article_image_604

article_image_604

Weiterbildung für Immobilienmakler – freiwillig und praxisnah

Seit dem 24. Juli 2026 ist Weiterbildung für Immobilienmakler freiwillig. Sie bleibt eine sinnvolle Möglichkeit, Fachwissen aktuell zu halten, sich weiterzuqualifizieren und Kenntnisse durch Zertifikate zu dokumentieren.


Diesen Artikel später lesen ? - Jetzt teilen und wiederfinden !

bekannt durch:

Rechtsstand seit dem 24. Juli 2026

Für Immobilienmakler nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO besteht keine gesetzliche Weiterbildungspflicht mehr. Pflichtstunden sowie die früher damit verbundenen Dokumentations- und Sanktionsregeln sind damit entfallen.

Warum freiwillige Weiterbildung sinnvoll bleibt

Immobilienrecht, Wertermittlung, Finanzierung, Energiefragen und digitale Vermarktung entwickeln sich laufend weiter. Freiwillige Seminare helfen dabei, Fachwissen aktuell zu halten, Beratungsqualität zu stärken und erworbene Kenntnisse durch Zertifikate zu dokumentieren.

  • flexibles E-Learning mit Videoaufzeichnungen
  • praxisnahe Fachthemen
  • Lernerfolgskontrollen und Zertifikate
  • freiwillige fachliche Weiterqualifizierung

Seminarübersicht ansehen  

Wohnimmobilienverwalter bleiben verpflichtet

Für Wohnimmobilienverwalter gilt die Weiterbildungspflicht von 20 Zeitstunden innerhalb von drei Kalenderjahren weiterhin. Weitere Informationen finden Sie auf hausverw.de.

 facebook twitter xing email
Jetzt
Immobilie verkaufen
Jetzt
Immobilienmakler finden