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  • 02. April 2026

Keine Pflicht mehr – warum Weiterbildung für Makler trotzdem sinnvoll bleibt

Seit dem 24. Juli 2026 ist Weiterbildung für Immobilienmakler freiwillig. Aktuelles Fachwissen, bessere Beratung und nachvollziehbare Qualifikationen bleiben dennoch klare Wettbewerbsvorteile.


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Rechtsstand seit dem 24. Juli 2026: Für Immobilienmakler besteht keine gesetzliche Weiterbildungspflicht mehr. Deshalb gibt es für Makler weder Pflichtstunden noch Bußgelder wegen nicht absolvierter regelmäßiger Weiterbildung.

Der Markt wartet nicht auf den Gesetzgeber

Immobilienrecht, Wertermittlung, Finanzierung, Energieanforderungen und digitale Vermarktung verändern sich laufend. Wer Kundinnen und Kunden zuverlässig beraten will, muss sein Wissen deshalb auch ohne staatliche Pflicht aktuell halten.

Qualifikation sichtbar machen

Freiwillige Seminare und aussagekräftige Zertifikate dokumentieren erworbene Kenntnisse. Sie ersetzen keine behördliche Erlaubnis und keinen gesetzlichen Pflichtnachweis, können aber Vertrauen schaffen und die eigene Beratungsqualität nachvollziehbar machen.

Anders bei Wohnimmobilienverwaltern

Für Wohnimmobilienverwalter gilt die gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Zeitstunden innerhalb von drei Kalenderjahren weiterhin. Für sie bleiben § 34c GewO und § 15b MaBV maßgeblich.

Freiwillige Weiterbildung ansehen  

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