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Das muss bei einem Umzug alles umgemeldet werden

Mitunter verbessert man sich nach einem Umzug und Glücksgefühle machen sich bemerkbar. Dabei wird leicht vergessen, dass es allein mit dem Umzug nicht getan ist. Alles, was sonst noch auf die Person oder Wohnung adressiert ist, wird mit einem Schlag hinfällig und muss umgemeldet werden. Wem hier im ersten Moment der Umzug wichtiger ist, vergisst, dass die Kosten wie Strom, Wasser, Gas dann weiterlaufen und der neue Mieter sich freut.


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bekannt durch:

Das finden Sie hier u. a.:

   Adressenänderung beim alten Finanzamt  mehr >>
   Ummeldung bei Gewerbetreibenden & Freiberuflern  mehr >>
   Auto nach Umzug ummelden  mehr >>
   Adressenänderung der Versorgungsbetriebe mitteilen  mehr >>
   Die Netzbetreiber ARD & ZDF  mehr >>
   Schule der Kinder ummelden  mehr >>
Erstmal eine Wohnung finden?     mehr >>

Daher sollten Sie vorher eine Liste anfertigen, auf der alle Positionen aufgeführt sind, die noch zeitnah umgemeldet werden müssen. Dazu gehören:

• Behörden
• Sparkassen & Banken
• Kredit & Kundenkarten
• Post & DHL
• Rente
• Schule
• Kindergarten
• Haustiere
• Versicherungen
• Kirche

Nach dem Umzug haben Sie nicht nur eine neue Wohnung/Haus bezogen, sondern damit auch eine neue Anschrift. Manche Änderungsmeldungen sind verpflichtend und innerhalb einer bestimmten Karenzzeit zu erledigen. Unabhängig davon, gibt es noch weitere Stellen, bei denen Sie Ihre neue Adresse entweder formlos per Post oder E-Mail mitteilen sollten.

Als Erstes ist die Adressenänderung im Ausweis innerhalb 2 Wochen wichtig, wofür das Einwohnermeldeamt zuständig ist.

Wenn Sie die Frist nicht einhalten und eventuell durch irgendeinen Umstand bekannt wird, dass Sie sich nicht umgemeldet haben, kann Sie das ein Bußgeld bis zu 500 Euro kosten.

Bei vielen Ämtern können Sie rechtzeitig etwa 4 Wochen vorher einen Onlinetermin beantragen. Den Termin in die Umzugsliste eintragen, damit er nicht vergessen wird.

Für die Ummeldung benötigen Sie ihren Personalausweis und eine „Wohnungsgeberbescheinigung“ vom neuen Vermieter oder der jeweiligen Wohnungsgesellschaft.

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Wenn Sie neu in eine Stadt ziehen, als Hauptsitz, werden Sie bei dem Amtsschimmel nicht drum herumkommen, weitere Dokumente vorzulegen. Dazu gehören:

• Anmeldeformular
• Ehe- oder Sterbeurkunde

Nach dem Motto: „Vorbeugen ist besser als heilen“ sollten Sie sich besser vor dem Gang zur Behörde genau erkundigen, was an Unterlagen gewünscht wird. Die gleichen Bestimmungen gelten auch für einen Zweitwohnsitz. Das Wort: „Geiz ist geil“ kennen viele Gemeinden nicht und fordern deshalb eine Zweitwohnsitzsteuer.

Diese Steuer richtet sich prozentual an die Nettokaltmiete. Fristen und Formulare dazu gibt es bei der jeweils zuständigen Gemeinde oder Stadt.

Adressenänderung beim alten Finanzamt

Das Finanzamt erfährt nicht automatisch, dass Sie sich umgemeldet haben. In diesem Fall über Post, Fax, E-Mail die neue Adresse mit Steuernummer bekannt geben. Beim neuen Finanzamt müssen Sie sich nicht extra anmelden. Es reicht, wenn Sie Ihre nächste Steuererklärung dort abgeben.

Ummeldung bei Gewerbetreibenden & Freiberuflern

Eine Abmeldung muss auch hier erfolgen. Die alte Steuernummer behält so lange ihre Gültigkeit, bis das neue Finanzamt eine neue Steuernummer zuteilt.

Hundesteuer bei neuer Adresse melden

Wer keinen Hund hat, muss auch keine Hundesteuer anmelden. Gehört ein Hund zur Familie, muss auch der Hund umgemeldet werden, schließlich müssen Sie für ihren Hund ja Hundesteuer zahlen. Daher ist die neue Anschrift wichtig. Innerhalb der Gemeinde reicht eine formlose Mitteilung bei der zuständigen Gemeinde/Behörde. Zuständig für die Hundesteuer-Anmeldung ist entweder das:

• Ordnungsamt
• Finanzamt
• Verbraucherschutzamt
• Einwohnermeldeamt

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Auto nach Umzug ummelden

Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde muss die Änderung bei der Kfz-Zulassungsstelle in den Fahrzeugbrief oder Schein eingetragen werden. In einigen Bezirken kann die Ummeldung auch im Einwohnermeldeamt vollzogen werden. Besser vorher erkundigen!

Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen und das Auto mitnehmen, benötigen Sie auf jeden Fall zusätzlich eine Versicherungsbescheinigung der Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein neues Nummernschild ist seit 2015 nicht mehr erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:
• Personalausweis
• Fahrzeugbrief
• Fahrzeugschein
• Gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung

Adressenänderung der Versorgungsbetriebe mitteilen

Hier gilt der Spruch: „Bares ist wahres“. Damit hier nicht noch unnötige Kosten entstehen, sollten Sie:
• Strom
• Wasser
• Gas
rechtzeitig abmelden. Wichtig ist, dass Sie kurz vor dem Auszug noch die aktuellen Zählerstände ablesen.

Internet & Telefon ummelden

Damit Sie in der neuen Wohnung/Haus nicht von der Welt abgeschnitten sind, sollten Sie rechtzeitig das Telefon & Internet ummelden. Bleibt es bei dem alten Anbieter, genügt meist ein Anruf über den Umzug. In der Regel ist ein Installationstermin in der neuen Wohnung vor Ort notwendig. Am besten vereinbaren Sie diesen Termin, sobald der Umzugstermin feststeht.

TIPP: Manchmal ticken auch die Uhren andersherum, daher sollten Sie aus Sicherheitsgründen bei der Post einen „Nachsendeauftrag“ stellen. Der neue Mieter ist nicht verpflichtet, Ihre Post nachzusenden. Kommt sie nicht an, kann es schnell zu Komplikationen führen. Der Nachsende Service kann über einen Zeitraum von 6, 12 oder 24 Monaten abgeschlossen werden. Entweder in einer Filiale der Post oder online.

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Die Netzbetreiber ARD & ZDF

Früher nannten sich die Gebühren GEZ (Gebühreneinzugszentrale). Heute nennt sich Ihre Abgabe für das Radio und den Fernseher „Rundfunkbeitrag“. Dieser „wohlklingende“ Beitrag wird jeden Monat von ARD ZDF Deutschlandradio pro Haushalt abgebucht, dabei spielt es keine Rolle, ob Sie überhaupt über derartige Geräte verfügen.

Wenn Sie schon den Rundfunkbeitrag in Ihrer alten Wohnung bezahlt haben, müssen Sie sich nur noch ummelden. Handelt es sich um eine Erstanmeldung, müssen Sie sich neu anmelden. Das geht recht einfach über ein Online-Formular auf www.rundfunkbeitrag.de

Schule der Kinder ummelden

Sind bei Ihnen noch schulpflichtige Kinder im Hause und durch den Ortswechsel ein Schulwechsel unvermeidbar, sollten Sie sich rechtzeitig mit dem Schulamt und der zukünftigen Schule in Verbindung setzen. Dieser Ablauf ist wichtig, damit Sie dort die jeweiligen Aufnahmekriterien erfahren können, da nicht jede Schule auch jeden Schüler nehmen muss.

Ist generell gegen den Schulwechsel nichts einzuwenden, muss ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Schulamt erfolgen. Wenn der Antrag der neuen Schule vorliegt, kann die alte Schule des Kindes abgemeldet werden.

Es ist aber auch möglich, dass mit dem Umzug die Kleinkinder der Eltern betroffen sind und die Eltern einem Job nachgehen. In der Regel gibt es mehr Kinder als Kindergartenplätze. Aus diesem Grund sollten Sie sich rechtzeitig vor dem Umzug nach einer passenden Einrichtung umsehen. War ihr Kind schon im alten Wohnort in einem Kindergarten, müssen Sie auch hier die Kündigungsfristen bei der Ummeldung beachten.

Wenn Sie jetzt umziehen, sollte Ihnen nichts mehr im Wege stehen!

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