Maßgeblich Banken und andere Vertragsunternehmen liefern private Daten zu Millionen von Verbrauchern und treffen ihre Geschäftsentscheidungen (Kreditvergabe u.a.) unter Einbeziehung der dort eingemeldetenVorgänge.
Die Schufa verarbeitet personenbezogene Daten maßgeblich auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen (Art. 6 Abs.1 a DSGVO) sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, sofern die Verarbeitung notwendig ist, um die legitimen Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten zu wahren, und die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern.
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Die Einwilligung des betreffenden Vertragspartners kann jederzeit widerrufen werden.
Negativeinmeldungen erfolgen häufig, aber nicht abschließend, im Zuge nicht bezahlter Rechnungen, gekündigter Vertragsverhältnisse und titulierter Forderungen.
Rechtsanwalt Dr. Martin P. Heinzelmann LL.M.: "Häufig ergingen Negativeinmeldungen zu Unrecht und der Negativeintrag zerstört nun die Kreditwürdigkeit des Betroffenen."
Zentrale Normen, an denen sich ein Negativeintrag messen lassen muss, sind die § 31 BDSG und § 6 DSGVO.
Wir haben den passenden geprüften Makler mit Ø 2.921 Kaufinteressenten.
Wir raten an, jeden Negativeintrag auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen.
Unsere Kanzlei begleitete in den letzten Jahren eine hohe Anzahl von Fällen Schufa-Betroffener, die sich in zahlreichen Fällen, häufig sogar binnen kürzester Zeit, einer wiederhergestellten Bonität erfreuen durften.
Kontaktdaten: Rechtsanwalt Dr. Martin P. Heinzelmann LL.M., Remstalstraße 21, D-70374 Stuttgart-Bad Cannstatt, FON: 0711 91288762, FAX: 0711 93595545, MOB: 0173 1694970 (24/7 erreichbar), E-Mail: mph[at]heinzelmann-legal.eu