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  • 24. März 2021

Kommt jetzt das Immobilienregister zur Geldwäschebekämpfung?

Bei der Immobilienbranche handelt es sich um einen Hoch – Risiko – Sektor für Geldwäschevorfälle. Gemäß einer repräsentativen Untersuchung aus dem Jahr 2015 würden in Deutschland durch den Kauf von Immobilien immer noch mehrere Milliarden Euro gewaschen.


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Diese Tatsache war unter anderem Grund für das verschärfte Geldwäschegesetz, welches zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist und seitdem auch Immobilienbeteiligte stark in die Pflicht nimmt.

Doch trotz des verschärften Gesetzes und der am 01.07.2017 in Kraft getretenen Änderungen des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts ist Berlins Justizsenator Dirk Behrendt von der Partei Bündnis 90 / Die Grünen, der Meinung, dass es Geldwäscher am deutschen Immobilienmarkt immer noch zu leicht haben.

Daher wurde ein Antrag zur Einrichtung eines zentralen bundesweiten Immobilienregisters gestellt, über den der Bundesrat am Freitag, den 26.03.2021 entscheiden soll.

So vertritt Dirk Behrendt die Ansicht, dass ein zentrales Immobilienregister für Deutschland für mehr Transparenz bei Eigentumsverhältnissen sorgen und damit auch der Verschleierung auf dem Immobilienmarkt effektiv entgegenwirken kann.

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Bereits im Januar hatte das Land Berlin einen Antrag zur Entschließung des Bundesrats zur Einrichtung eines bundesweiten zentralen Immobilienregisters eingereicht. Das Vorhaben zielte darauf ab, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung der Grundbuchordnung sowie gegebenenfalls weiterer Gesetze vorzulegen.

Viele stellten sich daraufhin die Frage, welche Informationen eigentlich im vorgeschlagenen Immobilienregister enthalten sein sollen. Gemäß dem Antrag soll das Immobilienregister die Eigentümerschaft sowie sonstige Nutzungsrechte unter Nennung der Nutzungsberechtigten enthalten.

Doch damit nicht genug. Auch eine Übersicht über Erwerbsrechte und Verwertungsrechte einschließlich der Nennung der Rechteinhaber sowie eine Übersicht über die wirtschaftliche Berechtigung in- und ausländischer natürlicher und juristischer Personen über die genannten Rechte soll aufgenommen werden.

Am 12.02.2021 fand bereits eine Sitzung des Bundesrats statt. Während dieser Sitzung empfahl der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

Jedoch war der führende Rechtsausschuss anderer Meinung. Bündnis 90 / Die Grünen fordern bereits seit Jahren die Einführung eines bundesweiten Immobilienregisters für den Kampf gegen Geldwäsche. Allerdings stand die Bundesregierung dem Vorschlag eines zentralen Immobilienregisters bislang eher ablehnend gegenüber.

Begründet wurde dies damit, dass die Einführung eines solchen Registers mit erheblichen Kosten und immensem zusätzlichem bürokratischen Aufwand verbunden sei und es bislang noch keine Folgenabschätzung dazu gäbe.

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Im November 2019 scheiterte dann auch die Einführung der einheitlichen „Grundbuchdatenbank“. Diese sollte ebenfalls zur Bekämpfung der Geldwäsche im Immobiliensektor dienen.

Das Bundesinnenministerium teilte auf Anfrage der Grünen – Fraktion im Bundestag mit, dass dieses Vorhaben mit einem hohen Aufwand bei der Digitalisierung der Daten verbunden sei und daher nicht vor März 2024 umgesetzt werden könne.

Unabhängig davon, ob das Immobilienregister zur Geldwäschebekämpfung kommen wird oder nicht, ist das Thema Geldwäschegesetz eines, welches von jedem Immobilienmakler und jeder Immobilienmaklerin außerordentlich ernst genommen werden sollte.

Die damit einhergehenden Pflichten zu kennen und diesen ordnungsgemäß nachzukommen, ist unerlässlich.

Wir informierten bereits in unserer Fortbildungsreihe 2020 zu diesem Thema. Aufgrund der Verschärfung bieten wir nun erneut ein Online – Seminar zu den Aktualisierungen und den damit einhergehenden gestiegenen Anforderungen am 07.04.2021 um 15:00 Uhr an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen spannenden Austausch mit Ihnen!

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