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MaBV einfach erklärt: Was seit dem 24. Juli 2026 gilt

Die MaBV gilt weiterhin, die regelmäßige Weiterbildungspflicht betrifft nach dem aktuellen § 34c GewO jedoch nur noch Wohnimmobilienverwalter. Für Immobilienmakler ist Weiterbildung freiwillig.


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bekannt durch:

Immobilienmakler: Weiterbildung freiwillig

Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler wurde mit Wirkung zum 24. Juli 2026 aufgehoben. Immobilienmakler können Seminare weiterhin freiwillig zur fachlichen Weiterqualifizierung absolvieren und ihre Teilnahme durch Zertifikate dokumentieren.

Wohnimmobilienverwalter: 20 Zeitstunden bleiben Pflicht

Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO und unmittelbar mitwirkende Beschäftigte müssen weiterhin 20 Zeitstunden innerhalb von drei Kalenderjahren absolvieren. Für sie gelten die Anforderungen des § 15b MaBV an Inhalte, Qualität und Dokumentation fort.

Aktuellen § 34c GewO ansehen

Fachwissen freiwillig aktuell halten

Auch ohne gesetzliche Pflicht bleibt Weiterbildung für Immobilienmakler fachlich sinnvoll. Unsere Seminarübersicht zeigt flexible E-Learning-Angebote mit Zertifikaten.

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