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Schauen Makler bei Geldwäscheverdachtsfällen zu oft weg?

Zum 01.01.2020 ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten und kam mit umfangreichen Änderungen einher. Diese haben auch einen starken Einfluss auf die Immobilienbranche.


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Stellen Sie sich einmal vor, dass ein Käufer eine schicke Stadtvilla für drei Millionen Euro über Ihr Maklerbüro erwerben möchte.

Dies soll aber unbedingt in bar und möglichst schnell geschehen. Ins Grundbuch eingetragen wird aber nicht der Käufer, sondern vielmehr eine Firma mit Sitz auf den Bahamas. Sicherlich würden Sie stutzig werden.

Entscheidend ist es jedoch in einem solchen Fall nicht nur hellhörig zu werden, sondern auch aktiv zu handeln. Denn abgesehen von ethischen Gründen fordert dies das Geldwäschegesetz. Hintergrund ist, dass die Wahrscheinlichkeit in einem solchen Fall hoch ist, dass hierbei unversteuertes Geld bei dubiosen Geschäften mit Immobilien gewaschen werden soll.

Denn von jährlich 250 Milliarden Euro für Immobilientransaktionen könnten ca. 10 Prozent aus Geldwäschegeschäften stammen.

Das ergeben Nachforschungen des Bundeskriminalamtes, Deloitte und der Universität Halle.

Eine der Gründe für die Einführung des verschärften Geldwäschegesetzes war auch, dass sich die Zahl der Meldungen wegen des Verdachts auf Terrorfinanzierung und Geldwäsche im Jahr 2019 stark erhöht hat.

Tendenziell kommen vermehrt Meldungen von Immobilienmaklern. Richtet man einen Blick auf die aktuellen Zahlen, erscheinen diese jedoch weiterhin extrem niedrig.

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So ist dem Jahresbericht der Financial Intelligence Unit (FIU) für 2019 zu entnehmen, dass den Behörden im Jahr 2019 insgesamt nahezu 115.000 Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche und Terrorfinanzierung gemeldet wurden.

Diese Zahl stellt eine Erhöhung von 50% im Vergleich zum Vorjahr dar. Zu beachten gilt es dabei jedoch, dass mit 98% der eingegangen Verdachtsmeldungen die große Mehrheit weiterhin aus der Finanzbranche kommt.

Diese hohe Quote steht im krassen Kontrast dazu, dass Immobilien gemäß dem Bericht ein hohes Geldwäscherisiko aufweisen und die Immobilienbranche somit für die FIU unter die zehn Risikoschwerpunkte fällt.

Dennoch wurden 2019 gerade einmal 84 von 115.000 Verdachtsmeldungen von Immobilienmaklern abgegeben. Diese niedrige Quote lässt auch bei einigen Politikern die Frage aufkommen, ob viele Verdachtsfälle innerhalb der Immobilienbranche nach wie vor nicht ordnungsgemäß gemeldet werden.

So bezeichnet Lisa Paus, Sprecherin für Finanzpolitik der Grünen im Bundestag, die Anzahl der Meldungen, die von Notaren und Immobilienmaklern im Jahr 2019 eingegangen sind, als „lächerlich gering“. Besonders problematisch und risikobehaftet sei der Immobilienkauf in bar.

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So soll eine Bargeldobergrenze dafür sorgen, dass Geldwäscheversuchen ein Riegel vorgeschoben wird.

Ein weiteres Problem stelle die Definition des „wirtschaftlich Berechtigten“ dar. Es liegt die Vermutung nahe, dass Schlupflöcher dazu führen, dass sich Immobilienkäufer und Immobilienkäuferinnen hinter Strohmännern verbergen können.

Paus fordert weiterhin, eine „grundlegende Reform der Aufsichtsstruktur mit Mindeststandards und einer Koordinierung auf Bundesebene.“ Insgesamt wird deutlich, dass trotz des verschärften Geldwäschegesetzes, welches vor allem auch die Immobilienbranche und somit auch Immobilienmakler betrifft, auffallend wenige Verdachtsmeldungen von eben diesem Personenkreis eingehen. 

Der Kriminologieprofessor Kai Bussmann von der Universität Halle führte eine Studie zum besagtem Themenkomplex durch. Dabei kam heraus, dass jeder sechste Makler glaubt, in den vergangenen zwei Jahren mindestens einen Fall gehabt zu haben, bei dem es sich wahrscheinlich um Geldwäsche handelte.

Nahezu jeder zehnte Makler sprach sogar von häufigen oder gelegentlichen Bargeldzahlungen bei Verkäufen. Und das reicht bereits für eine Verdachtsmeldung aus. In Anbetracht dieser Zahlen kommt die Frage auf, weshalb die Zahl der Verdachtsmeldungen, die von Maklern ausgehen, weiterhin so gering sind.

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Die Umfrage von Hr. Bussmann ergibt, dass ein Drittel unsicher sei, ob der Verdacht tatsächlich stichhaltig ist. Jeder Vierte möchte mit solchen Anzeigen nichts zu tun haben, da er der Meinung ist, die Bekämpfung der Geldwäsche sei Sache des Staates und nicht seine.

Jeder Zehnte ist sogar der Meinung, dass die Anzeige strafrechtlich ins Leere laufen würde. Entscheidend ist jedoch vielmehr, dass der Hauptgrund der Makler der ist, dass sie fürchten der Immobilienverkauf würde scheitern, wenn Sie den Verdacht melden. Dies gaben nämlich über die Hälfte der befragten Makler an. 

An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei potenziellen Verdachtsmeldungen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nicht um eine Möglichkeit, sondern vielmehr um eine Pflicht der Immobilienmakler handelt. 

Informieren Sie sich gerne in unserem Webinar „Das verschärfte Geldwäschegesetz 2020: Das müssen Sie jetzt wissen!“ zum verschärften Geldwäschegesetz zu Ihren Sorgfaltspflichten und tragen Sie aktiv zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorfinanzierung bei! Der Online – Kurs findet im November statt.

Laura Eckert

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