Für die erfolgreiche Zusammenführung von Verkäufer und Käufer oder Vermieter und Mieter wird ein Immobilienmakler mit einer Maklercourtage vergütet. Was sich in diesem Zusammenhang mit dem neuen Gesetz ändert, lesen Sie im Folgenden.
In fast allen Maklerverträgen ist eine Verlängerungsklausel enthalten - wogegen meistens auch nichts einzuwenden ist. Am Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH) offiziell, dass Auftraggeber grundsätzlich über ein halbes Jahr hinaus an ihre Immobilienmakler gebunden werden dürfen.
Für die erfolgreiche Zusammenführung von Verkäufer und Käufer oder Vermieter und Mieter wird ein Immobilienmakler mit einer Maklercourtage vergütet. Was sich in diesem Zusammenhang mit dem neuen Gesetz ändert, lesen Sie im Folgenden.
In fast allen Maklerverträgen ist eine Verlängerungsklausel enthalten - wogegen meistens auch nichts einzuwenden ist. Am Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH) offiziell, dass Auftraggeber grundsätzlich über ein halbes Jahr hinaus an ihre Immobilienmakler gebunden werden dürfen.