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Schimmelbefall in der Wohnung sollte schnell saniert werden. Aber wer haftet?

Schimmel und Mietminderung sind immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern, die nicht selten auch vor Gericht landen.


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Feuchtigkeit und Schimmel in der Wohnung sind ärgerlich sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter. Nicht alle Mieter sind sich der Tatsache bewusst, dass durch die genaue Beachtung der Rechtslage viele Streitigkeiten im Vorfeld bereits verhindert werden könnten.

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Die Beauftragung von Rechtsanwälten kann von beiden Seiten erfolgen und verursacht natürlich Kosten, genauso wie die Schimmelbeseitigung oder Wiederinstandsetzung von feuchten Wandarealen. Kann der Schimmel schuldhaft beispielsweise dem Nichthandeln des Vermieters angelastet werden, so hat der Mieter einen Rechtsanspruch auf eine Mietminderung.

Eigenmächtig und ohne rechtlichen Beistand sollte eine Mietminderung nicht erfolgen.


Die Ursachen eines sichtbaren Schimmelbefalls können vielfältig sein

Ob überhaupt und in welcher Höhe eine Mietminderung  gerechtfertigt sein kann, kann die Vor-Ort-Begehung durch einen Sachverständigen klären. In nicht wenigen Fällen werden Feuchtigkeit und Schimmelbefall in der Wohnung aber eindeutig durch den Mieter verursacht. Es ist deshalb lohnenswert, sich bereits vor dem Bezug einer neuen Wohnung über das richtige Heizungs- und Lüftungsverhalten kundig zu machen (siehe unten).

Die Beweisführung bei solchen Problemen ist manchmal nicht ganz einfach, da der Schimmelbefall viele Ursachen haben kann. Es ist jedoch wenig hilfreich, sich als Vermieter und Mieter gegenseitig die Schuld zuzuschieben, sondern für die Argumente der jeweils anderen Seite offen zu sein und diese an objektiven Kriterien zu überprüfen. Wenn sich beide Seiten darauf einlassen, kann dadurch ein aufwändiges und teures Gerichtsverfahren möglichst verhindert werden. 


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Schimmelsporen in der Wohnung machen dauerhaft krank

Überall in der Luft sind Schimmelsporen vorhanden, ob diese jedoch zum Wachstum angeregt und zum gesundheitlichen Problem werden, hängt vom Feuchtegehalt auf Bauoberflächen und vom Heizungs- und Lüftungsverhalten des Wohnungsinhabers ab. Können jedoch bauliche Mängel nachgewiesen werden, dann kann auch das beste Stoßlüften eine Schimmelausbreitung oft nicht verhindern.

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In jedem Fall ist jedoch der Vermieter dazu verpflichtet, den Schimmelschaden zu beseitigen, denn Schimmelsporen stellen eine erhebliche Gesundheitsbelastung dar und können insbesondere die empfindlichen Atemwege von Kleinkindern stark schädigen. Der sichtbare oder unsichtbare Schimmelbefall in einer Wohnung ist also keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern zwingt umgehend dazu, Maßnahmen zur Sanierung zu ergreifen. Um bei Schimmel eine Kündigung durch Mietminderung zu vermeiden, kann es auch sinnvoll sein, die Miete zunächst zwar in voller Höhe aber unter ausdrücklichem Vorbehalt zu bezahlen.

Ein Sachverständigengutachten kann die Ursachen meist eindeutig klären

Mindert der Mieter jedoch die Mietzinszahlungen, dann kann er bei schuldhaftem Verhalten, also beispielsweise einer schlechten Wohnungslüftung, vom Gericht dazu verpflichtet werden, die geminderten Mietbeträge später nachzuzahlen. Selbstverständlich kennt kein Gericht im Einzelfall die Ursachen eines Schimmelbefalls, weshalb in den meisten Fällen zur Klärung der Angelegenheitein vereidigter und unabhängiger Sachverständigereingeschaltet wird, der wiederum ein Gutachten erstellt. Was viele nicht wissen ist, dass Schimmelpilze ausgezeichnet auf Staub, Kleister, Tapeten oder Farben wachsen und gedeihen können.

In allen Wohnungen ist also mehr als genug Nährsubstrat für die gesundheitsschädlichen Mikroorganismen vorhanden. Beträgt die Oberflächenfeuchte von Wänden mehr als 80 %, dann sind die Wachstumsbedingungen für Schimmelpilze geradezu ideal. Damit es nicht so weit kommen kann, muss erstens die Bausubstanz einwandfrei sein und zweitens der Mieter vernünftig lüften. Dabei taucht oft die Frage auf, wie oft muss Mieter lüften. 

Zweimal täglich Durchzug führt nicht zu höheren Heizkosten

Immer wieder ist in Wohnungen zu sehen, das Fenster Tag und Nacht auf Kipp stehen. Das ist alles andere als die ideale Wohnungslüftung und leistet der Bildung und Verbreitung von Schimmelsporen sogar Vorschub, wie eindeutige Untersuchungen nachweisen. Das sogenannte Stoßlüften, zweimal täglich, morgens und abends, ist jedoch ideal für den Luftaustausch und verhindert so das Anheften von Schimmelsporen an Wänden und anderen Oberflächen. Es geht gar nicht darum, eine Wohnung völlig frei von Schimmelpilzen zu bekommen, denn diese sind ubiquitär, also überall verbreitet.

Zum gesundheitlichen Problem werden diese erst dann, wenn sie sich an feuchten Oberflächen anheften und vermehren können. Mit Stoßlüften ist gemeint, dass wirklich sämtliche Fenster und Türen, inklusive der Haustür einer Wohnung für nicht mehr als 8 Minuten komplett geöffnet werden sollten. Dadurch entsteht ein Durchzug mit frischer Außenluft, der über 90 % der in der Wohnungsluft zirkulierenden Schimmelsporen beseitigt.

Schimmel in der Mietwohnung was tun?

Auch wenn durch diese Vorgehensweise zunächst kalte Luft in die Wohnung strömt, ist durch Stoßlüften nicht mit einem Anstieg der Heizkosten zu rechnen, wie das beim ständigen Dauerlüften durch Kippfenster der Fall ist. Nicht jeder Vermieter hat eine erweiterte Gebäudeversicherung, in der auch die Möglichkeit einer professionellen Schimmelbeseitigung Vertragsgegenstand ist. Sollte dies jedoch der Fall sein, dann entstehen dem Vermieter und auch dem Mieter bei einer Schimmelsanierung keinerlei Kosten, selbst dann nicht, wenn der Mieter den Schimmelbefall schuldhaft verursacht haben sollte.

Bei Schimmel in der Mietwohnung was tun, lohnt es sich also, den Vermieter auch im Streitfall auf eine solche Versicherung anzusprechen. Jeder Mieter sollte vor dem streitigen Verfahren, sein eigenes Nutzungsverhalten in der Wohnung kritisch hinterfragen. Durch Vorgänge wie Duschen, Kochen, Schwitzen und sogar alleine durch die Atmung kommt es ständig zur Bildung von Feuchtigkeit in einer Wohnung. Manchmal wird der Schimmelbefall auch durch sogenannte erhebliche Feuchtigkeitsquellen hervorgerufen. Dazu gehören beispielsweise Aquarien, Zimmerbrunnen, bestimmte Zimmerpflanzen oder das Aufhängen von feuchter Wäsche in den Wohnräumen. Der Mieter hat dahingehend sogenannte Obhutspflichten, er muss sein Verhalten in der Wohnung also so ausrichten, dass einem Schimmelbefall nicht dadurch noch Vorschub geleistet wird.


Wie oft muss ich als Mieter lüften?

Ein Patentrezept für die Stoßlüftung gibt es allerdings bis heute nicht, denn schaut man sich die Gerichtsurteile der Vergangenheit diesbezüglich an, dann ist zu bemerken, dass die Gerichte das völlig unterschiedlich sehen und beurteilen. Grundsätzlich sind die Gerichte jedoch der Auffassung, dass der Mieter alles unternehmen muss, um einen Schimmelbefall zu vermeiden.

Ein bis zu dreimal tägliches Stoßlüften gilt dabei als zumutbar. Eine außergerichtliche Einigung ist auch in den Fällen anzustreben, bei denen falsches Nutzungsverhalten des Mieters einerseits und Baumängel andererseits für die Schimmelproblematik verantwortlich sind. Auch in diesen Fällen ist der Vermieter in der Pflicht und muss für die Kosten der Sanierung aufkommen, wenn der Mieter sein Fehlverhalten abgestellt hat.

In einigen Fällen kann auch eine Wohnungsentfeuchtung sinnvoll sein, die von Spezialfirmen mit geeigneten Geräten in den Räumlichkeiten des Mieters durchgeführt werden kann. In leichten bis mittelschweren Fällen werden dann sogenannte Entfeuchter-Boxen aufgestellt, welche durch hygroskopische Eigenschaften die hohe Luftfeuchtigkeit stark reduzieren und entziehen der Schimmelvermehrung der Grundlage entziehen.

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