Wer als Makler, Bauträger oder Baubetreuer aktiv ist, erhält nach dem § 34c der Gewerbeordnung eine Erlaubnisberechtigung bzw. ist erlaubnispflichtig.
Wer als Makler, Bauträger oder Baubetreuer aktiv ist, erhält nach dem § 34c der Gewerbeordnung eine Erlaubnisberechtigung bzw. ist erlaubnispflichtig.