Ein Urteil des Bundeverfassungsgerichtes vom 10.04.2018 verkündet die Unvereinbarkeit der Grundsteuer mit dem Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Aus dem Grund gilt die derzeitige Grundsteuer als verfassungswidrig
Ein Urteil des Bundeverfassungsgerichtes vom 10.04.2018 verkündet die Unvereinbarkeit der Grundsteuer mit dem Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Aus dem Grund gilt die derzeitige Grundsteuer als verfassungswidrig