Ende August 2019 einigten sich die Parteien der großen Koalition auf einen Gesetzentwurf zum Thema Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen. Hiernach soll diejenige Person, die das Maklerbüro beauftragt, auch zumindest die Hälfte der Kosten übernehmen. Welche Chancen bietet das neue Gesetz?
Ende August 2019 einigten sich die Parteien der großen Koalition auf einen Gesetzentwurf zum Thema Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen. Hiernach soll diejenige Person, die das Maklerbüro beauftragt, auch zumindest die Hälfte der Kosten übernehmen. Welche Chancen bietet das neue Gesetz?