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Der WG-Mietvertrag - Drei verschiedene Möglichkeiten

Vorweg kann schon einmal gesagt werden, dass es kein spezielles Mietrecht für Wohngemeinschaften gibt. Hier gelten, wie bei allen anderen Mietverhältnissen auch, die allgemeinen mietrechtlichen Regelungen. Allerdings gibt es bei der Gestaltung des WG-Mietvertrages drei verschiedene Möglichkeiten, welche nachfolgend erläutert werden inklusive Vorteile sowie auch Nachteile.


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bekannt durch:

Das finden Sie hier:

   Mietvertrag mit Hauptmieter und Untermieter  mehr >>
   Alle Bewohner sind Hauptmieter  mehr >>
   Jedes Mitglied hat eigenen Mietvertrag  mehr >>
Mietvertrag unter Dach und Fach - Was darf der Mieter jetzt eigentlich alles?    mehr >>

Möglichkeit Nummer EINS

Ein Hauptmieter und Untermieter

Eine Möglichkeit einen WG-Mietvertrag zu gestalten ist, dass es einen Hauptmieter gibt und alle anderen Bewohner der WG als Untermieter auftreten. Der Hauptmieter schließt demnach einen Mietvertrag mit dem Vermieter ab. In diesem Mietvertrag sollte ausdrücklich die Untervermietung erlaubt sein. Der Hauptmieter schließt dann, sofern dies erlaubt wurde, als Vermieter mit den anderen WG Bewohnern Untermietverträge ab. Allerdings ist nur der Hauptmieter Ansprechpartner für den Vermieter. Die Untermieter haben als Ansprechpartner den Hauptmieter.

Tipp: Wie bereits schon erwähnt, ist es wichtig, dass im Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Hauptmieter die Untervermietung erlaubt wird. Hier wird auf § 540 des BGB verwiesen.

Vorteile:
Der Hauptmieter hat alle Rechte sowie Pflichten eines normalen Mieters. Dies heißt, dass er alleine dafür verantwortlich ist, die Kaution zu stellen sowie die Miete regelmäßig sowie pünktlich zu bezahlen. Darüber hinaus haftet der Hauptmieter auch für das Verhalten der Untermieter.

Die Untermieter haben den Vorteil, dass diese nur im Rahmen ihres Untermietvertrages haften. Diese Haftung besteht lediglich gegenüber dem Hauptmieter sowie nur auf das gemietete Zimmer sowie gemeinschaftlich genutzte Räume.

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Nachteile:
Bezahlt ein Untermieter oder aber bezahlen mehrere Untermieter nur unregelmäßig die Miete, haftet lediglich der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter. Dies gilt auch für Schäden in der gemieteten Wohnung. Hier haftet ausschließlich der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter.

Kündigungsfristen:
Besonderheiten gibt es im Bezug auf die Kündigungsfristen.

Der Hauptmieter muss sich nach der gesetzlichen Kündigungsfrist richten.

Allerdings kann der Hauptmieter bei berechtigtem Interesse seinen Untermietern mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ohne berechtigtem Interesse verlängert sich die Frist der Wirksamkeit der Kündigung auf sechs Monate. Ausnahme ist immer, wenn das untervermietete Zimmer möbliert ist. Hier reicht die Kündigung des Untermietverhältnisses bis zum 15. eines Monats, sodass diese zum Ende des gleichen Monats gültig wird.

Vorsicht als Untermieter! Wird der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter vertragsbrüchig, egal aus welchem Grund, ist der Vermieter immer berechtigt dem Hauptmieter zu kündigen. Dies bedeutet gleichzeitig, dass auch die mit dem Hauptmieter geschlossenen Untermietverträge unwirksam werden.

In diesem Zusammenhang muss ebenso erwähnt werden, dass der Hauptmieter zunächst seinen Untermietern kündigen muss, bevor dieser dann selbst beim Vermieter kündigt.

Für wen lohnt sich dieser Vertrag?

Diese Art von Vertrag lohnt sich beispielsweise für Menschen, welche eine große Wohnung angemietet haben und zu einem späteren Zeitpunkt einzelne Zimmer vermieten möchte. Hierbei kann es verschiedenen Gründe geben, wie beispielsweise eine Trennung, eine finanzielle Schieflage und mehr.

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Möglichkeit Nummer ZWEI

Alle Bewohner der WG sind Hauptmieter

Die am weitestverbreitete Mietvertragsart bei Wohngemeinschaften ist, dass alle Bewohner der WG im Hauptmietvertrag eingetragen sind. Dies heißt, dass jeder WG-Bewohner voll haftet. Das bedeutet aber auch, dass bei einer etwaigen Kündigungen alle angesprochen werden müssen beziehungsweise alle WG-Bewohner kündigen müssen

Vorteile:
Der Vorteil liegt bei dieser Mietvertragsart auf der Hand. Alle Bewohner der WG sind Hauptmieter und haben somit alle die gleichen Rechte aber auch die gleichen Pflichten. Das heißt, dass der Vermieter stets alle Bewohner der WG ansprechen muss. Dies gilt beispielsweise für die Nebenkostenabrechnung, für die Kündigung und so weiter.

Nachteile:
Nachteile gibt es lediglich für die Mieter, da diese gesamtschuldnerisch haften.

Kündigungsfristen:
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen im Bezug auf den Mietvertrag.

WICHTIG! Gegebenenfalls sollte beim Abschließen des Mietvertrages bereits eine etwaige Nachmieterregelung vereinbart werden.

Für wen lohnt sich dieser Vertrag?

Dieser Vertrag ist eigentlich von fast allen Vermietern gewünscht, obwohl dieser Vertrag für die Mieter eher risikobehaftet ist. Für Vermieter ist dieser Vertrag eher beliebt, da er etwaige Mietrückstände von jedem beliebigen WG-Bewohner verlangen kann, auch wenn dieser diese nicht zu verantworten hat.

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Möglichkeit Nummer DREI

Jedes WG Mitglied hat einen eigenen Mietvertrag

Hier schließt der Vermieter mit jedem WG-Bewohner einen eigenen Mietvertrag. In der Regel über ein bestimmtes eigenes Zimmer und über die Mitbenutzung der Gemeinschaftszimmer, wie Küche und Bad.

Vorteile:
Vorteil aus der Vermietersicht ist, dass dieser alleine bestimmt, wer in dieser Wohngemeinschaft leben darf. Vorteil aus der Sicht der Mieter ist, dass jeder nur für die im Mietvertrag vereinbarte Mietsache haftet und somit nicht für die anderen WG-Bewohner.

Nachteile:
Nachteil für den Vermieter ist, dass dieser die Nebenkosten mit jedem WG-Bewohner extra abrechnen muss. Damit man dies umgeht, empfiehlt sich eine Nebenkostenpauschale. Nachteil für die WG-Bewohner ist, dass diese sich die Mitbewohner selten aussuchen können.

Kündigungsfristen:
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen im Bezug auf den Mietvertrag

Für wen lohnt sich dieser Vertrag?

Diese Mietvertragsart ist besonders geeignet für Menschen, welche nur für einen bestimmten Zeitraum ein Zimmer suchen. Beispielsweise Praktikanten, Studenten, die ein Gastsemester absolvieren und so weiter.

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