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Was bietet eine Eigentumswohnung - Auflistung der Vor- und Nachteile

Zu einer Eigentumswohnung zählt nur die erworbene Wohneinheit und nicht das komplette Haus.


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Das Gebäude und vorhandene Grundstück stellt ein Sondereigentum dar und wird als Gemeinschaftseigentum aufgeteilt.Somit hat jeder Eigentümer der Wohnung sein Sondereigentum.Welche Räume das konkret sind,ist im Einräumungsvertrag oder in der Teilungserklärung niedergeschrieben.Zu dem Sondereigentum gibt es noch das Mieteigentum,worüber alle Besitzer entscheiden.Dies sind zum Beispiel ein gemeinsamer Garten,ein Fahrstuhl im Haus und eine zentrale Wasserversorgung. 

Beschlüsse die von der Eigentümergemeinschaft getätigt werden,sind für alle Eigentümer bindend.Für vorhandene Mieter in Eigentumswohnungen haben diese allerdings keine Auswirkung.Das Eigentum bei Immobilien ist durch eine Eintragung im Grundbuch festgeschrieben.Jede einzelne Wohnung besitzt ein Grundbuchblatt.

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Welche Vorteile hat der Erwerb einer Eigentumswohnung?

Mit dem Erwerb einer Wohnung bieten sich viele Möglichkeiten an.Diese kann entweder selbst genutzt oder auch Fremdvermietet werden.Auch ist ein Bestandteil als Altersvorsorge möglich.
Als Eigentümer einer Immobilie muss der Besitzer anfallende Kosten allerdings komplett alleine tragen.Hier ist man selbst für die eigenen Wände verantwortlich.Kosten,die das vorhandene Gemeinschaftseigentum betreffen,müssen allerdings von der Eigentümergemeinschaftübernommen werden.
Als Eigentümer einer Wohnung wird ein monatliches„Hausgeld“gezahlt.Hiervon werden laufende Kosten und Rücklagen für Aufwendungen für das Gemeinschaftseigentum getätigt.Zum Hausgeld gehören folgende Punkte:

  • Heizungs-und Wasserkosten
  • Allgemeine Betriebskosten
  • Kosten für die Hausverwaltung
  • Instandhaltungsrücklagen

Welche Pflichten bringt der Erwerb einer Eigentumswohnung mit sich?

Beim Erwerb einer Wohnung verpflichtet sich der Eigentümer dazu,sämtliche Rechte und Pflichte einzuhalten. Dazu gehören Verträge die eingehalten werden müssen und auch Kündigungsklauseln.
Besonders Wohnungen in einer gefragten Lage mit entsprechend guter Ausstattung,bieten eine sehr gute Kapitalanlage und stellen langfristig eine aussichtsreiche Rendite in Aussicht.

VIDEO: Eigentumswohnung



 

Der Kaufvertrag zur Eigentumswohnung

Bei Immobilien gehört zum Kaufvertrag neben einer Teilungserklärung,auch der Miteigentumsanteil,sowie sämtliche Nebenräume und die Sondernutzungsrechte dazu.Zudem müssen in einer Gemeinschaftsordnung alle wesentlichen Pflichten und Rechte aufgeführt sein,dazu zählen auch Punkte die sich auf die Hausordnung beziehen.

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In der Gemeinschaftsordnung wird festgelegt,wie oft eine Eigentümerversammlung stattfindet und die Aufteilung vom Stichrecht sollte unbedingt geregelt sein. Die Aufteilung kann dabei pro Wohneinheit oder nach den jeweiligen Eigentumsanteilen gewertet werden. Ein solches Verfahren ist dringend notwendig,damit eine klare Festlegung bei Wartungs-und Instandhaltungsarbeiten gegeben ist. EineÄnderung kann nur durch die Hauseigentümer stattfinden und erfordert eine besondere Beachtung.

Nur durch die Unterschrift zum Kaufvertrag,kommt noch kein Eigentumserwerb zu Stande,sondern nur eine Auflassung zu einer Verkaufsabsicht. Ein endgültiger Eigentumserwerb erfolgt durch den Eintrag ins Grundbuch.

Die Gemeinschaftsanlagen bei einer Eigentumswohnung

In Häusern mit mehreren Parteien gibt es neben den Wohnräumen,die als Eigentum gewertet werden,auch noch Bereiche des gemeinsamen Eigentums. Diese Räume gehören sämtlichen Parteien und werden gemeinschaftlich genutzt.
Auch Wohnhausanlagen zählen zu den Elementen und Anlagen die eine gemeinschaftliche Nutzung erfordern. Dazu gehören Flächen,Innenhöfe,Gartenanlagen wie auch Außenwände,Türen,Fenster und Dächer. 
Das vorhandene Gemeinschaftseigentum erfordert eine Verwaltung,da diese Flächen entsprechend gereinigt und instand gehalten werden müssen. Dazu wird in den vielen Fällen ein sogenannter „Verwalter“ beauftragt. Dieser ist für das gemeinschaftliche Eigentum zuständig. Dies kann auch ein externes Unternehmen sein,welches die komplette Abwicklungübernimmt und die Aufgaben der Verwaltung sicherstellt. Die anfallenden Kosten werden von den Eigentümernübernommen. Jeder Besitzer der Wohnung erhält dazu einmal im Jahr eine genaue Aufschlüsselung der angefallenen Kosten.

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