Grundsätzlich gilt: Die Pflicht zur Schneeräumung und zur Streupflicht liegt beim Eigentümer der Immobilie. Dies ist in der Regel der Vermieter. Allerdings kann es im Mietvertrag vereinbart werden, dass die Pflicht zur Schneeräumung auf den Mieter übertragen wird.
In diesem Fall ist der Mieter dann für das Schneeräumen verantwortlich.
Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt folgende Regelung: Der Eigentümer muss dafür sorgen, dass die Zuwegung zur Immobilie frei von Schnee und Eis ist.
Dies gilt sowohl für die Haustür als auch für den Weg zum Haus. Der Eigentümer muss also dafür sorgen, dass der Mieter sein Haus problemlos erreichen kann.
Zusammengefasst:
- Mietern und Eigentümern stehen Rechte und Pflichten bei der Schneeräumung zu
- In erster Linie ist der Eigentümer für das Schneeräumen zuständig
- Der Mieter kann jedoch in bestimmten Fällen die Räumung übernehmen
- Beide Parteien sollten im Vorfeld klären, wer für die Räumung zuständig ist
Welche Kosten entstehen für die betroffenen Parteien?
Schneeräumen ist eine der unangenehmsten Aufgaben im Winter. Die meisten Menschen haben keine Lust, ihre Eingangsstufen selbst zu räumen und wollen deshalb lieber jemanden damit beauftragen. Aber was kostet das eigentlich und muss man dafür bezahlen?
Für die meisten Mietern ist es sehr unwahrscheinlich, dass ihr Vermieter für das Schneeräumen der Eingangsstufen zuständig ist. Normalerweise müssen sie diese Aufgabe selbst übernehmen oder jemand anderen damit beauftragen.
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Wenn sie jedoch einen Garten haben, müssen sie auch dafür sorgen, dass dieser geräumt wird. In diesem Fall sollten sie sich mit ihrem Vermieter absprechen, ob er für die Schneeräumung verantwortlich ist oder nicht.
Für die meisten Eigentümer ist es hingegen normal, dass sie für das Schneeräumen der Eingangsstufen bezahlen müssen. Viele Hauseigentümer vereinbaren mit ihren Vermietern jedoch abweichende Vereinbarungen.
So kann es sein, dass der Vermieter für die Schneeräumung verantwortlich ist oder auch nicht. In jedem Fall sollten die Eigentümer mit ihrem Vermieter absprechen, welche Regeln gelten und ob sie für die Schneeräumung bezahlen müssen oder nicht.
Zusammengefasst:
Die Kosten für das Schneeräumen hängen von mehreren Faktoren ab. Zunächst einmal muss geklärt werden, ob die Kosten vom Mieter oder vom Eigentümer getragen werden sollen. In den meisten Fällen trägt der Mieter die Kosten, allerdings gibt es auch Ausnahmen.
Wenn der Eigentümer dem Mieter gestattet, in seinem Namen zu handeln, könnend die Kosten vom Eigentümer getragen werden. Auch wenn der Mieter eine Firma beauftragt - die Kosten könnend vom Eigentümer getragen werden.
Kann der Vermieter seinen Mieter zum Winterdienst beauftragen?
Ja, der Vermieter kann seinen Mieter zum Winterdienst beauftragen. Allerdings muss dies im Mietvertrag explizit festgehalten werden. Ist dies nicht der Fall, so kann der Mieter den Winterdienst ablehnen.
Die meisten Mieter sind verantwortungsbewusst und werden den Winterdienst ordnungsgemäß durchführen. Aber es gibt immer einige wenige, die sich weigern, ihren Teil der Vereinbarung zu erfüllen.
In diesem Fall sollten Sie zunächst versuchen, mit dem Mieter zu sprechen und herauszufinden, warum er den Dienst nicht durchführt. Wenn der Mieter sich weigert, den Dienst zu leisten, können Sie ihm kündigen.
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Zusammengefasst:
- Ja, der Vermieter kann seinen Mieter zum Winterdienst beauftragen
- Die Beauftragung des Mieters zum Winterdienst ist jedoch nur unter bestimmten Umständen möglich
- Der Vermieter muss den Mieter rechtzeitig und ausreichend informieren
- Der Mieter hat das Recht, den Winterdienst abzulehnen, wenn er ihn für unzumutbar hält
Wer haftet, wenn der Gehweg nicht geräumt ist?
Schneeräumung ist eine wichtige Aufgabe, die sicherstellen sollte, dass kein Unheil passiert. Wenn Ihr Grundstück und angrenzende Wege nicht ordentlich geräumt und gestreut sind, sind Eigentümer haftbar, wenn ein Passant verunglückt. Überträgt man (lauf Mietvertrag) die Schneeräumpflicht einem Mieter oder (durch eine Beauftragung) einer externen Firma, übernehmen diese die Haftung.
Die meisten Unfälle passieren bei Glatteis. Dies entsteht, wenn sich Schnee und Eis auf einer Fläche sammeln und diese nicht beseitigt wird. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück oder angrenzenden Wegen kein Salz streuen, kann dies auch zu einem Verlust der Haftpflichtversicherung führen.
Zusammengefasst:
- Wenn Eigentümer ihr Grundstück und angrenzende Wege im Winter nicht ordentlich geräumt und gestreut haben, sind sie haftbar, wenn ein Passant verunglückt
- Schneeräumpflicht kann an Mieter oder externe Firma übertragen werden, diese übernehmen dann die Haftung
Der Preis eines professionellen Winterdienstes
Der Winter ist eine schöne Zeit, aber auch eine gefährliche. Die Straßen sind glatt und die Autos fahren langsamer. Deshalb sollte jeder Hausbesitzer in der kalten Jahreszeit einen professionellen Winterdienst in Anspruch nehmen. Denn nur so kann verhindert werden, dass Ihr Parkplatz oder Ihre Einfahrt zu einem Hindernis wird. Aber was kostet ein Winterdienst im Monat? Und welche Kriterien müssen Sie bei der Auswahl des richtigen Unternehmens berücksichtigen?
Ein professioneller Winterdienst kann verschiedene Kosten verursachen. Dies ist abhängig von der Art und dem Umfang der Arbeit, die er leisten muss. In der Regel beginnen die Kosten für einen professionellen Winterdienst bei etwa 50 Euro pro Monat. Dies ist jedoch nur ein ungefährer Richtwert, da die tatsächlichen Kosten stark variieren können.
Wenn Sie denken, dass Sie einen professionellen Winterdienst benötigen, sollten Sie zunächst einige Faktoren berücksichtigen. Zum einen müssen Sie entscheiden, ob Sie den Dienst nur für die Schneeräumung oder auch für die Eisentfernung benötigen.
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Zum anderen müssen Sie sich überlegen, wie viel Platz Sie zur Verfügung haben und wie viel Arbeit der Dienstleister leisten muss. Auch die Anzahl der Räume, in denen der Winterdienst arbeitet, spielt bei der Preisberechnung eine Rolle.
Wenn Sie sich für einen professionellen Winterdienst entscheiden, sollten Sie zunächst einige Angebote einholen. Auf diese Weise können Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Preise und Leistungen verschaffen und den besten Anbieter finden.
Zusammengefasst:
- Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab
- z.B. Größe der zu reinigenden Fläche, Schnee- und Eisaufbau, etc.
- Winterdienst sollte im Voraus kalkuliert werden
Fazit
Als Mieter oder Eigentümer haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wenn es um das Räumen des Schnees geht. Wenn die Vorkehrungen für das Schneeräumen im Mietvertrag festgehalten sind, müssen Sie als Mieter diese natürlich erfüllen. Sind diese hingegen nicht enthalten, ist es Ihre Entscheidung, ob Sie diese tragen oder nicht.
Eigentümer müssen grundsätzlich für das Schneeräumen Sorge tragen. Allerdings gibt es hier einige Unterschiede. Wenn der Mietvertrag festlegt, dass der Mieter für das Schneeräumen zuständig ist, muss er dies auch tatsächlich tun.
Ist hingegen nicht geregelt, wer für das Räumen des Schnees zuständig ist, können sowohl Mieter als auch Eigentümer entscheiden, ob sie die notwendigen Vorkehrungen treffen oder jemanden beauftragen - gemacht werden muss es so oder so.