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Zusammen sind Sie stark - Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern

Bei der Vermittlung von Objekten ist es von Vorteil, wenn hier mehrere Makler miteinander in Kooperation stehen. Gerade bei Immobilien aus einer anderen Stadt, ist es einfacher, wenn ein Makler, der sich direkt an dem Ort des Objektes befindet, zur Unterstützung angefragt werden sollte.


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bekannt durch:

Das finden Sie hier:

   Der Beruf des Maklers Allgemein  mehr >>
   Gemeinschaftsgeschäfte allgemein  mehr >>
   Gemeinschaftsgeschäfte unterschiedlicher Art  mehr >>
   Ausnahme, wenn Makler als Tippgeber auftreten  mehr >>
   Gesetzliche Regelungen  mehr >>
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Der Beruf des Maklers Allgemein

Um auf das Thema der Gemeinschaftsgeschäfte eingehen zu können, sollte zum Verständnis zuerst der Beruf des Maklers geklärt werden.

Das Interesse zur Ausübung dieses Berufs ist sehr groß. Die Hauptaufgabe ist hier, Verträge zwischen zwei Vertragspartnern zu vermittelt. Dabei geht es aber nicht um den Vertragsabschluss.

Dies wird von den Vertragsparteien selbst geregelt und durchgeführt. Die so genannten Vertragsparteien sind der Verkäufer und der Käufer des vermittelten Objektes.

Weiterhin berät ein Makler die Kunden in allen Belangen zu seinem Portfolio, gibt alle notwendigen Informationen weiter und ist bis zum Vertragsabschluss für die Kunden als Ansprechpartner und Betreuer erreichbar.

Aus gesetzlicher und rechtlicher Sicht handelt es sich bei Menschen in diesem Beruf um selbstständige Kaufleute.

Ein spezieller Makler ist der Immobilienmakler. Dieser zeigt Interessenten Häuser bzw. Immobilien und versucht für den Eigentümer einen Käufer zu finden, damit ein Verkauf zustande kommen kann.

Gemeinschaftsgeschäfte allgemein

Bei der Vermittlung von Objekten ist es von Vorteil, wenn hier mehrere Makler miteinander in Kooperation stehen. Gerade bei Immobilien aus einer anderen Stadt, ist es einfacher, wenn ein Makler, der sich direkt am Ort des Objektes befindet, zur Unterstützung angefragt werden sollte.

Hier ist es wichtig, dass die Makler vorher schon alle Details des Geschäfts miteinander abklären. Nur so kann ein reibungsloser Geschäftsabschluss mit Hilfe der Gemeinschaftsgeschäfte gewährleistet werden.

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Weiterhin bietet solch ein Geschäft viele Vorteile, welches in Zusammenarbeit mit mehreren Maklern entsteht. Ganz oben bei den Vorteilen steht, dass ein größeres Angebot den Kunden präsentiert werden kann.

Daneben steht auch der Vorteil, dass sogar Objekte vermittelt werden können, welche sich nicht in deren Angebot befinden.

Eine Vermittlung von Immobilien aus anderen Städten stellt daher kein Problem mehr dar. Zudem ist ein schnellerer Geschäftsabschluss möglich.

Aber auch das Interesse an einem Objekt aus dem Portfolio eines anderen Maklers kann durch solch eine Zusammenarbeit geklärt und zum Vertragsabschluss gebracht werden.

Trotz der Vorteile gibt es immer noch solche in dem Beruf, die lieber allein arbeiten. Eine genaue Klärung aller Details und wichtigen Dinge ist Voraussetzung, wenn ein Streit vermieden werden soll.

Gemeinschaftsgeschäfte unterschiedlicher Art

Zu den Dingen, die ein Makler wissen sollte, zählt dass es verschiedene Arten von Gemeinschaftsgeschäften gibt. Bei den Gemeinschaftsgeschäften werden vor allem drei verschiedene Arten unterschieden:

Hamburger Gemeinschaftsgeschäft

Der Begriff des Hamburger Gemeinschaftsgeschäft besagt schlicht, dass zwei Makler bei einem Auftrag zusammenarbeiten.

Sofern der Vertrag erfolgreich zustande kommt, erfolgt eine Provisionsaufteilung. Bei der Aufteilung ist es aber irrelevant, ob ein Makler mehr oder weniger zu dem Geschäft beigetragen hat.

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Beauftragung von Untermakler

Hauptsächlich dient diese Art eines Gemeinschaftsgeschäfts der Vermittlung von Objekten an anderen Orten.

Hier kommt dann ein so genannter Untermakler vor Ort zum Einsatz, der vom ursprünglichen Makler zur Unterstützung hinzugezogen wird. Auch bei dieser Art gibt es nach Vertragsabschluss eine Provisionsaufteilung.

Hier bekommt jede der Parteien der Zusammenarbeit den gleichen Teil der Provision. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass andere Vereinbarungen zur Aufteilung getroffen werden können. Dies muss aber im Vorfeld festgelegt werden.

Zusammenarbeit von zwei Immobilienmaklern, weil ein Interessent sich für das Objekt eines anderen Maklers vorhanden ist

Hier geht es darum, dass der Makler eines Immobiliensuchenden feststellt, dass diese Immobilie zum Angebot eines anderen Kollegen gehört.

In solchen Fällen entsteht automatisch eine Zusammenarbeit der beiden Makler. Das Ziel ist hier in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit ein Geschäftsabschluss zu erreichen.

Auch hier ist eine Aufteilung der Provision möglich. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass die Makler die Vergütung von ihren Auftragsgebern erhalten.

Um welche Art der Vergütung es sich letztendlich handelt, hängt von einer Verhandlung ab. Diese Verhandlung sollte zwischen den beiden Maklern aber auch zwischen den Maklern und den Auftragsgebern durchgeführt werden.

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Ausnahme, wenn Makler als Tippgeber auftreten

Hier geht es darum, dass ein Makler einem anderen Makler jemanden nennt, der eine Immobilie verkaufen möchte. Anders ausgedrückt ist der eine der Tippgeber für den anderen und unterstützt diesen bei einem Vertragsabschluss. Dies zählt nicht zum Gemeinschaftsgeschäft.

In diesem Fall erfolgt die Vergütung in Form von einer Tippgeberprovision. Diese beträgt nicht einmal die Hälfte der Provision, die durch den Verkauf entsteht.

Es ist hier unbedingt notwendig, dass im Vorfeld die Höhe der Tippgeberprovision auch unter Berücksichtigung der eingebrachten Arbeit vereinbart wird.

Gesetzliche Regelungen

Es gibt im Zusammenhang mit Gemeinschaftsgesetzen keine gesetzlichen Regelungen. Aus diesem Grund sollte jedes Gemeinschaftsgeschäft im Vorfeld mit allen wichtigen Bedingungen und Regeln vereinbart werden.

Zur Unterstützung gibt es hier eine Ausarbeitung des Branchenverbandes IVD „Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern“.

Diese beinhaltet mögliche Regeln zu diesem Thema zum Beispiel das Zustandekommen des Geschäfts und auch alles was zum Thema Provision wichtig ist.

Da es sich aber nicht um ein Gesetz handelt, ist es keine Pflicht sich daran zu halten. Somit ist eine detailierte Vereinbarung mit allen wichtigen Themen vor jedem Geschäft besonders wichtig.

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