Ab dem 01.05.2021 kommen so manche Neuerungen auf Eigentümer, die ein Haus verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten möchten, zu. So müssen diese ihren Energieausweis erneuern lassen, wenn dieser zehn Jahre oder gar älter ist. Künftig muss die Höhe der Treibhausgasemissionen in den Ausweis aufgenommen werden.
Ab dem 01.05.2021 kommen so manche Neuerungen auf Eigentümer, die ein Haus verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten möchten, zu. So müssen diese ihren Energieausweis erneuern lassen, wenn dieser zehn Jahre oder gar älter ist. Künftig muss die Höhe der Treibhausgasemissionen in den Ausweis aufgenommen werden.