakler ist, für die Veräußerung von Immobilien zuständig ist. Wie der Name halt schon sagt. Doch nun taucht ein zweiter Begriff auf. Der Vermittlungsmakler. Vielleicht ist Ihnen dieser Ausdruck noch nicht so ganz geläufig. Und nun stellt sich die Frage: Wer ist denn nun der richtige Mann oder die richtige Frau für mich? Um diese Frage genau zu beantworten, sollten vielleicht erstmal folgende Fragen beantworten.

Was leistet ein Immobilienmakler?

Nehmen wir ein Beispiel: Sie möchten Ihre gepflegte Eigentumswohnung veräußern, da Sie sich nun doch für ein Einfamilienhaus mit Garten entschieden haben.Sie sind beruflich viel eingespannt und möchten Ihre Wohnung nun ohne viel Aufwand zu einem guten Preis verkaufen. Denn das neue Haus ist zwar wunderschön, aber es muss ja auch finanziert werden.Ihr Makler erfüllt nun folgende Aufgaben. Er gibt Ihre Eigentumswohnung am Immobilienmarkt bekannt. Er wird Inserate aufgeben, vielleicht das Online-Angebot auf seiner Homepage schalten etc. Vielleicht hat Ihr Makler auch einen Interessentenpool, den er über sein neues Angebot informieren wird. Ihr beauftragter Agent sammelt somit Adressen von Kaufinteressenten für Sie. Und da er ein Nachweismakler ist, wird er in aller Regel auch nicht viel mehr tun.Er wird diese Adressen an Sie weiterleiten. Kommt es nun zu einem Vertragsabschluss, wird die vereinbarte Provision fällig.

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Dieses ergibt sich aus der gesetzlichen Grundlage § 652 BGB.„ (1) Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt. Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Mäklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt.“ Quelltext: https://dejure.org/gesetze/BGB/652.html Der Nachweismakler muss nicht vermitteln. Er muss Ihnen nur Kaufinteressenten nennen. Mit diesem Nachweis erwirkt er sich das Recht auf seine Provision auch oft als Courtage bezeichnet.

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Was leistet der Vermittlungsmakler?

Zu Beginn der Arbeit gibt es in aller Regel keinen Unterschied. Er wird Kaufinteressenten für Ihre Immobilie besorgen. Doch nun fängt seine eigentliche Arbeit an. Er muss vermitteln. Durch seine Vermittlung werden Verhandlungen zwischen den beiden Parteien als Käufer und Verkäufer geführt. Es wird Preisverhandlungen geben und er wird auch bei entstehenden Problemen durch Vermittlung versuchen, einen für beide Seiten zufriedenstellenden Vertrag abzuschließen. Sie können ihn auch zu Rate ziehen, wenn Sie selbst eine Immobilie veräußern möchten und bei den Vertragsverhandlungen mit dem Käufer nicht mehr weiterkommen.

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Wie Sie sehen, ist er ein aktiver Teil Ihres Immobilienverkaufs. Da er nur bei Erfolg, also bei Vertragsabschluss. Anspruch auf seine Provision hat, wird er engagiert auf die Vertragsverhandlungen einwirken. Einem guten Makler wird daran gelegen sein, beide Vertragsparteien zufrieden zusammen zu bringen. Denn nur zufriedene Kunden werden ihn auch weiterempfehlen.Aber auch für den Makler selbst ist diese Art der Arbeit von Vorteil. Der Einwand, dass der Verkäufer den Käufer schon vorher kannte und er somit keine Provision zahlen muss, gilt hier nicht. Denn der Makler erhält Vermittlungsprovision und keine Nachweisprovision. Somit ist er mit dieser Form seiner Arbeit ebenfalls auf der sicheren Seite.

Fazit

Es empfiehlt sich immer, genau zu analysieren, welche Unterstützung man benötigt. Die Hilfe eines Fachmanns ist gerade bei hochwertigen Immobilien oder auch Grundstücken fast unerlässlich. Hier wird Fachwissen und Verhandlungsgeschick gefordert. Nichts ist ärgerlicher als gescheiterte Verhandlungen, da z. B. das nötige Hintergrundwissen fehlte. Da nur der Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags zum Provisionsanspruch des Maklers führt, haben Sie somit einen aktiven und kompetenten Partner an Ihrer Seite. Sicherlich wird Ihrem Agenten ebenfalls daran gelegen sein, Ihr Projekt nicht zum „Schleuderpreis“ zu verkaufen.

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Denn die Maklerprovision ist abhängig vom erzielten Verkaufspreis. Da er in seiner Eigenschaft aktiv auf beide Vertragsparteien einwirken muss, haben Sie in aller Regel einen Makler an Ihrer Seite, der auch die Gegenpartei zufriedenstellen kann. Somit ist es sicherlich lohnenswert zu überlegen, ob Sie vielleicht nur Adressen brauchen und dann die ganze Arbeit alleine machen wollen. Wenn Sie allerdings die Kompetenz und das Fachwissen benötigen, daß Ihnen in diesem schwierigen Thema vielleicht nicht ausreichend zur Verfügung steht, sollten Sie doch überlegen, etwas mehr zu investieren. Letzendlich wird es sich sicherlich lohnen

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