Rechtsstand seit dem 24. Juli 2026
Für Immobilienmakler nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO besteht keine gesetzliche Weiterbildungspflicht mehr. Pflichtstunden sowie die früher damit verbundenen Dokumentations- und Sanktionsregeln sind damit entfallen.
Warum freiwillige Weiterbildung sinnvoll bleibt
Immobilienrecht, Wertermittlung, Finanzierung, Energiefragen und digitale Vermarktung entwickeln sich laufend weiter. Freiwillige Seminare helfen dabei, Fachwissen aktuell zu halten, Beratungsqualität zu stärken und erworbene Kenntnisse durch Zertifikate zu dokumentieren.
- flexibles E-Learning mit Videoaufzeichnungen
- praxisnahe Fachthemen
- Lernerfolgskontrollen und Zertifikate
- freiwillige fachliche Weiterqualifizierung
Wohnimmobilienverwalter bleiben verpflichtet
Für Wohnimmobilienverwalter gilt die Weiterbildungspflicht von 20 Zeitstunden innerhalb von drei Kalenderjahren weiterhin. Weitere Informationen finden Sie auf hausverw.de.


