Viele Vermieter setzen die Gebäudeabschreibung (AfA) nach den typisierten, gesetzlichen Nutzungsdauern an. In der Praxis wird dabei häufig mit einer langen Standard-Nutzungsdauer gerechnet – obwohl der tatsächliche Zustand des Gebäudes eine kürzere Restnutzungsdauer nahelegt.
Wenn die Restnutzungsdauer fachlich nachvollziehbar nachgewiesen wird, steigt die jährliche AfA oft deutlich. Das reduziert den steuerpflichtigen Gewinn und verbessert den Cashflow – Jahr für Jahr.
So entsteht der Hebel:
Statt pauschal zu rechnen, dokumentiert ein professionelles Gutachten den tatsächlichen
technischen und wirtschaftlichen Zustand Ihrer Immobilie. Daraus wird eine realistische Restnutzungsdauer abgeleitet.
Ergebnis: höhere Abschreibung pro Jahr, weniger Steuerlast – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und der Prüfung im Einzelfall.
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Die Ersteinschätzung zeigt, ob sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für Ihre Immobilie wirtschaftlich lohnt.

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt, wie lange ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar ist. Entscheidend ist nicht nur das Baujahr, sondern der konkrete Zustand der Immobilie. Das Gutachten dokumentiert die relevanten Faktoren nachvollziehbar und prüffähig.
Sie geben wenige Eckdaten zur Immobilie an. Auf dieser Basis wird geprüft, ob eine verkürzte Restnutzungsdauer plausibel ist und ob sich ein Gutachten wirtschaftlich lohnt.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erstellt ein zertifizierter Sachverständiger das Gutachten. Ziel ist eine saubere, nachvollziehbare Dokumentation, die die Ableitung der Restnutzungsdauer transparent macht.
Bei Rückfragen im Rahmen der Bearbeitung oder Prüfung liegen alle Inhalte strukturiert vor. Damit ist der Prozess klar, nachvollziehbar und dokumentationsstark.
Jetzt prüfen lassen, wie viel AfA möglich ist
Das Team arbeitet mit zertifizierten Sachverständigen und hat eine große Anzahl an Restnutzungsdauer-Gutachten erstellt. In der Praxis liegt eine sehr hohe Anerkennungsquote vor. Zusätzlich gibt es eine klare Risikoabsicherung: Wenn ein Gutachten entgegen der Erwartung nicht anerkannt wird, wird der Gutachtenbetrag zurückerstattet – gemäß den jeweiligen Bedingungen.
Ziel ist eine nachvollziehbare, fachliche Dokumentation – damit die steuerliche Wirkung planbar und transparent wird.
Ja. Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer kann angesetzt werden, wenn sie fachlich nachvollziehbar nachgewiesen wird. Maßgeblich ist immer der Einzelfall und die Prüfung durch die zuständige Finanzbehörde.
Der Effekt entsteht über die jährliche AfA. Die konkrete Wirkung hängt von Anschaffungskosten, Gebäudeanteil, bisherigem AfA-Satz und der im Gutachten ermittelten Restnutzungsdauer ab.
Die Kosten hängen vom Objekt ab. Vorab gibt es eine Ersteinschätzung zur Wirtschaftlichkeit. Zusätzlich besteht eine Rückerstattungszusage für den Fall der Nichtanerkennung – gemäß den Bedingungen des Anbieters.
Mit einer Vorabprüfung zur Restnutzungsdauer geben Sie Kapitalanlegern greifbare Zahlen an die Hand. Das schafft Vertrauen, stärkt Ihr Beratungsgespräch und kann die Abschlussgeschwindigkeit erhöhen.